Sitzung: 18.03.2015 Ortsbeirat Arzheim
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage: 101/269/2015
dem Antrag der FWG Arzheim zu.
Der
Ortsbeirat beantragt die Ausweisung des Sanierungsgebietes Arzheim Ortskern im
vereinfachten Verfahren.
Begründung:
In Anlehnung an die positive Entscheidung des
Stadtrates Landau zur Ausweisung des Sanierungsgebietes im Nußdorfer Ortskern
ist der Ortsbeirat Arzheim der Auffassung, dass für den Ortskern Arzheim
ebenfalls die Ausweisung eines Sanierungsgebietes notwendig ist.
Auch wenn keine städtebauliche Förderung aus
Landesmitteln zu erwarten ist, reichen allein die steuerlichen Vergünstigungen
aus, um einen Anreiz für bauliche Sanierungen im Ortskern zu schaffen. Auch auf
den Kaufanreiz und das Verkaufsverhalten, jedoch vor allem auf den Erhalt und
die Pflege der im Ortskern befindlichen, renovierungsbedürftigen Objekte wirkt
sich eine solche Ausweisung überaus positiv aus.
Im Anschluss an die Beschlussfassung
informierte der Vorsitzende die Ortsbeiratsmitglieder darüber, dass er
vorhabe Herrn Götz, Leiter des Gebäudemanagements Landau, bzgl. der
Bischöflichen Amtskellerei, zur nächsten Ortsbeiratssitzung einzuladen.
Gem. Herrn Seitz sind einige Balkenköpfe abgefault und müssen repariert/ersetzt werden. Ein Abstellraum müsse wohl zurückgebaut werden. Ein Hauptproblem sei die Feuchtigkeit im Keller. Er müsse unbedingt gelüftet werden.
Herr Seitz, Abt. Stadtplanung und Stadtentwicklung, informierte die Ortsbeiratsmitglieder über den Ursprung des Gedankens Sanierungsgebiete in den Ortsteilen einzurichten und dem bisherigen Geschehen.
Inzw. gibt es eine neue Sachlage. Ursprünglich übernahmen das Land und der Bund je 40 % der Kosten und die Stadt Landau „nur“ 20 %. Jetzt hat sich sowohl der Bund als auch das Land aus dieser Fördermaßnahme zurückgezogen, so dass die Stadt Landau die vollen Kosten tragen muss.
Neben dem „normalen“ Verfahren zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes gibt es auch ein vereinfachtes Verfahren. Bei diesem gibt es keine direkte Förderung in Form von z. B. Zuschüssen, sondern nur eine indirekte steuerliche Förderung (Abschreibung). Ob dieses vereinfachte Verfahren hier möglich wäre ist auch eine jurist. Frage.
Momentan sind wir an einem Punkt, an dem es noch kein neues Verfahren gibt. Wir wissen noch nicht, in welcher Relation der Aufwand zum Nutzen/Erfolg steht. Die Altersstruktur ist mit Nußdorf vergleichbar. Die Leerstände sind in Nußdorf geringer. Auch städt. Maßnahmen müssen durchgeführt werden. Die Stadt sieht momentan keinen Sinn darin ein neues Verfahren zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes zu beginnen und empfiehlt daher auch dem Ortsbeirat davon abzusehen.
Es folgte ein weitergehender Informations- und Meinungsaustausch über das Für und Wider der Ausweisung eines Sanierungsgebietes für den Arzheimer Ortskern. Wobei für den Ortsbeirat die positiven Argumente weiter hervortraten.
Die Gelder aus der Baulandstrategie sollen demnach dem jeweiligen Ortsteil zu Gute kommen und für unter Denkmalschutz stehende Gebäude gibt es bereits jetzt die Möglichkeit einer Förderung.
Der Ortsbeirat stimmte bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich