Sitzung: 10.03.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 680/098/2015
Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes
(LStrG) werden die im beiliegenden Verzeichnis enthaltenen und im Lageplan 1
gekennzeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Nr. 3 LStrG) zur
Nutzung als Geh- und Radweg, die im Lageplan 2 gekennzeichneten Verkehrsflächen
als Gemeindestraßen (§ 3 Nr. 3 LStrG) ohne Widmungsbeschränkung dem
öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 10. Februar 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: