Der Vorsitzende begrüßte Frau Prof. Dr. Ursula Stein, die den Prozess zur Landauer Bürgerbeteiligung fachlich begleite. Bürgerbeteiligung sei in Landau kein Fremdwort, es gehe jetzt darum, Prozesse zu bündeln und zu normieren. Es gehe um Transparenz und um die Darstellung, welche Beteiligungsmöglichkeiten es gebe und wann die Stadt Bürgerbeteiligung mache. Trotz aller Bürgerbeteiligung müsse klar sein, dass am Ende der Rat entscheide. Man werde das, was man heute dem Stadtrat vortrage, nochmal in einer öffentlichen Veranstaltung am 23. März 2015 im Alten Kaufhaus präsentieren. Dort könnten die Bürgerinnen und Bürger auch nochmals Vorschläge einbringen. Im Juni werde dann der Stadtrat den Landauer Weg der Bürgerbeteiligung beschließen.

 

Prof. Dr. Stein erklärte, dass man beim Fahrplan auf dem Weg zur Landauer Bürgerbeteiligung quasi Halbzeit habe. Insgesamt arbeite man im Arbeitskreis im Wesentlichen an 3 Themen. Dies sei einmal die Frage, wie man ein transparentes Vorgehen schaffe, dann gehe es um die Spielregeln für einen guten Umgang miteinander und um Spielregeln zum Umgang mit den Bürgern. 

Die Leitlinie zur Bürgerbeteiligung habe 7 Schritte. Hierbei habe man sich an den Erfahrungen aus Pforzheim orientiert.

Es beginne immer mit frühzeitiger Information, dadurch entstehe Vertrauen ins Verfahren. Bewährt habe sich in anderen Städten die Erstellung einer Vorhabenliste mit Informationen zu Themen und Projekten. Diese sollten im Internet und auch in ausgedruckter Form zur Verfügung stehen.

Der zweite Schritt sei dann die Anregung einer Bürgerbeteiligung. Dies könne durch die Verwaltung erfolgen, die dies im Themensteckbrief vermerkt. Erfolgen könne es aber auch durch die Politik mit einem Stadtratsbeschluss oder auch durch die Bürger selbst. Die Bürger könnten die Verwaltung ansprechen, genauso aber auch ein Mitglied des Stadtrates. Denkbar wäre auch eine Unterschriftensammlung. Hier müsse man noch die Zahl der erforderlichen Unterschriften und ein Mindestalter diskutieren. Dies reiche man dann bei der Koordinierungsstelle ein und der Stadtrat entscheide dann über die Form der Bürgerbeteiligung.

Die Entscheidung, ob Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, könne durch die Verwaltung oder durch den Stadtrat erfolgen.

Bei der Frage, wie man die Bürgerbeteiligung durchführe, habe man sich im Arbeitskreis auf einen Beteiligungsrat verständigt. Dieser solle aus Bürgern, Politikern und Verwaltungsmitarbeitern bestehen. Der Beteiligungsrat solle dann die Grundzüge der Bürgerbeteiligung festsetzen. Durchgeführt werde das Beteiligungsverfahren dann vom jeweiligen Fachamt.

Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sollen dann vom Fachamt ausgewertet und dokumentiert werden. Wichtig sei, dass letztlich der Stadtrat entscheide. Diese Ergebnisberichte müssten transparent und für jeden zugänglich sein. Eingebaut sei auch die Pflicht zur Rückmeldung an die Bürger.

Im Arbeitskreis habe man sich sehr intensiv mit dem Beteiligungsrat und mit den Spielregeln für einen guten Umgang miteinander und für eine gute Bürgerbeteiligung beschäftigt. Hierzu gehöre ein respektvoller Umgang, eine wertschätzende Grundhaltung und Sachlichkeit.

 

Frau Baumann, Mitglied des Arbeitskreises, berichtete aus der Arbeit des Arbeitskreises. Nach dem Symposium im Oktober letzten Jahres sei sie nach der doch etwas praxisfernen Diskussion skeptisch gewesen. Die Skepsis sei mittlerweile gewichen, im Arbeitskreis würden viele Fragen praxisnah diskutiert. Bei allen Beteiligten gebe es eine konstruktive Grundhaltung und Offenheit für die Gestaltung des Landauer Wegs der Bürgerbeteiligung. Man gehe wertschätzend miteinander um und führe die Diskussion auf Augenhöhe. Alle Akteure in diesem Arbeitskreis wollten den Erfolg dieses Landauer Weges der Bürgerbeteiligung. Wichtig sei das Gemeinsame und dass der Bürger als Partner und nicht als Störenfried empfunden werde. 

 

Herr Weigelt, ebenfalls Mitglied im Arbeitskreis, bestätigte die Aussagen von Frau Baumann. Er freue sich, mit welcher Konsequenz dieses Thema angegangen werde. Beeindruckend sei, wie konstruktiv in diesem Arbeitskreis gearbeitet werde. Die Diskussion im Arbeitskreis sei an der Sache orientiert. Sehr gut finde er die sehr pragmatische Arbeitsweise, man wolle die Welt neu erfinden. Was er an dem Konzept sehr begrüße, sei die gute und frühzeitige Einbindung der Bürger über die Vorhabenliste und die verpflichtende Rückmeldung, warum wie entschieden wurde. Er sei überzeugt, dass es dieser Prozess der Bürgerbeteiligung schaffen könne, eine Atmosphäre des Miteinanders und des Vertrauens in der Stadt zu schaffen. Wichtig sei die Klarstellung, dass die Entscheidungen im Stadtrat bleiben. Es gehe nicht darum, dem Stadtrat Entscheidungskompetenz abzunehmen.

 

Der Vorsitzende hielt es für wichtig, dass das was im Juni beschlossen werde, nicht in Stein gemeißelt ist. Das System der Bürgerbeteiligung müsse immer flexibel bleiben.

 

Ratsmitglied Baum-Baur war der Auffassung, dass der Landauer Weg der Bürgerbeteiligung ein sehr guter Weg sei, um den Bürgern gerecht zu werden. Der Landauer Weg der Bürgerbeteiligung sei eine Möglichkeit, wie Austausch zwischen Politik, Bürgern und Verwaltung positiv und zielgerichtet stattfinden könne. Der Arbeitskreis habe sensibel gemacht, etwas miteinander zu gestalten. Es gehe nun darum, den Beteiligungsrat mit Praxis zu füllen.

 

Ratsmitglied Dr. Hülsenbeck sprach von einer äußerst angenehmen Diskussionsrunde im Arbeitskreis. Der Arbeitskreis an sich sei schon Bürgerbeteiligung. Bürgerbeteiligung bedeute einen Benefit für alle Seiten. Man habe bis jetzt eine tragfähige Basis gefunden. Bei zwei Punkten gebe es noch Diskussionsbedarf. Festgelegt worden sei ein Mindestalter von 14 Jahren, hier könne man diskutieren ob dies ausreichend sei. Dann sei es um die Form und Zusammensetzung des Beteiligungsrates gegangen. Hier gebe es verschiedene Modelle. Wichtig sei, diesen Beteiligungsrat nicht zu sehr aufzublähen und nicht zu politiklastig zu machen. Insgesamt sei es im Arbeitskreis ein sehr effektives Arbeiten. 

 

Ratsmitglied Hartmann griff drei Aspekte auf, die im Arbeitskreis besprochen worden seien. Der erste Aspekt sei das Mindestalter. Ein Mindestalter sei in einer Demokratie immer problematisch, da es zwangsläufig willkürlich gesetzt sei. Ein weiterer Aspekt sei die Besetzung des Beteiligungsrates mit zwei Stadtratsmitgliedern. Auch dies sehe er problematisch. Bei zwei Stadträten könne man keine ausgewogene Repräsentation im Beteiligungsrat herstellen. Man sollte an diesem Punkte den Stadtrat raushalten. Spätestens wenn ein Vorhaben in den Rat komme, werde man ohnehin beteiligt. Anstelle eines Beteiligungsrates könne man den Bereich Bürgerbeteiligung bei einem Dezernenten ansiedeln. Dieser Dezernent sollte nicht der Oberbürgermeister sein.

 

Ratsmitglied Freiermuth unterstrich, dass es nach dem sehr theoretischen und kopflastigen Start nun um die praktische Umsetzung gehe. Man befinde sich hier auf einem guten Weg und wolle, dass die Bürger eingebunden werden in den demokratischen Prozess. Die FWG sei auch für ein Mindestalter und für die Einbindung der Fraktionen im Beteiligungsrat.

 

Ratsmitglied Dr. Migl schloss sich den Vorrednern an. Es sei eine gute Initiative zu überlegen, wie man Bürgerbeteiligung in Zukunft besser machen könne. Sie halte es für wichtig, direktdemokratische Elemente zu stärken. Es werde Konflikte geben, wenn Bürger mit Entscheidungen nicht einverstanden seien. Wichtig wäre es eine Lösung zum Beteiligungsrat zu finden, die den unterschiedlichen Interessenslagen gerecht werde.

 

Der Vorsitzende fand es ermutigend, dass man mit diesem Verfahren auf einem guten Weg sei. Klar sollte allerdings sein, dass die Menge der Beteiligten keine Fehler ausschließe.

 

Ratsmitglied Kern erklärte, dass letztlich der Bürger der Souverän sei. Ungünstig finde sie, dass die Bürgervertreter im Arbeitskreis Organisationen gewesen seien und keine Bürger. Ebenfalls nicht gut finde sie, dass nur der Stadtrat über Themen entscheide.

 

Frau Prof. Dr. Stein entgegnete zur Zusammensetzung des Arbeitskreises, dass der Grundgedanke gewesen sei, es nicht allzu kompliziert zu machen. Es gebe ja am 23. März die öffentliche Veranstaltung im Alten Kaufhaus, in der sich alle Bürger einbringen könnten. Es sei der Versuch gewesen, Schnelligkeit und Breite in Einklang zu bringen.

 

Ratsmitglied Dr. Hülsenbeck verwies nochmals auf den Workshop am 23. März, bei der eine breite Beteiligung der Bürger möglich sei. Die Bürger könnten natürlich in dem vorgesehenen Verfahren Anträge auf Bürgerbeteiligung stellen.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron hielt es für wichtig, dass es bewusst ein Landauer Weg der Bürgerbeteiligung sei. Es sei passgenau auf die Landauer Verhältnisse und Bedürfnisse gefertigt. Betrachten müsse man sich in der Umsetzung die Frage nach der Dauer von Beteiligungsprozessen. Qualität und ein gutes Ergebnis seien wichtig, die Verfahren dürften aber auch nicht zu lange dauern.

 

Frau Prof. Dr. Stein fasste die Ergebnisse der Diskussion nochmals zusammen. Sie werbe nachhaltig dafür, den Beteiligungsrat kompakt zu halten und ganz bewusst, die Politik nicht heraus zu halten. Der Beteiligungsrat habe eine Kommunikations- und Klärungsrolle und brauche daher die Politik. Es brauche aber sicherlich keine vollständige Repräsentanz des Stadtrates. Sie rege an, dass Ergebnis des Arbeitskreises und auch die heutige Diskussion in den Fraktionen zu besprechen. Wichtig sei auch, sich nicht nur an diesem Leitfaden zu orientieren, sondern auch die gesetzlichen Möglichkeiten wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu betrachten.          


Das Gremium beschloss