Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die Verwaltung zu ermächtigen, mit dem Altlastenzweckverband einen Vertrag zur Verwaltung des Gesamthandseigentums an den in § 6 Abs. 2 AGTierNebG genannten Grundstücken zu schließen.

 

 

 


Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage der Ordnungsabteilung vom

13. Februar 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Bürgermeister Hirsch erläuterte die Vorlage. Es sei dies ein sehr schwieriges Thema. Eine Entscheidung der EU habe zur Zerschlagung des Zweckverbandes geführt. Das Land verhandle derzeit mit der EU und dem Bund über die künftigen Strukturen der Tierkörperbeseitigung.  Alle Kommunen in Rheinland-Pfalz müssten derzeit diesen Beschluss fassen.

 

Ratsmitglied Kern sah in dieser EU-Verordnung einen klaren Angriff auf die Souveränität unserer Städte. Es sei die Frage, ob dies rechtlich legitimiert sei. Die AfD lehne diese Vorlage ab.

 

Bürgermeister Hirsch entgegnete, dass alle Rechtsmittel auf der deutschen und der europäischen Ebene ausgeschöpft seien.   


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 41 Ja- und 1 Nein-Stimme: