Sitzung: 24.02.2015 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 500/018/2015
1. Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht
und die Handlungsbedarfe zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beschließt:
a) die Errichtung eines Gebäudes in Modulbauweise
für ca. 40 Personen am Prießnitzweg (ehemaliges Sonnenbad) zur ergänzenden
Deckung des notwendigen Wohnraumes für Flüchtlinge.
Durch
den Stadtrat wird hierbei die Dringlichkeit festgestellt, so dass gem. § 3 Abs.
5 Nr. 2 VOB/A eine freihändige Vergabe der Leistungen nach einer
Angebotseinholung erfolgen kann.
b) die hierfür benötigten Haushaltsmittel in Höhe
von 1,36 Mio. Euro außerplan-mäßig im Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements
Landau (GML) sowie 60.000 Euro im städtischen Haushalt für die Einrichtung
bereit zu stellen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die
Kreditaufnahme einzuholen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Sozialamtes vom 18. Februar 2015, auf die hingewiesen wird. Er verwies auf den Presseartikel der Rheinpfalz vom 21. Februar 2015, der im Nachgang des Pressegespräches vom 20. Februar 2015 erstellt wurde.
Eine zentrale Unterbringung der
Flüchtlinge sei nicht das Ziel der Stadt Landau gewesen, allerdings habe die
Anzahl der bereits in den ersten beiden Monaten eintreffenden Flüchtlinge in
Landau den Stadtvorstand zum Handeln gezwungen. Ebenfalls sei der Beirat für
Migration und Integration eng mit eingebunden. Die Flüchtlinge sollen
integriert werden, deshalb sei auch eine möglichst zentrumsnahe Unterbringung
notwendig.
Bürgermeister Hirsch hob
hervor, dass das Thema Flüchtlingssituation strategisch angegangen werden müsse.
Es müsse geklärt sein, wo die Stadt Landau mit den Angeboten läge. Im Rahmen
der Haushaltsplanung wurden zusätzliche Mittel für Sprachförderung,
Personalstellen, Betreuung und Transport von Kindern zur Sprachausbildung, etc.
bereitgestellt. Hauptthema sei die Frage der Versorgung mit Wohnraum. Das Team
des Sozialamtes arbeite hart am Markt, was die Unterbringungsmöglichkeiten
angehe. Die Zahlen werden voraussichtlich steigen. Dementsprechend würden die
Vorlaufzeiten der Stadt immer kürzer werden. Die Landesregierung bestätige,
dass die Verweilzeiten in den zentralen Aufnahmelagern des Landes ausgebaut
werden würden, um den Vorlauf für die Kommunen zu erleichtern. Die Stadt habe
einen geeigneten Standort gefunden, der es möglich mache, die Infrastrukturangebote
in der Stadt fußläufig zu erreichen, damit Integration möglich gemacht werde.
Der Standort sei auch so gelegen, dass wenn nach einiger Zeit die
Flüchtlingsströme nachlassen werden, ein Rückbau möglich sei. Es würden keine
Dauereinrichtungen erstellt werden, sondern die Container müssen mit dem
regionalen Wohnungsmarkt in Übereinklang gebracht werden. Parallel werde die
pädagogische Unterstützung der Flüchtlinge verstärkt. Die Stadt sei auf gutem
Wege. Das Thema werde auch in der routinemäßigen Integrationskonferenz im
Rahmen der „Willkommenskultur“ eine Rolle spielen. Auch seien regelmäßige
Informationsabende/-angebote für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer geplant. Die
Unterstützung aus der Gesellschaft, aus sozialen Einrichtungen und kirchlichen
Trägern werde benötigt.
Der Vorsitzende dankte dem Stadtrat und der Bürgerschaft für ihr Engagement und ergänzte, dass zur Zeit der Stadt Landau 250 Flüchtlinge zugewiesen seien. Man müsse mit einer Erhöhung rechnen. Die mobile Anlage mit 40 Plätzen würde demnach allein nicht ausreichen; die Bereitschaft privater Vermittler werde weiterhin benötigt.
Ratsmitglied Lerch sehe die Vorgehensweise der Stadt Landau positiv. Die
Bevölkerung habe gegenüber der Flüchtlingssituation eine positive und offene
Einstellung; dies sei Grundvoraussetzung. Die Stadt und der Rat hätten mit
Personal, etc. früh reagiert. Im Jahre 2014 sei ein Defizit von rund 400.000
Euro zzgl. Personalkosten zu verzeichnen, das die Stadt enorm belaste. Aber der
Rat habe sich im Rahmen der Haushaltsplanung dazu bereit erklärt. Als bessere
Lösung fände er die Unterbringungen der Flüchtlinge in privaten Wohnungen. Die
Modulbauweise sei lediglich die zweitbeste Lösung. Allerdings seien die Grenzen
der Unterbringung im normalen Wohngebiet erreicht. Er gehe davon aus, dass der
Standort unter Abwägung ausgewählt wurde. Ein Problem sehe er allerdings bei
der Dauerhaftigkeit, da die Dauer der Unterbringung der Flüchtlinge nur schwer
abschätzbar sei. Ein Großteil der Flüchtlinge sei aus sicheren Drittländern, sodass
die Rückführung evtl. schneller von statten gehen werde. Er fragte nach, ob
eine Miete nicht sinnvoller wäre. Ab einer gewissen Dauer spreche die Annuität
eher für einen Kauf. Allerdings sei fraglich, was mit den bestehenden
Containern passiere, wenn diese nicht mehr benötigt werden würden. Dadurch
könne sich die Situation verfestigen. Er stellte die Frage, ob ein Nachnutzungsbedarf vorhanden sei, nachdem
die Container für die Flüchtlinge nicht mehr benötigt werden würden und bat um
eine Berechnungsauflistung.
Der Vorsitzende sagte
die Aufnahme der Fragen und Beantwortung im Laufe der Sitzung zu und übergab
das Wort an Ratsmitglied Dr. Ingenthron.
Ratsmitglied Dr. Ingenthron erklärte, dass Landau vergleichsweise zu anderen Städten
eine günstige Position habe. Die Modulbauweise sei eine sachgerechte Lösung.
Die SPD-Fraktion sehe dies als richtigen Schritt das Bauwerk zu erstellen. 40
Personen seien eine überschaubare Größenordnung an „Zuzug“. Er befürworte die
Anwohnerversammlung. Es läge kein Grund vor, das Thema über die Maßen zu
diskutieren. Die Personen könnten gut integriert werden. Landau sei auf einem guten Weg und würde das Thema gut
beherrschen. Die Containerlösung sei die zweitbeste Lösung, allerdings eine
bessere Alternative als schlecht erhaltene Wohnungen. Die SPD-Stadtratsfraktion
stimme der Vorlage zu.
Ratsmitglied Maroc schloss sich den Vorrednern an. Die Grünen-Fraktion habe den
Standort wohlwollend wahrgenommen. Die Stadtmitte sei ein guter Ort für
Integration der Flüchtlinge. Alle offenen Fragen seien durch Bürgermeister
Hirsch beantwortet worden.
Ratsmitglied Freiermuth sehe es als Mitmenschlichkeit an, Flüchtlinge aufzunehmen.
Gedanken mache er sich ebenfalls um die Dauerhaftigkeit; es solle keine
dauerhafte Enklave entstehen und er hoffe auf eine Übergangslösung. Die
Modulbauweise sehe er sehr positiv. Je nach Entwicklung könnte zusätzlicher
Bedarf bestehen. Der Kauf evtl. Containermodule könne bei Bedarf an anderen
Stellen, wie z.B. Schulen, verwendet werden. Die FWG-Fraktion stimme der
Vorlage zu.
Ratsmitglied Dr. Migl erkundigte sich nach der Kapazität an städtischen
Leerständen. Auch das Thema Dauerhaftigkeit möchte sie aufgrund der hohen
Kostenbelastung nochmal hinterfragen. Wohnraumbedarfe seien evtl. auch bei
Bedürftigen deutschen Mitbürgern vorhanden. Sie bat um Prüfung der
Kosten-Nutzenrelation. Ein Mitteleinsatz für 2-5 Jahren erscheine ihr keine
richtige Relation. Man solle sich Gedanken machen, ob die Möglichkeit bestünde,
die Container über längere Strecken zu nutzen. Auch fragte Frau Dr. Migl nach,
ob ein Zaun unbedingt von Nöten sei.
Der Vorsitzende erwiderte, dass der Zaun in Höhe von einem Meter keine
Gettoisierung darstelle, sondern als Grundstückseingrenzung diene. Auch ginge
es nicht um dauerhaften Wohnraum. Dauerwohnverhältnisse in mobilen Wohnanlagen
könne keine Alternative darstellen. Wenn Flüchtlinge kommen, sei ein
kurzfristiges Handeln für eine gewisse Übergangszeit von Nöten. In Bezug auf
die Menschlichkeit wurde nicht auf die Maximalausnutzung geschaut. Die
Quadratmeter-Personenverhältnisse der Container seien gut. Auch würden
Aufenthaltsbereiche, Familienbereiche sowie ein allgemeiner Spielbereich errichtet werden. Zu den
Fragestellungen von Herrn Lerch „Kauf-Miete“ und Frau Dr. Migl bzgl.
Leerständen übergab er das Wort an Herrn Götz.
Herr Götz gab zu den
Fragestellungen folgende Stellungnahme:
a) Kauf/Miete:
Bisher seien die rund 1,36 Mio. Euro durch verschiedene
Recherchen und Gesprächen mit Modulbauherstellern entstanden. Unter
Berücksichtigung der Mieten würde die Amortisationszeit zwischen 5 und 8 Jahren
betragen und müssten von konkreten Angeboten abhängig gemacht werden. Dies
hänge vom Nachfragedruck und Dauer der Hersteller ab. Um entsprechende Lösungen
gebrauchter Art habe man sich ebenfalls informiert. Allerdings biete derzeit
der Markt keine Angebote und stelle daher keine Lösung dar.
b) Leerstand:
Alle städtischen Leerstandswohnungen seien im Rahmen von
Erneuerungsarbeiten der Elektrik stark sanierungsbedürftig und stellen derzeit
keine Alternative dar. Lediglich sieben städtische Wohnungen stehen derzeit
leer; dies entspreche einer faktischen Vollbesetzung. Alle Wohnungen werden im
Laufe der Zeit saniert und dann an den Markt gegeben. Im Bereich der
Wohnungsmarktnachfrager müssten neben den Flüchtlingen allerdings auch die
Geringverdiener mit berücksichtigt werden.
c) Dauerhaftigkeit:
Container- und Modulbauweise seien dauerhaft. Ein Beispiel
für eine Nachnutzung biete die Grundschule-Süd. Dorthin wurden aus dem
Kindergarten Dammheim Container
umgezogen. Dieser wurde ausgebaut und als Mensa für die Grundschule Süd
installiert. Hier zeige sich eine positive Resonanz. Derzeit seien viele
Nachfragen auch im Bereich der Schulen (weniger Schüler, kleinere Klassen, mehr
Raumbedarf) vorhanden, welche evtl. als Nachnutzungsmöglichkeit der Anlagen
diene.
d) Einfriedung:
Aus Sicherheitsgründen sei der Zaun im Bereich Richtung der
Queich zwingend erforderlich. Er werde als Einfriedung bezeichnet und diene
auch als Absicherung des Grundstücks und diene als Schutz der Bewohner im
Rahmen der Verkehrssicherungspflichten.
Herr Malo erläuterte den Vergleich der Herstellungskosten zur Miete bei
einer konventionellen Unterbringung. Derzeit seien 250 Menschen zu betreuen.
Bei der Unterbringung von 40 Menschen sei der Container im Vergleich zur
privaten Unterbringung in 10 Jahren bezahlt.
Bürgermeister Hirsch ergänzte, dass bei der Maßgabe die Container mit einem
Restwert von Null aufgeführt wären. Bei diesem Ausgang könne man die Container
entweder an anderen Stellen nutzbringend einsetzen oder anderweitig verkaufen.
Herr Silbernagel erkundigte sich nach dem zeitlichen Ablauf. Nach Beschluss
im März befinde man sich bei einer Anschaffungsdauer von vier bis sechs Monaten
im Oktober/November 2015. Er fragte nach, wie man in der Zwischenzeit verfahren
würde.
Bürgermeister Hirsch erläuterte, dass dies ein Teil einer vorausschauenden
Strategie sei. Der Beschluss müsse zum jetzigen Zeitpunkt gefasst werden, da
die Situation derzeit noch mit dem regulären Wohnungsmarkt zu bewältigen sei.
Nach den Prognosen würde dieser noch bis in den Herbst ausreichen.
Ratsmitglied Lerch erläuterte, dass in Landau eine Flüchtlingsproblematik
vorhanden sei und die Zahlen dafür sprechen, dass erst in 5-8 Jahren eine Amortisierung
eintreten werde, wenn man dies analog einer Miete auf zehn Jahren errechnet. Er
sehe die Problematik bei der Anschaffung der Container bei Erledigung der
Flüchtlingsproblematik in evtl. zwei bis drei Jahren. Er stellte nochmals die
Frage, wie die Nachnutzung der Container ausschauen werde.
Der Vorsitzende erklärte, dass sodann ein Verkauf in Erwägung gezogen werden
würde.
Ratsmitglied Lerch stellte die Frage, was mit dem Vermögen der Container bei
Beendigung der Flüchtlingssituation geschehe und ob die dauerhafte Anschaffung
eine sinnvolle Lösung darstelle, da Flüchtlinge grundsätzlich in der Innenstadt
untergebracht werden sollten.
Der Vorsitzende schlug eine alternative Ausschreibung vor und eine
dementsprechende nachträgliche Information an den Rat. Würden die Gebäude nur
zwei bis drei Jahre benötigt werden, sehe er die Miete als günstigere Variante.
Ratsmitglied Lerch bat um alternative Ausschreibung
a) Kauf
b) Miete
c)
Miete, die in Mietkauf umgewandelt werden könne
Bürgermeister Hirsch erwähnte, dass Vorsicht beim Ausschreibungsverfahren geboten
und das Verfahren zu beachten sei.
Herr Götz erläuterte, dass nur eine begrenzte alternative Ausschreibung
möglich sei. Nebenangebote seien zugelassen und könnten aufgrund des
wirtschaftlichen Aspektes beschrieben werden. Andernfalls würde es schuldhafte
vergaberechtliche Verstöße darstellen. Mietnebenangebote seien möglich, die
Ausschreibung einer weiteren Kaufoption sei schwierig. Es sei dann Seitens der
Verwaltung nicht mehr händelbar, vor allem nicht im Rahmen des Zeitplanes
möglich. Herr Götz wies auf die im Beschluss festgesetzte Dringlichkeit
aufgrund der Anschaffungsdauer von vier bis sechs Monaten. Aus Sicht der
Verwaltung solle man sich keine Zeit mehr lassen.
Der Vorsitzende schlug vor, die Thematik aufzunehmen und bei Vorliegen der
Vergleichsangebote konkret zu entscheiden.
Ratsmitglied Vogler fragte nach, ob die Möglichkeit einer Erweiterung von
Modulen auf dem Platz bestünde, falls die Prognose andere Zahlen mit sich
bringen würde.
Bürgermeister Hirsch erklärte, dass theoretisch die Möglichkeit bestünde. Dies
tatsächlich aus heutiger Sicht fachlich eher zu verneinen sei, da keine
stärkere Massierung erwünscht sei.
Der Vorsitzende erklärte, dass bei weiterem Bedarf über weitere andere
Standorte diskutiert werden müsse.
Ratsmitglied Hartmann erkundigte sich nach der Rechnung von Herrn Malo. Unter
Berücksichtigung der Dauer von 10 Jahren und einer angenommenen Fläche von 9 m² pro Person würden die angegebenen
140.000 Euro/Jahr im Vergleich zur Miete und Nebenkosten eine gewaltige Summe
darstellen. Er bat um eine Berechnungserläuterung.
Ratsmitglied Dr. Migl bat ebenfalls um Erläuterung.
Herr Malo erläuterte, dass man bei einem hilfebedürftigen Leistungsempfänger
von einer Größenordnung von 50 m² pro Person ausgehe. Bei Asylbewerbern sei
dies nicht analog zu betrachten, da diese keine Wohnsituation aufweisen,
sondern im Rahmen der Notunterkunft auf die vorhandene Größe angewiesen seien.
Eine Pro-Kopf-Belastung sei schwer deshalb scher errechenbar, da es sich bei
Asylbewerbern sowohl um Familien als auch beispielsweise um die Belegung von
mehreren alleinstehenden Männern handele. Dies sei mit den normalen
SGB-Regelsätzen nicht vergleichbar. In einem Container würden für eine Person
rund 9-10 m² kalkuliert werden. Bei Umlegung und Vergleich mit einer
konventionellen Unterbringung wären die Container in 10 Jahren bezahlt.
Herr Messemer brachte den Einwand, dass dies im Schnitt 250 € pro
Kopf/Monat darstellen würden.
Der Vorsitzende sagte eine Gewichtung bei der Aufstellung Miete/Kauf zu.
Ratsmitglied Dr. Migl erkundigte sich nach möglichen Landesfördermitteln und
fragte nach, ob die Verwaltung nach zuschussförderfähigen Kosten recherchiert
habe.
Herr Messemer erklärte, dass es keine direkte Förderung gäbe. Die ISB
würde zinsgünstige Darlehen mit einem Zinssatz von 0 % für 3 Jahre und einer
Optionsverlängerung anbieten. Bisher würden für dieses Programm vom Land 20
Mio. € zur Verfügung stehen. Nach den neusten Entwicklungen sollen die Beträge
aufgestockt werden, damit mehr Kommunen berücksichtigt werden können. Wichtig
sei der zeitnahe Antrag, um das zinslose Darlehen von der ISB zu erhalten.
Der Vorsitzende wies auf die Informationsveranstaltung der Bürgerschaft im
Kath. Altenzentrum, 19.00 Uhr. Die Veranstaltung habe den Schwerpunkt, sich dem
Wohnumfeld zu widmen, das sich mit Fragen an die Verwaltung wenden könnte.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgenden
Beschlussvorschlag: