Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage des Stadtbauamtes vom 7. April 2015, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erwähnte, dass sie vom Ortsbeirat Queichheim unterrichtet wurde, dass er sich einstimmig für eine Brücke ausgesprochen habe, dieses Thema von der Verwaltung jedoch nicht verfolgt wurde. Sie fragte nach, ob dies zutreffend sei.

 

Herr Bernhard erläuterte, dass die Brücke eine Variante der gesamten Möglichkeiten gewesen sei. Die Verwaltung stellte vor ca. drei Jahren im Rahmen einer Planung eine Skizze einer Brücke mit einer Kostenschätzung von rund drei Millionen Euro im Ortsbeirat Queichheim vor. Damals habe sich der Ortsbeirat gegen eine Brücke und für eine höhengleiche Anbindung ausgesprochen.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass diese Variante einer Unterführung gleichzustellen sei. Es müsse hier eine pragmatische Lösung gefunden werden, da lediglich vier Landwirte direkt betroffen seien.

 

Ratsmitglied Scheid dankte der Verwaltung für die Ausarbeitung der Vorlage, in der allerdings im Rahmen der Kostenschätzung genauere Werte fehlen würden. Auch fehle bei der vom Ortsbeirat Queichheim favorisierten Variante 1 die Aussage, dass bei dem zu errichtenden Zustand, die Kraftgasse aufgefüllt werden müsse. Auf diese Kosten der Herstellung würde kein Bezug genommen werden. Der Aussage, dass die Herstellung der elektrischen Poller in Deutschland noch keine gebräuchliche Lösung sei, könne er nicht zustimmen. In den Vorgesprächen habe man von Kosten i. H. v. einer halben Million Euro gesprochen und nicht von drei Millionen Euro.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass eine Abwägung getroffen werden müsse und dass lediglich vier Landwirte betroffen seien. Ein Schleichverkehr solle vermieden werden. Selbst eine halbe Million Euro stünden in keinem Verhältnis. Auf einer Seite wäre eine Steigung von 16 % notwendig. Hier wäre zumutbar, dass die Landwirte bei Überquerung der Straße kurz aussteigen und die Schranke öffnen würden. Es lägen Informationen vor, dass bei den elektrischen Anlagen viele Störungen eintreten würden.

 

Herr Bernhard erklärte das Verfahren des elektronischen Pollers. Er nahm das Beispiel des elektronischen Pollers in Landau am Danziger Platz, dieser des Öfteren außer Betrieb sei. Auf einem Wirtschaftsweg sei der Verschmutzungsgrad größer als in einer Fußgängerzone. Im Untergrund müsse für die Errichtung eines elektronischen Pollers eine elektronische Infrastruktur gewährleistet sein.

 

Ratsmitglied Lerch dankte der Verwaltung für die schlüssige Vorlage. Er bat, dass vor Umsetzung die Verfahrensweise nochmals im Ortsbeirat Queichheim besprochen werden solle. Wenn lediglich vier Landwirte betroffen seien, seien auch Kosten in Höhe einer halben Million nicht vertretbar.

 

Ratsmitglied Marquardt betonte, dass sich der Ortsbeirat Queichheim tiefreichende Gedanken gemacht habe und die Kreuzung die einzige Möglichkeit für die Bürger darstelle, den Weg zu überqueren. Einer der vier Landwirte wolle ein Hofladen errichten. Allerdings seien nicht nur die vier Landwirte betroffen, sondern auch Kunden müssten ohne Mühe und Probleme die Kreuzung überqueren können. Nicht ohne Grund habe der Ortsbeirat von Anfang an die geplante Brücke favorisiert, denn auch für Anwohner und Bürger, die ins Naherholungsgebiet Ebenberg wollen, sei es neben der Kreuzung am Arbeitsamt die einzige Möglichkeit, das Gewerbegebiet zu erreichen. Bezüglich den Kosten  habe man zunächst von einer halben Million gesprochen, dann wären es 700.000 Euro gewesen; nun spreche man von drei Millionen Euro. Die Sicherheitsgründe könne für die Entscheidungsfindung kein alleiniges Kriterium darstellen. Er sowie der Ortsbeirat Queichheim plädieren für einen kreuzungsfreien Zugang zum Gewerbegebiet durch die Variante 1.

 

Der Vorsitzende erklärte, das Ziel sei, den Schleichverkehr zu vermeiden. Der Hofladen könne auch bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösung ohne Probleme angefahren werden.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron erläuterte, dass die Verwaltung ihren Prüfauftrag gut erledigt habe. Der Vorschlag sei pragmatisch und er stimme zu. Falls es sich nicht bewähren würde, müsse man nach einer anderen Lösung schauen. Der Zweck sei erfüllt, sobald der Schleichverkehr vermieden werden würde.

 

Ratsmitglied Freiermuth befürworte ebenfalls den Vorschlag. Ein sechsstelliger Betrag sei nicht zu verantworten.

 

Ratsmitglied Scheid betonte, dass nicht nur die vier Landwirte, sondern auch das Gesamtproblem des Schleichverkehrs und die kreuzungsfreie Zuwegung in ein Naturschutzgebiet zu berücksichtigen sei.

 

Der Vorsitzende betonte, dass die Nutzer der Variante 5 lediglich die Auflagen hätten, den Pfosten umzulegen und aufzurichten. Beim Tierheim funktioniere diese Verfahrensweise seit Jahren und es läge in der eigenen Verantwortung der Landwirte, dies einzuhalten.

 

 


Der Hauptausschuss nahm die Information zur Kenntnis.