Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

1.       Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht und die Handlungsbedarfe zustimmend zur Kenntnis.

 

2.       Der Stadtrat beschließt:

 

a)  die Errichtung eines Gebäudes in Modulbauweise für ca. 40 Personen am Prießnitzweg (ehemaliges Sonnenbad) zur ergänzenden Deckung des notwendigen Wohnraumes für Flüchtlinge.

Durch den Stadtrat wird hierbei die Dringlichkeit festgestellt, so dass gem. § 3 Abs. 5 Nr. 2 VOB/A eine freihändige Vergabe der Leistungen nach einer Angebotseinholung erfolgen kann.

 

b)  die hierfür benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 1,36 Mio. Euro außerplan-mäßig im Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements Landau (GML) sowie 60.000 Euro im städtischen Haushalt für die Einrichtung bereit zu stellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Kreditaufnahme einzuholen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Sozialamtes vom 18. Februar 2015, auf die hingewiesen wird. Er verwies auf den Presseartikel der Rheinpfalz vom 21. Februar 2015, der im Nachgang des Pressegespräches vom 20. Februar 2015 erstellt wurde.

Eine zentrale Unterbringung der Flüchtlinge sei nicht das Ziel der Stadt Landau gewesen, allerdings habe die Anzahl der bereits in den ersten beiden Monaten eintreffenden Flüchtlinge in Landau den Stadtvorstand zum Handeln gezwungen. Ebenfalls sei der Beirat für Migration und Integration eng mit eingebunden. Die Flüchtlinge sollen integriert werden, deshalb sei auch eine möglichst zentrumsnahe Unterbringung notwendig.

 

Bürgermeister Hirsch hob hervor, dass das Thema Flüchtlingssituation strategisch angegangen werden müsse. Es müsse geklärt sein, wo die Stadt Landau mit den Angeboten läge. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden zusätzliche Mittel für Sprachförderung, Personalstellen, Betreuung und Transport von Kindern zur Sprachausbildung, etc. bereitgestellt. Hauptthema sei die Frage der Versorgung mit Wohnraum. Das Team des Sozialamtes arbeite hart am Markt, was die Unterbringungsmöglichkeiten angehe. Die Zahlen werden voraussichtlich steigen. Dementsprechend würden die Vorlaufzeiten der Stadt immer kürzer werden. Die Landesregierung bestätige, dass die Verweilzeiten in den zentralen Aufnahmelagern des Landes ausgebaut werden würden, um den Vorlauf für die Kommunen zu erleichtern. Die Stadt habe einen geeigneten Standort gefunden, der es möglich mache, die Infrastrukturangebote in der Stadt fußläufig zu erreichen, damit Integration möglich gemacht werde. Der Standort sei auch so gelegen, dass wenn nach einiger Zeit die Flüchtlingsströme nachlassen werden, ein Rückbau möglich sei. Es würden keine Dauereinrichtungen erstellt werden, sondern die Container müssen mit dem regionalen Wohnungsmarkt in Übereinklang gebracht werden. Parallel werde die pädagogische Unterstützung der Flüchtlinge verstärkt. Die Stadt sei auf gutem Wege. Das Thema werde auch in der routinemäßigen Integrationskonferenz im Rahmen der „Willkommenskultur“ eine Rolle spielen. Auch seien regelmäßige Informationsabende/-angebote für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer geplant. Die Unterstützung aus der Gesellschaft, aus sozialen Einrichtungen und kirchlichen Trägern werde benötigt.

 

Der Vorsitzende dankte dem Stadtrat und der Bürgerschaft für ihr Engagement und ergänzte, dass zur Zeit der Stadt Landau 250 Flüchtlinge zugewiesen seien. Man müsse mit einer Erhöhung rechnen. Die mobile Anlage mit 40 Plätzen würde demnach allein nicht ausreichen; die Bereitschaft privater Vermittler werde weiterhin benötigt.

 

Ratsmitglied Lerch sehe die Vorgehensweise der Stadt Landau positiv. Die Bevölkerung habe gegenüber der Flüchtlingssituation eine positive und offene Einstellung; dies sei Grundvoraussetzung. Die Stadt und der Rat hätten mit Personal, etc. früh reagiert. Im Jahre 2014 sei ein Defizit von rund 400.000 Euro zzgl. Personalkosten zu verzeichnen, das die Stadt enorm belaste. Aber der Rat habe sich im Rahmen der Haushaltsplanung dazu bereit erklärt. Als bessere Lösung fände er die Unterbringungen der Flüchtlinge in privaten Wohnungen. Die Modulbauweise sei lediglich die zweitbeste Lösung. Allerdings seien die Grenzen der Unterbringung im normalen Wohngebiet erreicht. Er gehe davon aus, dass der Standort unter Abwägung ausgewählt wurde. Ein Problem sehe er allerdings bei der Dauerhaftigkeit, da die Dauer der Unterbringung der Flüchtlinge nur schwer abschätzbar sei. Ein Großteil der Flüchtlinge sei aus sicheren Drittländern, sodass die Rückführung evtl. schneller von statten gehen werde. Er fragte nach, ob eine Miete nicht sinnvoller wäre. Ab einer gewissen Dauer spreche die Annuität eher für einen Kauf. Allerdings sei fraglich, was mit den bestehenden Containern passiere, wenn diese nicht mehr benötigt werden würden. Dadurch könne sich die Situation verfestigen. Er stellte die Frage, ob ein Nachnutzungsbedarf vorhanden sei, nachdem die Container für die Flüchtlinge nicht mehr benötigt werden würden und bat um eine Berechnungsauflistung.

 

Der Vorsitzende sagte die Aufnahme der Fragen und Beantwortung im Laufe der Sitzung zu und übergab das Wort an Ratsmitglied Dr. Ingenthron.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron erklärte, dass Landau vergleichsweise zu anderen Städten eine günstige Position habe. Die Modulbauweise sei eine sachgerechte Lösung. Die SPD-Fraktion sehe dies als richtigen Schritt das Bauwerk zu erstellen. 40 Personen seien eine überschaubare Größenordnung an „Zuzug“. Er befürworte die Anwohnerversammlung. Es läge kein Grund vor, das Thema über die Maßen zu diskutieren. Die Personen könnten gut integriert werden. Landau sei auf einem guten Weg und würde das Thema gut beherrschen. Die Containerlösung sei die zweitbeste Lösung, allerdings eine bessere Alternative als schlecht erhaltene Wohnungen. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Maroc schloss sich den Vorrednern an. Die Grünen-Fraktion habe den Standort wohlwollend wahrgenommen. Die Stadtmitte sei ein guter Ort für Integration der Flüchtlinge. Alle offenen Fragen seien durch Bürgermeister Hirsch beantwortet worden.

 

Ratsmitglied Freiermuth sehe es als Mitmenschlichkeit an, Flüchtlinge aufzunehmen. Gedanken mache er sich ebenfalls um die Dauerhaftigkeit; es solle keine dauerhafte Enklave entstehen und er hoffe auf eine Übergangslösung. Die Modulbauweise sehe er sehr positiv. Je nach Entwicklung könnte zusätzlicher Bedarf bestehen. Der Kauf evtl. Containermodule könne bei Bedarf an anderen Stellen, wie z.B. Schulen, verwendet werden. Die FWG-Fraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erkundigte sich nach der Kapazität an städtischen Leerständen. Auch das Thema Dauerhaftigkeit möchte sie aufgrund der hohen Kostenbelastung nochmal hinterfragen. Wohnraumbedarfe seien evtl. auch bei Bedürftigen deutschen Mitbürgern vorhanden. Sie bat um Prüfung der Kosten-Nutzenrelation. Ein Mitteleinsatz für 2-5 Jahren erscheine ihr keine richtige Relation. Man solle sich Gedanken machen, ob die Möglichkeit bestünde, die Container über längere Strecken zu nutzen. Auch fragte Frau Dr. Migl nach, ob ein Zaun unbedingt von Nöten sei.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass der Zaun in Höhe von einem Meter keine Gettoisierung darstelle, sondern als Grundstückseingrenzung diene. Auch ginge es nicht um dauerhaften Wohnraum. Dauerwohnverhältnisse in mobilen Wohnanlagen könne keine Alternative darstellen. Wenn Flüchtlinge kommen, sei ein kurzfristiges Handeln für eine gewisse Übergangszeit von Nöten. In Bezug auf die Menschlichkeit wurde nicht auf die Maximalausnutzung geschaut. Die Quadratmeter-Personenverhältnisse der Container seien gut. Auch würden Aufenthaltsbereiche, Familienbereiche sowie ein allgemeiner Spielbereich errichtet werden. Zu den Fragestellungen von Herrn Lerch „Kauf-Miete“ und Frau Dr. Migl bzgl. Leerständen übergab er das Wort an Herrn Götz.

 

Herr Götz gab zu den Fragestellungen folgende Stellungnahme:

 

a) Kauf/Miete:

Bisher seien die rund 1,36 Mio. Euro durch verschiedene Recherchen und Gesprächen mit Modulbauherstellern entstanden. Unter Berücksichtigung der Mieten würde die Amortisationszeit zwischen 5 und 8 Jahren betragen und müssten von konkreten Angeboten abhängig gemacht werden. Dies hänge vom Nachfragedruck und Dauer der Hersteller ab. Um entsprechende Lösungen gebrauchter Art habe man sich ebenfalls informiert. Allerdings biete derzeit der Markt keine Angebote und stelle daher keine Lösung dar.

 

b) Leerstand:

Alle städtischen Leerstandswohnungen seien im Rahmen von Erneuerungsarbeiten der Elektrik stark sanierungsbedürftig und stellen derzeit keine Alternative dar. Lediglich sieben städtische Wohnungen stehen derzeit leer; dies entspreche einer faktischen Vollbesetzung. Alle Wohnungen werden im Laufe der Zeit saniert und dann an den Markt gegeben. Im Bereich der Wohnungsmarktnachfrager müssten neben den Flüchtlingen allerdings auch die Geringverdiener mit berücksichtigt werden.

 

c) Dauerhaftigkeit:

Container- und Modulbauweise seien dauerhaft. Ein Beispiel für eine Nachnutzung biete die Grundschule-Süd. Dorthin wurden aus dem Kindergarten Dammheim  Container umgezogen. Dieser wurde ausgebaut und als Mensa für die Grundschule Süd installiert. Hier zeige sich eine positive Resonanz. Derzeit seien viele Nachfragen auch im Bereich der Schulen (weniger Schüler, kleinere Klassen, mehr Raumbedarf) vorhanden, welche evtl. als Nachnutzungsmöglichkeit der Anlagen diene.

 

d) Einfriedung:

Aus Sicherheitsgründen sei der Zaun im Bereich Richtung der Queich zwingend erforderlich. Er werde als Einfriedung bezeichnet und diene auch als Absicherung des Grundstücks und diene als Schutz der Bewohner im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten.

 

Herr Malo erläuterte den Vergleich der Herstellungskosten zur Miete bei einer konventionellen Unterbringung. Derzeit seien 250 Menschen zu betreuen. Bei der Unterbringung von 40 Menschen sei der Container im Vergleich zur privaten Unterbringung in 10 Jahren bezahlt.

 

Bürgermeister Hirsch ergänzte, dass bei der Maßgabe die Container mit einem Restwert von Null aufgeführt wären. Bei diesem Ausgang könne man die Container entweder an anderen Stellen nutzbringend einsetzen oder anderweitig verkaufen.

 

Herr Silbernagel erkundigte sich nach dem zeitlichen Ablauf. Nach Beschluss im März befinde man sich bei einer Anschaffungsdauer von vier bis sechs Monaten im Oktober/November 2015. Er fragte nach, wie man in der Zwischenzeit verfahren würde.

 

Bürgermeister Hirsch erläuterte, dass dies ein Teil einer vorausschauenden Strategie sei. Der Beschluss müsse zum jetzigen Zeitpunkt gefasst werden, da die Situation derzeit noch mit dem regulären Wohnungsmarkt zu bewältigen sei. Nach den Prognosen würde dieser noch bis in den Herbst ausreichen.

 

Ratsmitglied Lerch erläuterte, dass in Landau eine Flüchtlingsproblematik vorhanden sei und die Zahlen dafür sprechen, dass erst in 5-8 Jahren eine Amortisierung eintreten werde, wenn man dies analog einer Miete auf zehn Jahren errechnet. Er sehe die Problematik bei der Anschaffung der Container bei Erledigung der Flüchtlingsproblematik in evtl. zwei bis drei Jahren. Er stellte nochmals die Frage, wie die Nachnutzung der Container ausschauen werde.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass sodann ein Verkauf in Erwägung gezogen werden würde.

 

Ratsmitglied Lerch stellte die Frage, was mit dem Vermögen der Container bei Beendigung der Flüchtlingssituation geschehe und ob die dauerhafte Anschaffung eine sinnvolle Lösung darstelle, da Flüchtlinge grundsätzlich in der Innenstadt untergebracht werden sollten.

 

Der Vorsitzende schlug eine alternative Ausschreibung vor und eine dementsprechende nachträgliche Information an den Rat. Würden die Gebäude nur zwei bis drei Jahre benötigt werden, sehe er die Miete als günstigere Variante.

 

Ratsmitglied Lerch bat um alternative Ausschreibung

 a) Kauf

             b) Miete

 c)  Miete, die in Mietkauf umgewandelt werden könne

 

Bürgermeister Hirsch erwähnte, dass Vorsicht beim Ausschreibungsverfahren geboten und das Verfahren zu beachten sei.

 

Herr Götz erläuterte, dass nur eine begrenzte alternative Ausschreibung möglich sei. Nebenangebote seien zugelassen und könnten aufgrund des wirtschaftlichen Aspektes beschrieben werden. Andernfalls würde es schuldhafte vergaberechtliche Verstöße darstellen. Mietnebenangebote seien möglich, die Ausschreibung einer weiteren Kaufoption sei schwierig. Es sei dann Seitens der Verwaltung nicht mehr händelbar, vor allem nicht im Rahmen des Zeitplanes möglich. Herr Götz wies auf die im Beschluss festgesetzte Dringlichkeit aufgrund der Anschaffungsdauer von vier bis sechs Monaten. Aus Sicht der Verwaltung solle man sich keine Zeit mehr lassen.

 

Der Vorsitzende schlug vor, die Thematik aufzunehmen und bei Vorliegen der Vergleichsangebote konkret zu entscheiden.

 

Ratsmitglied Vogler fragte nach, ob die Möglichkeit einer Erweiterung von Modulen auf dem Platz bestünde, falls die Prognose andere Zahlen mit sich bringen würde.

 

Bürgermeister Hirsch erklärte, dass theoretisch die Möglichkeit bestünde. Dies tatsächlich aus heutiger Sicht fachlich eher zu verneinen sei, da keine stärkere Massierung erwünscht sei.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass bei weiterem Bedarf über weitere andere Standorte diskutiert werden müsse.

 

Ratsmitglied Hartmann erkundigte sich nach der Rechnung von Herrn Malo. Unter Berücksichtigung der Dauer von 10 Jahren und einer angenommenen Fläche von      9 m² pro Person würden die angegebenen 140.000 Euro/Jahr im Vergleich zur Miete und Nebenkosten eine gewaltige Summe darstellen. Er bat um eine Berechnungserläuterung.

 

Ratsmitglied Dr. Migl bat ebenfalls um Erläuterung.

 

Herr Malo erläuterte, dass man bei einem hilfebedürftigen Leistungsempfänger von einer Größenordnung von 50 m² pro Person ausgehe. Bei Asylbewerbern sei dies nicht analog zu betrachten, da diese keine Wohnsituation aufweisen, sondern im Rahmen der Notunterkunft auf die vorhandene Größe angewiesen seien. Eine Pro-Kopf-Belastung sei schwer deshalb scher errechenbar, da es sich bei Asylbewerbern sowohl um Familien als auch beispielsweise um die Belegung von mehreren alleinstehenden Männern handele. Dies sei mit den normalen SGB-Regelsätzen nicht vergleichbar. In einem Container würden für eine Person rund 9-10 m² kalkuliert werden. Bei Umlegung und Vergleich mit einer konventionellen Unterbringung wären die Container in 10 Jahren bezahlt.

 

Herr Messemer brachte den Einwand, dass dies im Schnitt 250 € pro Kopf/Monat darstellen würden.

 

Der Vorsitzende sagte eine Gewichtung bei der Aufstellung Miete/Kauf zu.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erkundigte sich nach möglichen Landesfördermitteln und fragte nach, ob die Verwaltung nach zuschussförderfähigen Kosten recherchiert habe.

 

Herr Messemer erklärte, dass es keine direkte Förderung gäbe. Die ISB würde zinsgünstige Darlehen mit einem Zinssatz von 0 % für 3 Jahre und einer Optionsverlängerung anbieten. Bisher würden für dieses Programm vom Land 20 Mio. € zur Verfügung stehen. Nach den neusten Entwicklungen sollen die Beträge aufgestockt werden, damit mehr Kommunen berücksichtigt werden können. Wichtig sei der zeitnahe Antrag, um das zinslose Darlehen von der ISB zu erhalten.

 

Der Vorsitzende wies auf die Informationsveranstaltung der Bürgerschaft im Kath. Altenzentrum, 19.00 Uhr. Die Veranstaltung habe den Schwerpunkt, sich dem Wohnumfeld zu widmen, das sich mit Fragen an die Verwaltung wenden könnte.

 


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgenden Beschlussvorschlag: