Nachtrag: 20.02.2015 Nummer 3

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 


Frau Schneider teilte vor Beginn der Sitzung die letzten vier Seiten der Vorschlagsliste als Tischvorlage aus und bat die Mitglieder um Austausch.

Die letzten vier Seiten der Vorschlagsliste betrafen die Sportler des Turnvereins Nußdorf. Deren Vorschläge konnten vor Versand an die Mitglieder nicht bis in Detail geprüft werden, da die Abgabe verspätet erfolgte.

 

Frau Schneider erklärte, dass die Prüfung aller Vorschläge gemäß der gültigen Verleihungsordnung erfolgte.

Auf verschiedene Sportler wurden wegen des Antrages auf Sonderehrung für Erwachsene besonders eingegangen und anschließend über den Sinn und Zweck der Sonderehrung diskutiert. Künftig soll lediglich in besonders herausragenden Fällen eine Sonderehrung für Erwachsene beschlossen werden z. B. bei einer Olympiateilnahme.

Der Sportler, Oleg Zernikel, soll keine Sonderehrung für Erwachsene erhalten, dennoch zur Sportlerehrung eingeladen werden. Er wird einen Sonderpreis erhalten. Seine Leistungen werden dadurch anerkannt und er dient den anderen Sportlern als Vorbild.

 

Da die Sportler für die Sonderehrung für Jugendliche immer jünger werden, beschloss der Ausschuss einstimmig die Verleihungsordnung Nr. III ab dem Sportjahr 2015 wie folgt zu ändern:

Jugendliche zwischen 10 und unter 14 Jahren erhalten bei Meisterschaften, in denen getrennt nach Jahrgängen bzw. Jahrgangsklassen gewertet wird, eine Sonderehrung für …

 

 

 


Das Gremium beschloss einstimmig der Vorschlagsliste zuzustimmen und die Verleihungsordnung ab dem Sportjahr 2015 zu ändern, so dass nur noch Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren eine Sonderehrung erhalten können.