Der Vorsitzende verwies auf die Informationsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung sowie dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau vom 12. Februar 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Es sei eine sehr hohe Belastung von Blindgängern in Landau zu verzeichnen. Herr Schlimmer gab das Wort an die Berichterstatter Herrn Wittmann (Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau) sowie Herrn Joritz (Amt für Recht und öffentliche Ordnung).

 

Herr Wittmann und Herr Joritz erklärten die Hintergründe der Bombardierungen und deren Ausmaße anhand einer Präsentation, diese ab dem 25.02.2015 auch im Geoportal der Stadt Landau abrufbar sei. Des Weiteren berichtete Herr Joritz, dass bei der Ordnungsabteilung der Stadt Landau eine neue zentrale Stelle „Kampfmittel“ errichtet wurde, deren Kontaktdaten ebenfalls im Geoportal abrufbar seien. Die Stelle würde offene Fragen zum Thema „Kampfmittel“ beantworten und bei bestehenden Unklarheiten Rücksprache mit dem Kampfmittelräumdienst halten.

 

Eine Zwischenfrage kam von Ratsmitglied Freiermuth. Er wollte wissen, wie viele Verdachtspunkte in Landau festgestellt werden konnten.

 

Herr Joritz erwiderte, dass derzeit 110 Verdachtspunkte vertreten seien. Davon hätten sich mittlerweile einige durch Funde, nichtbestätigte Verdachtspunkte oder Bebauungen erledigt. Herr Joritz erklärte, dass die Zahl je nach Einzelfallbearbeitung voraussichtlich weiterhin zurückgehen werde. Grundstückseigentümer würden über die Gefahrenlage ihres Grundstücks informiert werden. Bei geringfügigen Eingriffen wie bspw. Baumpflanzung von ½ Meter Tiefe gehe keine Gefahr aus. Hier müsse der Eigentümer selbst entscheiden, ob eine Sondierung veranlasst werde oder nicht.

Abschließend wurde hervorgehoben, dass in Landau keine akute Gefährdung bestehe, keine Langzeitzünder festgestellt werden konnten und demnach keine Sofortmaßnahmen erforderlich seien. Es sollte lediglich bei den potenziell belasteten Flächen, bei denen ein Eingriff in den Boden bevorstehe, sondiert werde. Insgesamt sei das Gutachten ein brauchbares Ergebnis.

 

Der Vorsitzende bedankte sich für die fachliche Darstellung. Die Stadt Landau sei federführend bei der Schlussfolgerung der Gefährdungsabschätzung. Wesentlich bei der Auswertung sei vor allem, dass in Landau keine Langzeitzünder, sondern  chemische Zünder vorhanden seien, von denen nur eine Gefahr ausginge, wenn eine grobe mechanische Einwirkung auf den Zünder erfolge oder eine hohe punktuelle Hitzeeinwirkung drohe. Es solle eine sorgsame Abarbeitung stattfinden, um die Koordinaten genau zuordnen zu können. Die Grundstückseigentümer sollen bei Bekanntwerden von Erdarbeiten über die Gefahrenlage informiert werden. Hervorzuheben sei vor allem auch, dass grundsätzlich einige freien Flächen vorhanden seien, die nicht gefährdet sind.

 

Ratsmitglied Dr. Migl zeigte sich von dem Bericht beeindruckt und regte an, zu diesem Thema eine öffentliche Bürgerversammlung durchzuführen.

 

Der Vorsitzende befürwortete den Vorschlag, sobald konkrete Punkte bekannt seien. Dies würde noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron sprach ein Wort seiner Anerkennung an alle Beteiligten aus. Mit dem Auftrag der Untersuchung vor einem Jahr zeige sich eine richtige und wegweisende Entscheidung des Stadtrates. Es gäbe keine 100-prozentige Sicherheit im Rahmen des Berichtes, aber es ginge mit einer Sicherheit in diese Richtung. Die Stadt Landau sei Vorreiter in dieser Thematik und habe dadurch eine positive Ausstrahlung auf das gesamte Land. Er stehe einer weiteren Konkretisierung mit Interesse entgegen.

 

Ratsmitglied Lerch betonte, dass das Gutachten eine gute Ausarbeitung für Landau sei und schließe sich Herrn Dr. Ingenthron an. Er regte an, dass das Thema auch auf Landesebene besprochen werden sollte. Das Land solle sich ein entsprechendes Beispiel nehmen und ggf. eine allgemeine Leitlinie auf Landesebene erstellen.

 

Der Vorsitzende bedankte sich bei den Berichterstattern und sagte weitere Informationen und öffentliche Veranstaltungen zu diesem Thema zu.

 

 


Durch die Hauptsatzung ermächtigt, nahm der Hauptausschuss nachfolgende Information zustimmend zur Kenntnis:

 

  1. Die Ergebnisse der Luftbildauswertung zur Kampfmittelvorerkundung einschließlich der beigefügten Unterlagen und die
  2. Gefährdungsabschätzung zur Kampfmittelbelastung im Gebiet der Stadt Landau in der Pfalz