Der Vorsitzende informierte über den aktuellen Stand und das weiteren Vorgehen des Hauses zum Maulbeerbaum:

 

Er habe sich mit Herrn Kamplade in die Verkaufsverhandlungen eingebracht, da er deutliche Hinweise habe, dass die Sanierung des Hauses zum Maulbeerbaum nur dann wirtschaftlich sei, wenn man mit dem Gebäude der Marktstraße 100 einen offenen Zugang hätte. Es seien etwa 30-40 % höhere Kosten zu veranschlagen, sollte diese Möglichkeit fehlen. Mit dem Eigentümer, den beteiligten Maklern sowie den beiden Interessenten fand ein Gespräch statt. Einer der beiden Interessenten hätte das Gebäude der Marktstraße 100 erhalten, saniert und ausgebaut und eine offene Ansicht zum Haus zum  Maulbeerbaum gestaltet. Der andere Interessent, der den Zuschlag nun erhalten habe und kurz vor Vertragsabschluss stehe, werde das Gebäude der Marktstraße 100 abreisen und das gesamte Grundstück zum Bau einer neuen Immobilie nutzen. Der Investor werde mit seinem Neubau im unteren Teil ein Bereich für den Einzelhandel, im oberen Teil einen Wohnbereich schaffen. Er habe kein Interesse an der Erhaltung des Hauses zum Maulbeerbaum, dies wurde explizit nachgefragt. Auch das Interesse von Herrn Holch sei nun nicht mehr vorhanden, da dieser nur eine Möglichkeit in Verbindung mit dem Gebäude der Marktstraße 100 sah.

Seitens Herrn Joritz (Amt für Recht und öffentliche Ordnung) wurde nach Abwägung aller Fakten von einem möglichen Vorkaufsrecht abgeraten, weil die Stadt sodann in den Preis eintreten müsse, das wirtschaftliche Risiko vertraglich vereinbart werden müsste und die Stadt am Ende noch ein zweites Gebäude zu tragen habe.

Das Haus der Marktstraße 100 werde nun veräußert. Die Stadt bleibe weiterhin Eigentümer des Hauses zum Maulbeerbaum.

Die Sanierungsarbeiten des Gebäudemanagement Landau seien mit einer Kostengrößenordnung von rund 43.000 Euro abgeschlossen. Letztendlich sei nun zu überlegen, ob man der Genossenschaft eine Option einräumen soll. Dies würde aus Sicht der Verwaltung bis Abschluss der notwendigen Untersuchungen hinsichtlich der Fresken im Innenbereich des Gebäudes kein Problem darstellen.

 

Ratsmitglied Lerch stellte hierzu drei Fragen:

            1. Wie lange würden die bisherigen Sicherungsmaßnahmen anhalten?

            2. Wie lange würden die Untersuchungen der Bedeutung der Fresken

                andauern?

            3. Hätte die  Bedeutung der Fresken Auswirkungen auf denkmalerische

               Auflagen?

 

Herr Götz erwiderte, dass die Sicherungsmaßnahmen nach dem derzeitigen Stand für die nächsten drei Jahre halten werden. Er gab den Hinweis, dass sich das Gebäude weiterhin bewege. Allerdings sei alles gesichert: die Treppe sei stillgelegt und ein Außenzugang ermöglicht worden. Dadurch sei der größte Druck weggenommen worden und das Haus solle für die nächsten drei Jahre sicher sein.

 

Herr Seitz ergänzte die Frage 2 und 3.

Es sei ein Leistungsverzeichnis vorbereitet worden. Wie lange diese Freilegung dauere und in welchem Umfang, werde dann anhand des Befundes entschieden werden können. Bei der Freilegung der Fresken müsse als erstes festgestellt werden, wo sich diese befinden. Danach müssten sie weiter freigelegt werden, um ihren Wert feststellen zu können. Ob diese dann wertvoll seien, würden die Untersuchungen zeigen. Die bislang bekannten Funde müssten allerdings gesichert werden. Dies könne beispielsweise mit einer Spezialfarbe oder einem Putz erfolgen.

 

Der Vorsitzende betonte, dass es im Spannungsfeld um die Frage der Optionsgewährung von einem Jahr an den Verein ginge und wie realistisch diese Zeitspanne sei. Er fragte nochmals nach, wie viel Zeit für die Untersuchungen benötigt werden würde.

 

Herr Seitz erwiderte, dass dies auf das Personal ankäme. Je mehr Personal beauftragt werden würde, desto schneller würden die Untersuchungen beendet sein. Seiner Einschätzung nach würde mindestens ein halbes Jahr Zeit benötigt werden.

 

Ratsmitglied Freiermuth erwähnte das Antwortschreiben der ADD zum Haushalt. Hier habe die Aufsichtsbehörde betont, dass wegen der angespannten Haushaltslage die Freilegung der Fresken aufsichtsbehördlich als fragwürdig angesehen werde.

 

Herr Messemer erwiderte, dass dies eine andere Abteilung der ADD entschieden habe. Die dortige Kommunalaufsicht hätte eine andere Meinung als die Denkmalschutzbehörde bekundet. Die Denkmalschutzbehörde gelte jedoch als höherrangige Behörde.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass die Fachbehörde – in diesem Falle die Denkmalschutzbehörde – Vorrang zur Kommunalaufsicht habe und deshalb die Entscheidung der Denkmalschutzbehörde bindend sei und die Verwaltung kein Ermessen habe. Die Denkmalpflege sage eindeutig, dass formale Schritte zu beachten seien. Auch ein Rückbau bzw. Abriss des Hauses zum Maulbeerbaum müsse beantragt werden. Am Ende müsse die Unwirtschaftlichkeit dargestellt werden.

 

Ratsmitglied Freiermuth betonte, dass der bisherige Wert der Fresken unklar sei.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass dies die Untersuchungen zeigen werden aber anzunehmen sei, dass sie bedeutsame Erkenntnisse mit sich bringen werden.

 

Herr Seitz erwiderte, dass die Fresken im kulturhistorischen Sinne grundsätzlich wertvoll seien. Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Landau, die Denkmalfachbehörde, der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz sowie die ADD hätten sich erklärt, dass es für das Land Rheinland-Pfalz ein sehr außergewöhnlicher Befund sei. Der Verein habe diese aus eigenen Mitteln freigelegt. Die Fresken seien durchaus von großer Bedeutung; aus den lutherischen Schriftzeichen wurde ein Lutherspruch gefunden. Wenn sich dies bestätigen würde, würde festgestellt werden, dass das Gebäude den Stadtbrand überlebt habe und es sich dann um ein Gebäude aus der Zeit der Reformation handele. Dann seien andere Fördermöglichkeiten für die Sanierung zu erwarten. All das würde der Befund entscheiden.

 

Ratsmitglied Schmitt fragte nach dem weiteren Vorgehen und nach der möglichen Ausweisung des entsprechenden Straßenteils zu einer Denkmalschutzzone. Sollte dieser Fall eintreten, dürfe nichts zurückgebaut werden. Des Weiteren stellte er die Frage, ob dies nicht auch ein Kriterium darstelle, um den Abriss des Gebäudes der Marktstraße 100 zu vermeiden und zu erhalten.

 

Herr Schneider erklärte, dass die Vorbereitungen zur Denkmalzone laufen würden. Es müssten die Eigentümer angehört werden und im nächsten Bauausschuss in Aussicht gestellt werden, dass eine Denkmalzone errichtet werden würde. Allerdings würde die Denkmalzone keine komplette Verhinderung des Abrisses darstellen.

 

Ratsmitglied Lerch fragte nach, welches weitere Vorgehen seitens der Verwaltung geplant sei.        

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass die Sicherungsmaßnahmen abgeschlossen seien und die weiteren Auflagen umgesetzt werden. Weiteres könne derzeit nicht veranlasst werden. Die Frage sei nun, inwieweit der Genossenschaft eine Option in Aussicht gestellt werden solle, unabhängig von dem Vorliegen der Ergebnisse.

 

Ratsmitglied Lerch fragte nach, welches Angebot man der Genossenschaft unterbreiten könne und ob eine entsprechend Sitzungsvorlage vorgelegt werde.

 

Der Vorsitzende bat um Abstimmung bezüglich der Optionsgewährung an die Genossenschaft. Die Entscheidung würde zukünftige Haushaltsjahre betreffen. Die Frage sei, mit welcher Perspektive die Verwaltung handeln soll. Klar sei, dass für die Arbeiten zur Freilegung der Fresken entsprechende Zeit benötigt werden würde. Die FWG-Fraktion habe sich eindeutig für einen Abriss positioniert.

 

Ratsmitglied Lerch betonte, dass die Option parallel der Arbeiten verlaufen könne.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass es sein könne, dass die Genossenschaft eine längere Option benötige. Er bat nochmals um Äußerung, ob eine Option von 18 Monate oder einem Jahr gewünscht sei.

 

Ratsmitglied Lerch stellte nochmals die Frage nach dem weiteren Vorgehen.

 

Der Vorsitzende betonte, dass er lediglich eine Abstimmung wünsche, ob der Rat für eine ein-Jahres-Option, eine 18-Monate-Option oder eine Reduzierung der Option im Rahmen der Dauer der weiteren Untersuchungen der Verwaltung plädiere. Es ginge lediglich um die Abstimmung des weiteren Vorgehens.

 

Ratsmitglied Dr. Bals stellte fest, dass es keine andere Möglichkeit als der Optionsgewährung an die Genossenschaft gäbe. Die Genossenschaft habe dann die Möglichkeiten zu prüfen. Danach sei unter Umständen neu zu diskutieren.

 

Ratsmitglied Scharhag fragte nach, warum man auf 18 Monate nochmals verlängern solle.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass im Falle einer positiven mehrheitlichen Zustimmung des Rates man an die Dauer der Optionsgewährung gebunden sei. Daher müsse diese realistisch entschieden werden. Die Frage sei nun, ob man der Genossenschaft eine Option von einem Jahr oder eine verlängerte Option von 18 Monaten einräumen solle.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron erwähnte, dass er die neuen Infos erst jetzt erhalten habe und er keine Gelegenheit hatte, diese mit seiner Fraktion auszudiskutieren. Die erste Hürde sei nun die Entscheidung über den FWG-Antrag, der einen Abriss befürworte. Dazu müsse man den Beschluss des nächsten Stadtrates abwarten. Danach müsse das Thema evtl. in einem Ältestenrat diskutiert werden, um dann eine klare Entscheidung treffen zu können.

 

Der Vorsitzende schlug vor, bei der nächsten Sitzung einen Vertreter der Genossenschaft einzuladen, der das Genossenschaftsmodell vorstellen könne. Dann wären konkretere Perspektiven bekannt und es könnte realistischer abgeschätzt werden, wie viel Zeit die Verwaltung benötige. Die Verwaltung werde eine Sitzungsvorlage mit dem weiteren Vorgehen und konkreter Frist erarbeiten.

 

Herr Heuberger ergänzte, dass das Haus zum Maulbeerbaum eine endlose Geschichte sei und man sich auf eine Option einigen müsse. Die Entdeckung der Fresken schaffe eine neue Rechtssituation. Es bliebe keine andere Möglichkeit, als die Option zu gewähren. Derzeit könne keine Entscheidung getroffen werden. Er plädiere für die Optionsverlängerung.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler erwähnte, dass er die neuen Informationen über das Gebäude der Markstraße 100 sowie der Stand der Arbeiten und die Sanierungsarbeiten erst verinnerlichen müsse. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen plädiere für den Erhalt des Hauses zum Maulbeerbaum. Falls im zweiten Schritt eine Meinungsabfrage auf diesen Informationsaufbau gewünscht sei, stimme er für die Option von 18 Monaten.

 

Ratsmitglied Burckhardt erklärte, dass sich die Diskussion erübrige, wenn die Untersuchungen bestätigen würden, dass die Fresken denkmalschützenswert seien.

 

Der Vorsitzende betonte nochmals, dass für die Entscheidung der Freilegung der Fresken noch Zeit benötigt werden würde, aber bereits jetzt klar sei, dass man der Genossenschaft mindestens die gleiche Zeit wie dem Verein einräumen müsse, nämlich ein Jahr. Eine Alternative würden lediglich die 18 Monate darstellen. Dies sei auch die Frage seiner Abstimmung.

 

Ratsmitglied Dr. Bals erwiderte, dass er für 18 Monate sei, dann müsse sich die Situation allerdings spätestens erledigt haben.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass in den Beschluss klar eingebracht werden solle, dass den Genossen eine Option von 18 Monaten eingeräumt werde. Er stimme für die 18 Monate.

 

Ratsmitglied Schwarzmüller fragte nach, ob die Genossenschaft evtl. andere Erkenntnisse bzgl. der Wirtschaftlichkeit habe.

 

Der Vorsitzende sagte nochmals zu, in der nächsten Hauptausschusssitzung Genossenschaftsvertreter einzuladen, um das Projekt darzustellen. Die Verwaltung werde die bekannten Informationen schriftlich aufarbeiten. Er sehe aus der Reaktion des Rates, dass die Abstimmung in Richtung der 18 Monate gehe.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erhob den Einwand, dass sie sich aus Gründen der möglichen Befangenheit bewusst zurück gehalten habe, da sie in dem Verein gemeinnützig tätig sei. Für den Verein / die Genossenschaft sei die Kaufoption für Verhandlungen mit möglichen Sponsoren notwendig, um weiterarbeiten zu können. Bisher stellte die nicht vorhandene Option immer ein Hemmnis der Stiftungen/Firmen dar. Es müsse klar sein, dass das Haus einen gemeinnützigen Teilzweck habe. Die UBFL befürworte die 18 Monate.

 


Der Hauptausschuss nahm die Information zur Kenntnis.