Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende nahm Bezug auf den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion.

 

Ratsmitglied Lerch bat um Informationsweitergabe der Rahmenbedingungen, in wie weit die Grenzen gesetzt werden würden.  Er erläuterte, dass das Thema Radwegebeschilderung insbesondere von der Grünen-Stadtratsfraktion indiziert wurde. Im Jahre 2014 habe die ADD dies im Nachtragshaushalt bereits gestrichen. Gedanklicher Hintergrund des Antrages der CDU-Stadtratsfraktion sei, die nicht eingeplanten Mehrerlöse aus dem Verkauf von Grundstücken für sinnvolle Maßnahmen zu verwenden. Eine ordentliche Radwegebeschilderung finde um Landau nicht statt. Es bestünde eine Sinnhaftigkeit im Zuge der Landesgartenschau, eine entsprechende Beschilderung zu machen. Dass dies keine Möglichkeit der Gewährung darstelle, verstehe er nicht, da Spielräume nicht ausgeschöpft werden würden. Er bittet, dies in den nächsten Haushaltsberatungen in einem persönlichen Gespräch mit der ADD nochmals zu erörtern.

 

Der Vorsitzende betonte, dass die Stadt nicht nur Mehrerlöse, sondern auch Mehraufwendungen habe. Die ADD würde demnach nicht unüberlegt handeln. Dies wurde vor kurzem im Zuge der Übergabe des Haushaltes in Trier bereits erläutert. Die ADD werte die Tagespresse vor Ort aus. Herr Schlimmer erläuterte das Schreiben der ADD vom 03.02.2015 und übermittelte folgenden Informationen: Es sei mit der vorgesehenen Beschlussfassung eine außerplanmäßige Umsetzung im Sinne des § 100 GemO vorgesehen. Das dort normierte „dringende Bedürfnis“ sei offensichtlich nicht gegeben. Auch sei keine Unabweisbarkeit erkennbar. Eine Beschlussfassung  wäre dementsprechend aufsichtsbehördlich zu beanstanden. Deshalb sei im Hinblick auf § 42 GemO der Ratsbeschluss wegen Rechtsverletzung auszusetzen.

Der Vorsitzende betonte, dass er als Oberbürgermeister die ADD nicht übergehen dürfe und sich daher eine inhaltliche Debatte erübrige.

 

Ratsmitglied Hartmann erklärte, dass er die Gelegenheit zum Prozetere klarstellen möchte. Herr Dr. Lichtenthäler habe bereits im September 2014 angefangen, das Thema im Rahmen des Haushalts erneut anzusprechen, da dieses dort fehlte. Wenn dies von Anfang an im Haushalt gestünden hätte, wäre eine entsprechende Argumentation bzgl. der Notwendigkeit, insbesondere mit Blick auf die Landesgartenschau, leichter gewesen. Das Problem der Grünen-Stadtratsfraktion sei, dass diese damals entdeckt habe, dass das Thema im Haushalt fehle, obwohl sie in der Haushaltssitzung beantragt habe, Mittel für die Radwegebeschilderung mit aufzunehmen. Die Verwaltung bestätigte damals allerdings, dass Haushaltsmittel im Haushalt vorhanden seien. Zwei Behauptungen stünden damals gegeneinander. Der Antrag wurde abgeschmettert, obwohl der Stadtrat inhaltlich einer Meinung gewesen sei und demnach  seiner Meinung nach ein Fehler gemacht wurde. Es läge ein formales Problem bzgl. der Begründung über die Mittelherkunft vor. Der Antrag/die Maßnahme sei etwas anderes und genau das, was vor weniger als 3 Monate von der Grünen-Stadtratsfraktion beantragt wurde. Einige Monate danach dürfe nicht nochmal darüber abgestimmt werden. Damals habe der von Dr. Lichtenthäler genannte Betrag i.H.v. 50.000 € andere Ratsmitglieder zum Handeln abgeschreckt. Mit heutigem Wissen könne bestätigt werden, dass der Betrag angemessen war. Mit einem Urteil und dem vorgeleisteten Vorschlag wäre die Umsetzung damals besser gewesen. Bei Möglichkeit plädiere er dafür.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erhob Bedenken und bat die CDU-Stadtratsfraktion, den Antrag zurückziehen. Nach Aussage der Kämmerei könnten Mehrerlöse durch Einnahmen an bestimmte Ausgaben nicht gekoppelt werden. Sie habe damit ein formales Problem. Sie gebe Herrn Hartmann recht; es sei schlecht gelaufen. Bei damaligem einstimmigen Beschluss hätte man bei der ADD anders punkten können. Bei anderen freiwilligen Leistungen wurde dies auch durchgesetzt; man hätte ein anders Vorgehen wählen können. Sie sehe den Antrag als wenig sinnvoll.

 

Der Vorsitzende bemerkte, dass die Dinge sich mit Schreiben der ADD erledigt hätten.

 

Ratsmitglied Hartmann betonte, dass der Fehler vermeidbar gewesen wäre.

 

Der Vorsitzende erwähnte, dass kein Fehler passiert wäre. Es sei eine politische Beschlussfassung gewesen und die ADD hatte sich vor einem Jahr bereits festgelegt und hätte die Mittel dieses Jahr voraussichtlich wieder gestrichen. Mit Blick auf den Gesamthaushalt lohne sich der Kampf nicht.

 

Ratsmitglied Lerch belehrte Frau Dr. Migl, dass die Ausnutzung neuer finanzieller Spielräume etwas anderes als die Zweckbindung von Einnahmen sei. Er bestätigte die Aussage von Herrn Hartmann, dass damals erklärt wurde, dass die Einnahmen der Gelder im Haushalt stünden. Der Stadtrat habe darauf vertraut, deshalb wurde der Beschluss gefasst. Den Inhalten entsprechend seien sie keiner unterschiedlichen Meinungen gewesen. Allerdings seien damals unterschiedliche Aussagen getroffen worden. Nun habe sich allerdings die ADD positioniert, deshalb mache eine Abstimmung keinen Sinn. Eine sinnvolle Sache sei es, dies im nächsten Haushalt einzubringen.

 

Ratsmitglied Hartmann regte eine fraktionsübergreifende Feststellung an, dass der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsaufstellung ein Fehler passiert sei und bittet um entsprechende Bestätigung.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass er dies so nicht wahrgenommen habe und diesem nicht zustimme, dies aber aufgrund der Protokollierungen gerne aufgearbeitet werden könne.

 

Weitere Wortmeldungen wurden nicht festgestellt.

 

 


Der Antrag wurde von der CDU-Stadtratsfraktion zurückgezogen.