1. Sporthallensituation in Landau:

 

Der Vorsitzende informierte den Hauptausschuss über die Sporthallensituation in Landau. Bereits im Sportausschuss sowie im Werksausschuss des Gebäudemanagements Landau (GML) habe er hierzu in öffentlicher Sitzung über die mit dem Land geführten Planungs- und Finanzierungsgespräch informiert, die aufgrund der neu zu errichtenden geplante Ersatzhalle der Rundsporthalle, die „Sporthalle-West“, geführt wurden.

Im Vorgang habe der Stadtrat die Errichtung einer 2-Feld-Plus Halle mit einer Verbreiterung von drei Metern beschlossen. Bei den Gesprächen gab es dann zwei Überraschungen: Zum einen habe das Land deutlich gemacht, dass ausschließlich Normhallen förderfähig seien, keine 2-Feld-Plus Hallen. Die zweite Überraschung sei gewesen, dass das Land mit Blick auf die Gesamtsituation der Stadt einen Bedarf einer 3-Feld-Normhalle sehe. Deshalb erhielt das GML den Auftrag, zu der 2-Plus-Feld-Halle alternativ auch eine 3-Feld-Halle zu planen. Im Zusammenhang mit der Diskussion stünden auch evtl. Möglichkeiten vor Ort, wie z.B. die Ausführung des Jahnsportplatzes in Verbindung mit evtl. zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten auf dem Alten Messplatz durch die Wegnahme der SÜWEGA-Halle.

Er sei der Überzeugung - ohne konkreten Zahlen zu kennen -, dass ein Sportplatz auf dem Jahnsportplatz grundsätzlich möglich wäre. Dies dürfe allerdings nicht in unmittelbarer Folge des Neubaus der Halle gesehen werden. Allerdings könne der Jahnsportplatz vielleicht ein bis zwei Jahre später als Kunstrasenfeld genutzt werden. Unter Berücksichtigung von kleineren Sanierungsarbeiten seien alle anderen Hallen in Landau insgesamt in gutem Zustand.

Allerdings sei vorausgesetzt, dass das Land die gleichen Konditionen wie bei der BBS-Halle einräume, d.h. vor dem Hintergrund des Haushaltsvorbehaltes einer langfristigen Förderung bewillige.

Dem Antrag des ASV bzgl. der ASV-Halle wurde entsprochen. Der ASV kann demnach in diesem Jahr mit kurzfristigen Landesmitteln rechnen. Derzeit sei das Gebäudemanagement in entsprechender Prüfung. Wenn dies abgeschlossen sei, würden weitere Informationen folgen. Dies müsse auch in die Haushaltsplanungen 2016/2017 eingehen.

 

 

 

 

Ratsmitglied Lerch fragte nach, ob dies im Haushalt 2016 eingeplant werde, damit die Umsetzung unabhängig vom tatsächlichen Fluss der Landesmittel im Jahr 2016 erfolgen könnte. Er erkundigte sich, wann die Landesmittel fließen könnten und ob auch bei einer 3-Feld-Halle eine Option für einen Kunstrasenplatz vorhanden sei.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass dies bereits im Haushalt 2015 in der Planung berücksichtigt wurde und nächstes Jahr der Bau der Halle im Rahmen der Umsetzung vorgesehen werde.

 

Herr Götz informierte, dass das GML im Frühjahr 2015 mit einer Vorlage an den Stadtrat herangehen werde, da der Förderantrag für eine 3-Feld-Halle bereits vorzeitig gestellt werden müsse. Ist dies erfolgt, könne mit einer Förderzusage im nächsten Jahr gerechnet werden. Somit würde kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn eintreten.

 

Der Vorsitzende erhob den Einwand, dass eine 3-Feld-Halle mehr Raum als eine 2-Feld-Halle benötige. Das GML habe den Auftrag, die Räumlichkeiten darzustellen. Er gehe davon aus, ohne dies endgültig zu bestätigen, dass auch eine Fußballfeldausweisung möglich sein werde. Da evtl. Mehrkosten der 3-Feld-Halle zu erwarten seien, müsse für diese Umsetzung evtl. ein bis zwei Jahre länger gewartet werden. In der Übergangszeit könnte man dann mit dem zusätzlichen Kunstrasenfeld „Am Ebenberg“, das Ende des Jahres in die allgemeine Nutzung gehen werde, den heutigen Spielebedarf abdecken.

 

Ratsmitglied Eichhorn ergänzte, dass die Frage der Zuschauermöglichkeiten immer noch offen bliebe. Vorteil der 3-Feld-Halle sei zum einen die Größe von 27 x 45 Metern. Dadurch sei zum einen ein Ein-Meter-Sicherheitsabstand für die Spieler, auf der anderen Seite ein Sechs-Meter-Abstand vorhanden. Er stehe der 3-Feld Halle positiv gegenüber. Dadurch bestehe für die Spieler eine gute Möglichkeit zum Warmmachen und es wäre für Zuschauerstehplätze ausreichend Platz, ergänzend in der Zukunft evtl. sogar für eine mobile Tribüne.

 

Der Vorsitzende erwähnte, dass sich Herr Schwarz (MdL) gut gekümmert habe, das Gespräch mit Herrn Hermann zu suchen und dankte Herrn Schwarz für seine Bemühungen.

 

Ratsmitglied Scheid regte an, dass für die Rundsporthalle noch eine mobile Tribüne in gutem Zustand vorhanden und diese platztechnisch verwendbar sei.

 

 

2. Baumfällungen auf dem Uni Gelände:

 

Ratsmitglied Dr. Migl bat um Information der Baumfällungen auf dem Unigelände.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass er mit Herrn Weber, Leiter des Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), gesprochen habe und dieser sein Bedauern aussprach. Seitens des LBB müssten nun interne Klärungen vorgenommen werden. Ziel sei gewesen, Bäume zu fällen, die als verkehrsunsicher galten. Die Stadt hatte ein großes Interesse, durch Bäume das Afrikagelände des Zoos abzuschirmen. Die dafür gekennzeichneten Bäume für dessen Erhalt hätten nicht gefällt werden dürfen. Den Schaden habe durch die Beeinträchtigung nun die Stadt – der Zoo - erhalten.

 

Beigeordneter Klemm erläuterte die Situation und äußerte seine Betroffenheit. In diesem Fall seien drei geteilte Maßnahmen zu beachten gewesen:

 

  1. Unbestritten war, dass zur Errichtung des Laborgebäudes Baumfällungen mit artenschutzrechtlicher Begleitung stattfinden müssen
  2. Die Mauerkrone, die direkt am Gelände des Zoos endet, müsse aus    denkmalschutzrechtlichen Gründen auf die ersten zwei Meter freigemacht werden    
  3. Im Rahmen der Maßnahmen müssten evtl. weitere Fällungen aufgrund  Verkehrssicherungspflichten vorgenommen werden, diese vorab abgestimmt waren

 

Abgestimmt sei allerdings auch gewesen, dass das artenschutzrechtliche Gutachten vor Fällung zugesandt werde und eine angemessene Baumkulisse erhalten bleibe.

Dieses Gutachten sei tatsächlich erst nach den Fällungen zugesandt worden. Die Arbeiten an sich begannen bereits freitags. Die Erklärung wurde nach den Dienstzeiten um 15:50 Uhr per E-Mail an das Umweltamt, Frau Klein, gesandt. Frau Klein sei in diesem Falle jedoch nicht zuständig; die zuständige Mitarbeiterin war nicht mehr im Dienst gewesen. Montags morgens habe Frau Klein die E-Mail umgehend an Frau Krippner gesandt. An diesem Tag sei dann auch die E-Mail vom LBB mit dem Hinweis des Maßnamenbeginns eingegangen. Frau Krippner habe montags umgehend geantwortet und auf das noch fehlende artenschutzrechtliche Gutachten sowie auf die zu erhaltene Baumkulisse hingewiesen. Der LBB hatte allerdings montags und dienstags wegen den Faschingstagen geschlossen. Donnerstags seien die Arbeiten untersagt worden, diese jedoch bereits mittwochs vollzogen waren. Ein Schaden konnte montags noch nicht festgestellt werden.

Grundsätzlich sei zu erwähnen, dass die  Arbeiten auf dem Baufeld per Baugenehmigung erlaubt waren. Einer grundsätzlichen Arbeit stand demnach nichts entgegen. Zoodirektor Dr. Heckel ließ sich montags morgens vom „Bauleiter“ die Pläne zeigen, darauf die zwei Meter Mauerkrone gekennzeichnet waren. Das Fazit sei nun allerdings falsch. Wo die Fehlerquelle liege, müsse erst noch festgestellt werden.  Ansprechpartner der Stadt sei der LBB, dieser sich ggf. mit der Firma auseinandersetzen müsse. Als Wiedergutmachung käme nur eine Neupflanzung in Frage, das Gefällte sei nicht mehr wiederherstellbar.

 

Der Vorsitzende bestätigte den Schaden. Der Sichtschutz des Zoos sei kurzfristig nicht wiederherstellbar.

 

 

 


Der Hauptausschuss nahm die Informationen zur Kenntnis.