Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende erklärte, dass sich dieser Tagesordnungspunkt aufgrund der Stellungnahme der Landesregierung mittlerweile erübrigt habe. Nach dem Gespräch mit Vertretern des MAB-Komitees im Januar sei er über die jetzige Entscheidung überrascht, denn damals wurde eine sorgsame gründliche Prüfung der städtischen Unterlagen zugesagt. Er erläuterte, dass er nicht davon ausging, dass ein Tag später die Unterlagen beim MAB-Komitee vorlagen und gleich geprüft waren. Er halte es für durchaus möglich, dass dies eine politische Entscheidung  darstelle. Es sei ein Versuch gewesen, die Verantwortung für die Energiewende wahrzunehmen und die vorgegebene 2 % Fläche auch in bewaldeten Entwicklungsbereichen auszuweisen.

Die Landrätin Frau Riedmaier und er haben im Sommer letzten Jahres die Wirtschaftsministerin mit der Frage angeschrieben, ob mit der Windenergie im Pfälzer Wald der Status des Biosphärenreservates gefährdet sei. Die Antwort sei gewesen, dass dies Entwicklungsbereiche seien, die im Einzelfalle beplant werden könnten. Aufgrund dessen hätten sich die Verantwortlichen dazu entschieden, auch einige Verbandsgemeinden mit in die Thematik zu nehmen. Es handelte sich um einen überschaubaren Bereich bis zur Verbandsgemeinde Hauenstein. Es sollte ein verantwortbares Konzept auf den Weg gebracht werden, dies hohe Kosten forderte. Zurzeit sei die Verwaltung dabei, eine diesbezügliche Kostenauflistung zu erstellen. Diese hätte man sich ersparen können, wenn von vornherein die Aussage getroffen worden wäre, dass dies mit dem Status Biosphärenreservat nicht vereinbar sei. Er mache sich Sorgen, dass andere Kommunen, die weniger Rücksicht auf diesen Status „Biosphärenreservat“ nehmen würden, auf möglicherweise privaten Flächen entsprechende Anträge stellen und dies dann rechtlich durchsetzen. Das Land habe in einer inkonsequenten Weise verfahren.

 

Bürgermeister Hirsch ergänzte zwei konkrete Dinge, die anzustreben seien. Zum einen sei es das Thema der Rechtssicherheit des Status Biosphärenreservates.  Zum anderen die nicht vorhandene Windenergie im Pfälzer Wald. Man müsse sich nun aufgrund der gesetzlichen Pflicht nach Alternativstandorten umschauen.

 

Ratsmitglied Lerch stellte sich die Frage, ob das Ergebnis tatsächlich so überraschend war und zitierte Herrn Hartmann von der Oktobersitzung 2014: „Uns leuchtet nicht ein, weshalb die Windenergienutzung zu einer Gefährdung des Prädikates Biosphärenreservates führen sollte“. Ähnlich habe sich auch die Ministerin positioniert, obwohl dieser bereits im Oktober 2013 ein Schreiben des Komitees vorlag, in dem deutlich hingewiesen wurde, man solle auf Windenergie­nutzung auf bewaldeten Teilen verzichten. Die momentanen Probleme seien die entstandenen Kosten sowie die Rechtsunsicherheit. Die Kosten wären vermeidbar gewesen, wenn man die Klarheit früher gehabt hätte.  Bezüglich der Rechts­sicherheit sei das Land am Zuge. Die Kommunen seien überfordert, da sie es ausschließlich für ihren öffentlichen Bereich regeln können, deshalb würde eine Landesregelung benötigt werden.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron erklärte, dass es sich um einen Geburtsfehler auf der Planungsseite handele. Es sei keine Sache der Kommunen, sondern eine landes­weite Regelung werde benötigt, mindestens auf Regelung der Planungs­gemeinschaften. Die Bedenken der Kommunen erwiesen sich im Nachhinein als richtig. Er befürwortet das Handeln der Stadt Landau im Rahmen der Zusammenarbeit mit den umliegenden Gebietskörperschaften. Dies stelle ein verantwortungsvolles Vorgehen dar. Es ginge nicht um die Planung, sondern das schrittweise Vorgehen. Er habe mit Kollegen eine Form von Bürgerbeteiligung geplant. Der Gedanke der regionalen Energiewende sei gut, die Planungen müssten vorangetrieben werden. Die Windkraft habe Befürworter und Gegner, deshalb sei es eine schwierige Diskussion. Gute Lösungen hätten zwischen Windkraft­fetischismus und Totalverweigerung gefunden worden können. Aus seiner Sicht sei der Umgang mit dem Thema „Windenergie“ im Pfälzer Wald ein Musterbeispiel dafür, wie die politische Planung nicht laufen sollte. Am Ende sei es eine Frage der Schadensbegrenzung. Es könne nicht sein, dass das MAB-Komitee sage „keine Windräder im Pfälzer Wald“, aber auf der anderen Seite einen flächenmäßig wahnsinnigen Verbrauch für Straßenausbau bewillige. Die Diskussion sei noch lange nicht am Ende.

 

Ratsmitglied Hartmann beschäftigte sich seit vier Jahren mit  der Diskussion „Energiesparen“. Das Thema sei eine Schieberei zwischen Land und Kommunen. Er sei verwundert über das vom Vorredner angesprochene „wir“. Dies sei nicht ganz in Ordnung. Irgendwer müsse die Entscheidung treffen. Es hätte für beide Alternativen gute Pro und Contra Argumente gegeben. Nun sei es vorbei für die Windenergie im Pfälzer Wald. Er sei über die Entscheidung der Landesregierung enttäuscht. Es sei keine kollegiale Arbeitsweise gewesen und man müsse nun nach Alternativen suchen. Er stimmte Herrn Dr. Ingenthron zu. Es müsse sich mit anderen Kommunen zusammengeschlossen werden, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Er wünsche sich eine Lösung innerhalb von weniger als 4 Jahren und verwies auf die Statuten des Biosphärenreservates des Unesco MAB-Komitees, dies die bedeutendsten Aufgaben des Biosphärenreservates aufzeige wie wir chorexistent mit Wertschöpfungsmöglichkeiten mit der Natur leben können. Für die Windkraft im Pfälzer Wald wäre dies ein Beitrag gewesen.

 

Ratsmitglied Freiermuth regte an, dass das Land den Kommunen vor den Kopf gestoßen habe. Energiewende ja, aber die Umsetzung müsse durch die Kommunen erfolgen. Das Land habe die Verantwortung übernommen. Es sei eine einmalige Situation nach dem Fukushima-Unglück gewesen. Die Energiewende sei verpfuscht worden. Er erhob Zweifel, ob ein Ausweichen in die Rheinebene problemlos von statten gehen werde.

Die FWG-Stadtratsfraktion habe einen Termin mit Herrn Diehm abgesagt, der einen Vortrag über die Situation gehalten hätte. Dies sei sehr bedauerlich.

Die Diskussion in der Stiftskirche zu diesem Thema erschien ihm sehr unsachlich. Es gab Befürworter und Gegner der Windkraft. Bei solch einer Veranstaltung solle man die Bürger mit ihrer Einstellung ausreden lassen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl freut sich über den Ausgang, denn die UBFL-Stadtratsfraktion habe sich damals gegen Windräder auf dem Taubensuhl und Pfälzer Wald ausgesprochen. Dies bedeute allerdings nicht, sie sei gegen die Energiewende. Die Energiewende bedeute mehr als Windkraft auf dem Taubensuhl. Entlang den Autobahnen wie bspw. Richtung Böhl-Iggelheim sei der Standort für Windräder von anderer Qualität. Diese Art von Eingriff wäre verantwortbar.

Sie bestätige die unsachlich beschriebene Debatte im Stiftskirchensaal der Vorredner nicht. Im Rahmen der Beteiligung der Bürger hätte dieses Thema gut entschieden werden können. Die Bürger hätten von ihrem demokratischen Recht Gebrauch gemacht und so versucht, die Windräder auf dem Taubensuhl zu verhindern. Sie begrüße das Engagement der Bürger.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass die Veranstaltung in der Stiftskirche keine Form der Bürgerbeteiligung darstellte. Auch hätte dies nichts mit der Entscheidung zu tun. Eine Bürgerbeteiligung hätte stattgefunden, wenn die Frage der Umsetzung klar gewesen wäre. Fakt sei, dass das Profil „Windenergie“ im Biosphärenreservaten Wald keinen Platz habe. Sein Eindruck aus politischer Erfahrung sei, als Frau Dr. Paulus zu Recht sagte, dass das Thema Windkraft einer allgemeinen Planung bedürfe. Da habe man auf Landesebene gezuckt, denn dazu wäre eine weitläufige Eingrenzung von Nöten gewesen. Es sei nachvollziehbar, dass das MAB-Komitee ein Gesamtkonzept einfordere. Danach sei das Land eingeknickt. Die Leittragenden seien nun die Kommunen, denn eine Energiewende werde dennoch benötigt.

 


Der Hauptausschuss nahm die Information zur Kenntnis.