Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 8. April 2015, auf die hingewiesen wird. Ursprünglich waren keine Einfamilienhäuser im Gesamtgebiet vorgesehen. Der Stadtrat habe jedoch aufgrund des nachvollziehbaren Bedarfes an Einzelhäusern die Möglichkeiten dafür eingeräumt. Dies habe nach mehrfachen Diskussionen in den Ausschüssen Niederschlag in der Sitzungsvorlage gefunden. Er verwies auf die Initiative von Herrn Lampe, die eine öffentliche Debatte hervorrief. Die Fraktionen wurden bereits entsprechend informiert. Es ginge im engeren Sinne nicht um das Konzept von Herrn Lampe, da dieses lediglich eines von vielen möglichen Konzepten für die Panzerhalle sei. Er erklärte, dass der Schwerpunkt der Diskussion derzeit darin läge, ob die Planung mit oder ohne Panzerhalle fortgeführt werden soll. Er begrüßte die Berichterstatter Herr Lampe, Herr Prof. Wachten, Herr Lamott sowie deren Begleiter und betonte, dass es um keine Abstimmung ginge. Er verwies auf das eingeräumte Zeitlimit: den Herren Lampe und Lamott werde er jeweils 10 Minuten sowie Herrn Prof. Wachten 15 Minuten einräumen. Es müsse eine wichtige Frage für die Rahmenplanung beantwortet werden, um in den Fraktionen beraten und in der Stadtratssitzung entscheiden zu können. Er bat hierzu mit dem Beginn der nächsten Woche um entsprechende Rückmeldungen der Fraktionen, damit diese ggf. in die Sitzungsvorlage mit eingearbeitet werden können.

 

Der Vorsitzende gab das Wort an Herrn Lampe.

 

Herr Lampe erläuterte, dass er sich mit der Panzerhalle intensiv beschäftigt habe. Er schlage eine einfache Einteilung der Panzerhalle in Lofts vor.

 

Im Rahmen einer Präsentation stellte Herr Lampe zunächst sein Architekt- und Ingenieurbüro vor:

Sein Unternehmen bestehe seit 14 Jahren, eine Zweigstelle sei in Goslar. Das Leistungsspektrum sei die Architektur, Landschaftsarchitektur, Freianlagenplanung, Innenraumgestaltung sowie Tragwerksplanung und Brandschutz. Am Standort Landau seien neun Mitarbeiter beschäftigt.

Er erwähnte Referenzprojekte wie beispielsweise die KiTa Wilde 13 sowie den Neubau eines Bauhofes in Landau. Besonderes Objekt sei die Brandsanierung eines Wohn- und Geschäftshauses in Goslar mit Planung in Landau.

 

Die Panzerhalle sei ein erhaltenswertes Gebäude. Die Hauptkonstruktion könne genutzt werden und sei ein Zeugnis der militärischen Vergangenheit des Gebietes sowie denkmalwert. In seiner vorgeschlagenen Variante  könnten die Townhouses, die Einzelhäuser an der Westseite, die Stadtvilla und die Mehrfamilienhäuser bestehen bleiben. Er sei überzeugt, dass ein weiteres Doppelhaus errichtet werden könne. Abgesehen von den sechs Kettenhäusern, könne alles Weitere bestehen bleiben. Sollten die Townhouses wie vorgegeben mit einer Breite von 14 Metern gebaut werden, sei zu ihnen nach Norden ein ausreichender Abstand von 14 Metern sowie von über 18 Metern zu den Einfamilienhäusern vorhanden.

 

Die ursprünglich vorgesehene Variante des Planungsbüros (Variante 6 laut Rheinpfalzartikel) „Schaffung von sechs Wohneinheiten mit Kettenhäuser“ sehe er ökologisch als kritisch an. Diese Häuser könnten architektonisch sehr gut gestaltet werden. Durch den Wechsel „Wohnhaus-Garage-Wohnhaus-Garage“ hätten diese Kettenhäuser im Gegensatz zu Reihenhäusern oder der Panzerhalle im Verhältnis zur Gesamtfläche aber eine recht große Hüllfläche. Ein Aspekt sei auch, dass die Eigentümer generell in Besitz von zwei Autos sein werden. Nach der Variante wäre pro Kettenhaus nur eine Garage vorhanden; der andere Pkw müsse in der Einfahrt stehen. In der Konsequenz würden sich auch in der „grünen Fuge“ parkende Autos befinden.

 

Seine Planung sehe acht Lofts sowie zwei Wohneinheiten in einem Doppelhaus vor. Dies entspreche zehn Wohneinheiten anstelle der sechs Einheiten der Kettenhäuser. Durch die Mehrfamilienhäuser, Stadtvillen, Einfamilienhäuser und die Townhouses würde das Wohnen im Loft ergänzt werden. Des Weiteren könne die Baumallee in der Richard-Joseph-Straße durch Hausbäume, die der Panzerhalle vorgelagert seien, bestehen bleiben. Die Schaffung von großen Parkflächen bzw. Stadtvillen entspreche nicht dem Grundgedanken und sei deshalb nicht empfehlenswert. Bei seiner Variante würden die acht Lofts 14 Einstellplätze bieten; dadurch würden lediglich zwei Stellplätze fehlen. Dies sei seines Erachtens kein Ausschlusskriterium zum Erhalt der Panzerhalle, da diese zwei fehlenden Stellplätze durch andere Maßnahmen befreit werden könnten. Die Panzerhalle sei nach aktueller Planung mit sieben Metern plus Oberlicht das niedrigste Gebäude im Block. Andere Gebäude seien mindestens zweigeschossig zzgl. eines Penthouses (mit mind. ca. neun Metern). Aus der Fußgängerperspektive sei erkennbar, dass die Panzerhalle als besonderes Gebäude und nicht als störender Fremdkörper wirke.

 

Herr Lampe stellte seine Mitarbeiter Herr Kuntz (zuständig für Haustechnik), Herr Voland (zuständig für Statik) und Frau Lampe (zuständig für Inneneinrichtung) vor. Er wolle nachweisen, dass die Panzerhalle ein wirtschaftlich umzunutzendes Gebäude sei. Für Fragen stehen er und seine Mitarbeiter im Anschluss zur Verfügung.

 

Die Gebäude um die Panzerhalle herum seien komplette Neubauten. Er erläuterte kurz die Gestaltung der Wohnhöfe und das Prinzip der Lofts: Im Erdgeschoss sei der Hauptwohnbereich. Die Unterschiede der Lofts seien durch die Lufträume im Obergeschoss erkennbar. Diese gestalten eine sehr offene Atmosphäre; es könnten allerdings auch bis zu vier abgetrennte Zimmer errichtet werden. Aus bautechnischen und energetischen Aspekten müsse die Panzerhalle äußerlich erneuert werden; das bisherige Prinzip der Halle würde jedoch bestehen bleiben.

 

Zur Kostenermittlung habe er einen Mustergrundriss erstellt. Dieser beinhalte einen Wohnhof vor dem Gebäude, im Erdgeschoss ein Atelier, ein Arbeitszimmer und einen separaten Wohnraum, im Zentrum eine Treppe, ein WC, ein Hauswirtschaftsraum,  nach Westen hin eine Küche und ein Essbereich und im Obergeschoss zwei abgetrennt geschlossene Zimmer Richtung Osten, ein Bad, einen großen Luftraum Richtung Westen mit offenem Schlafraum. Auf die Kostenübersicht könne er aufgrund des Zeitlimits nicht näher eingehen. Die Grundstückskosten würden sich mit einer Grundstücksgröße von 2.211 m² auf 315 €/m² belaufen. Darin seien Rückzahlungsverpflichtungen an den Bund in Höhe von 150.000 € sowie Grunderwerbsteuer, Gebühren und ein Ansatz für die Erschießung in Höhe von 20.000 € enthalten. Auch wurden Abriss- und Abbruchkosten mit Schadstoffentsorgung berücksichtigt. Die zwei Laufkranbahnen, die sich in der Halle befinden, könnten dort verbleiben und in den Lofts zugeschnitten werden. Auch seien Roh- und Ausbauarbeiten, Technik, Planungskosten und die Außenanlagen in die Kostenrechnung mit eingeflossen. Der Quadratmeterpreis der Wohnfläche für ein Loft unter Berücksichtigung der Werte der Kostenrechnung sowie einem Zuschlag für „Sicherheit, Wagnis und Gewinn“ betrage 2.600 € incl. MwSt. Eine diesbezügliche Kostenberechnung wurde in Umlauf gegeben.

 

Der Vorsitzende wies auf das Zeitlimit hin.

 

Herr Lampe trug weiter vor. Derzeit lägen 16 „Reservierungen“ (Interessenten) für einzelne Lofts vor. Eine Umnutzung der Panzerhalle in Lofts sei wirtschaftlich zu realisieren. Das Konzept und die Kostenberechnung seien von der VR-Bank Südpfalz begleitet und geprüft worden.

 

Abschließend stellte er folgende Fragen:

  • Wieso solle der mögliche Erhalt der Panzerhalle ein Ausschlusskriterium für den Verkauf von anderen Grundstücken sein, die mindestens 50 m von der Panzerhalle entfernt lägen?
  • Warum konnte das Planungsbüro Scheuvens und Wachten keine Variante zum Erhalt der Panzerhalle ausarbeiten und als Plan B zur Abstimmung stellen? Er bat um Kompromissbereitschaft bzgl. der Stellplatzproblematik
  • Warum müsse der Grundstückspreis bei 315 €/m² liegen
  • Gäbe es bezüglich der Rückzahlungsverpflichtungen an den Bund Verhandlungsmöglichkeiten?

 

Das Architekturbüro LAMPEvier stehe für den Erhalt der Grundsubstanz der Panzerhalle, Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes, Erlebbarmachung der Panzerhalle durch Schaffung von großzügigen Lufträumen und Bewahrung des Industriecharakters sowie der Vorrang für Familien bei der Vergabe von Einheiten. Er bedankte sich für die Aufmerksamkeit.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass es derzeit keine Beauftragung geben könne.

Wenn es städtebauliche Gründe für den Erhalt der Panzerhalle gebe und diese überwiegen, würde das Areal ausgeschrieben werden müssen. Dann bestünde die Möglichkeit einer Bewerbung. Er gab das Wort an Herrn Prof. Wachten.

 

Herr Prof. Wachten begrüßte die Anwesenden. Er sehe seine Rolle nicht darin, das Konzept des Büros LampeVier zu bewerten, da im Falle einer positiven Entscheidung des Rates eine öffentliche Ausschreibung erfolgen müsse. In seiner Präsentation möchte er im Vorfeld der Entscheidung aufzeigen, welche städtebaulichen Konsequenzen mit dem Erhalt der Panzerhalle verbunden seien. Entscheidend sei, dass das Gebäude in der Summe eine Grundfläche von ca.       1.200 m² habe. Die Aufgabe bestehe nun darin, im Hinblick auf veränderte Weichenstellungen, den bestehenden Rahmenplan fortzuschreiben. Die Frage sei, ob die Panzerhalle vereinbar mit den Zielsetzungen des Rahmenplans sei.

Er habe versucht, mögliche Unvereinbarkeiten zu identifizieren und in der Kette der Varianten abzumildern. Um die Panzerhalle herum sei ein Grundstück von      3.000 m². Hier sei unterstellt worden, dass aufgrund des Wohngebiets von der Gesamtfläche nur 40 % der Grundstücksfläche als Überbauung in Anspruch genommen werden könne, also rund 1.200 m². Herr Lampe habe bereits auf die Abstände der Townhouses hingewiesen. Bei Annahme des Grundstückszuschnittes würde der rückwärtige Abstand zu den Townhouses eine entsprechende Tiefe haben. Der bisherige Abstand würde von 13 m auf 10,50 m gekürzt und demnach enger werden.

 

Folgend stellte Herr Prof. Wachten die Variantenreihe vor:

 

Die Variante 1 stelle das Konzept von Herrn Lampe als Prototyp dar. Dieses beinhalte zwei Schwachstellen: zum einen die Behandlung der Vorgartenzone; zum anderen die Proportionen der einzelnen Gebäude zueinander. Herr Lampe habe zu Recht darauf hingewiesen, dass die Panzerhalle das niedrigste Gebäude sei. Allerdings sei es im Vergleich zu den anderen Gebäuden ein sehr massiger Baukörper. Das gestalterische Ziel der Vorgartenzone sei entscheidend für den Eindruck des öffentlichen Raumes. Das andere Problem läge in dem Abstand zwischen den Townhouses und der Stirnseite der Halle. Die Townhouses könnten nicht weiter verschoben werden, da die Siebenpfeifferallee fixiert sei und die Houses bereits mit der Nordkante auf der Grenze zum öffentlichen Raum stünden. Der Abstand müsse gehändelt werden, da ansonsten die Eigentümer der Townhouses teilweise eine Sicht auf die Panzerhalle hätten. Im Schnitt seien die Townhouses relativ tief, deshalb sei auch ein relativ geringer Abstand zur Panzerhalle vorhanden. Es sei Anspruch des Stadtrates gewesen, dort eine gartenstadtähnliche Siedlung zu kreieren, dies einen dominanten Grünanteil voraussetzen würde. Bei dieser Variante sei keine eindeutige Adressbildung mehr erkennbar, eine dichtere Bebauung sowie verschmälerte Abstände zur im Westen und Norden liegenden Bebauung vorhanden. Die Stellplätze in der Vorgartenzone würden das Straßenbild zerstören.

 

 

Bei der Variante 2 wurde versucht, einen Teil der Unvereinbarkeiten abzubauen. Zunächst wurde zu Grunde gelegt, dass das Grundstück vergrößert werden müsse, indem die Stellplätze herausgenommen werden würden. Die Konsequenz sei, dass diese Stellplätze an einer anderen Stelle auf dem Grundstück untergebracht werden müssten. Ansonsten würde sich bei dieser Variante gegenüber dem Rahmenplan nicht sehr viel verändern. Es seien freistehende Häuser erkennbar; der Kontrast der Körnigkeit der Bebauung bleibe. Die Richard-Joseph-Straße innerhalb des Gevierts würde von der Panzerhalle definiert werden. Die bauliche Dichte nehme etwas ab; die schmalen Abstände zur rückwärtigen Bebauung würden jedoch verbleiben. Das Straßenbild verändere sich, da die Stellplätze im Vorderbereich herausgenommen werden würden.

 

Die Frage sei, wie der Kontrast zwischen dem Volumen der Gebäude abgemildert werden könne. Dies werde in der Variante 3 dargestellt. Hier würde im Vergleich zur vorherigen Variante die einheitliche Gestaltung der Stadthäuser eine Veränderung darstellen. Der Anteil der Stellplätze würde bei Steigerung des Volumens wachsen. Der Kontrast in der Masse würde abgebaut und die Adressbildung einheitlicher werden. Nach wie vor beeinträchtige jedoch der Stellplatz den Gesamteindruck.

 

Da die Stellplatzanlagen insgesamt eine Schwachstelle seien, wurde in der Variante 4 versucht, bei der Körnigkeit der Bebauung zu bleiben, aber die Stellplätze als an der Oberfläche wahrnehmbar herauszunehmen. Hier war die Überlegung, die  Stellplätze der vier Stadtvillen mit einer Tiefgarage zu versehen und dies analog für die Panzerhalle zu entwickeln, damit der gesamte grüne Eindruck in diesem Quartier verbleibe. Es wäre dann keine Feingliedrigkeit der Kettenbebauung mehr erkennbar und die Vereinbarkeit in der Körnung würde wachsen.

Die Vorgartenzone sei frei von Stellplätzen und der Abstand zwischen den Townhouses und der Panzerhalle würde sich wie bisher darstellen. Es wären angenäherte Körnigkeiten, einheitlichere Adressen und eine hohe bauliche Dichte vorhanden. Vorteil der Variante seien die zwei Zufahrten, die die Überführung des begleitenden Grünraums in der Viktor-Weiß-Straße reduzieren würden.

 

Zum Schluss stellte er die Rahmenplanvariante 5 dar. Hier seien die Anforderungen des Areals, einen größeren Anteil von freistehenden Häusern in den unterschiedlichen Typologien unterzubringen. Sie würden eine größere Blockeinheitlichkeit demonstrieren.

 

Er erklärte, dass seine Vorstellung lediglich als Argumentationsmaterial für den Rat dienen sollte. Er wolle mit seiner Variantenreihe verdeutlichen, welche Auswirkungen mit dem Erhalt der Panzerhalle verbunden seien und mit welchen Konsequenzen man rechnen müsse. Auch wollte er die möglichen Unvereinbarkeiten gegenüber der bisherigen Rahmenplanung darstellen und Möglichkeiten aufzeigen, diese auszuschließen. Das Manko sei die Verringerung des Anteils an vermarktbaren Flächen für Einfamilienhäuser. Es gäbe klares Gepräge, welche Gebäude erhalten werden würden und in wieweit Ergänzungen durch Neubauten erfolgen müssten. Wichtig seien der Quartiersgedanke mit der Adressbildung und der vom Stadtrat formulierte „Gartenstadtgedanke“, der sich grüne Vorzonen, einem größeren Grünanteil und in einer geringen Baumasse niederschlage.

 

Der Vorsitzende dankte Herrn Prof. Wachten für seinen Vortrag und übergab das Wort an Herrn Lamott.

 

Herr Lamott begrüßte ebenfalls die Anwesenden und dankte für die Einladung. Er erklärte zu Beginn, dass er Mitglied des „Beirates Plus“ sei, der die Aufgabe habe, das weitere Verfahren während und nach der Landesgartenschau zu bewerten und Hilfestellungen im Procedere der Entwicklung des Areals  zu liefern. Zu Beginn sei er eine kritische Stimme in Bezugnahme auf die Entwicklung der Einfamilienhäuser gewesen. Es sei ein wohl überlegter Abstimmungsprozess des Rates gewesen, mit dem Ergebnis, dass die Etablierung eines größeren Einfamilienhausanteils auf dem Areal überprüft werden solle. Dieses wurde durch das Büro Scheuvens und Wachten geprüft, was zu dem vorliegenden Ergebnis des eigentlichen Beschlusses führte. Er habe damals die Möglichkeit gesehen, die Blumenhalle zu erhalten und zu integrieren. Dann sei die Idee gekommen, ein möglichst kompatibles Konzept des Gesamtareals mit mehr Einfamilienhäusern zu entwickeln. Dem Beirat sei wichtig gewesen, dass in einem neuen Stadtquartier „Am Ebenberg“ etwas Einzigartiges mit Identifizierbarkeit entstehe. Der Gartenstadtgedanke mit freizeitorientiertem Wohnen sei einer der wesentlichen Aspekte gewesen. Seiner Meinung nach sei die vorliegende Planung ein sehr guter Kompromiss, um die zu Grunde liegende Planung zur Bewerbung der Landesgartenschau fortzuschreiben. Das Büro Scheuvens und Wachten habe die Konsequenzen des Erhalts der Panzerhalle hervorragend dargestellt. Über den Erhalt der Panzerhalle könne man sich streiten. Er habe im Vorfeld dafür plädiert, diese Halle mit bisheriger Charakteristik zu integrieren. Bei Erhalt werde diese jedoch tatsächlich erheblich an ihrer Wirkung verlieren. Deshalb sollte ein Qualitätsmanagement für das Areal erstellt werden, da es nicht nur um monetäre Interessensfragen gehen könne. Er empfehle dringlichst, ein qualifiziertes Verfahren zu starten, in dem der Rat Kriterien festlegen solle, wie mit der Substanz im Kontext umzugehen sei. Er warne davor, dies nur über monetäre Aspekte zu bewerten und empfehle nach all den Vorstufen der Beratung, bei dem betroffenen Prinzip der Bebauung zu verbleiben. Falls sich der Rat jedoch für den Erhalt ausspreche, empfehle er die Variante 5.

 

Der Vorsitzende dankte den drei Berichterstattern.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erwähnte, dass es günstiger gewesen sei, an der ursprünglichen Entscheidung festzuhalten und erst nach der Landesgartenschau über den Abriss zu entscheiden. Sie gab zu bedenken, dass aufgrund des Umbaus der Panzerhalle zur Blumenhalle bereits 70.000 - 80.000 Euro investiert wurden. Damals habe man sich aufgrund des Bedarfes für die Errichtung von Einfamilienhausbebauung eingesetzt. Aufgrund der positiven Reaktion der Bevölkerung zu der Variante von Herrn Lampe sei es wichtig, die getroffene Entscheidung auf den Prüfstand zu stellen. Sie fragte Herrn Lampe, ob man den Innenraum der Halle beispielsweise auch für ein Künstleratelier nutzen könne. Sie fand die Präsentation der Wohnmodelle sehr überzeugend. Durch das Bauwerk 38 habe in der Landauer Bevölkerung ein Umdenken stattgefunden, sodass der Erhalt der Panzerhalle einen Rückhalt in der Bevölkerung mit sich bringen würde.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass dies der damalige Stand der Landesgartenschau 2014 gewesen sei. Die Entwicklung wurde durch die Verzögerung der Landesgartenschau in das Jahr 2015 aufgrund der Einnahmenerziehung fortgeführt worden. Daher gäbe es keinen Grund, die Entscheidung hinauszuzögern.

 

Herr Lampe bestätigte, dass bei Unterteilung der Panzerhalle keine Hallenraumwirkung mehr vorhanden wäre. Die Lofts seien mit Wohnhäusern vergleichbar. Man könnte eine Schotte komplett offen lassen, damit Lufträume mit einem großen Oberdeck entstehen würden. Die Schadstoffe seien bereits zum größten Teil entfernt worden; die Stahlbetonkonstruktion im Inneren sei schadstofffrei. Diese könnte demnach sichtbar gelassen werden, sodass ein loftartiges Erscheinungsbild betont werden würde.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler erwähnte, dass ein Abriss nicht populär sei, da unter anderem bereits 80.000 Euro investiert wurden. Herr Lampe habe seine Sichtweise gut dargestellt. Die durch Herrn Lamott dargestellte fehlende Raumqualität im Inneren der Halle sei auch verständlich. Was ihm imponiere sei, dass die Außenansicht der Halle erhalten bleiben würde. Anknüpfend an den Kritikpunkten der Stadtplaner Scheuvens und Wachten käme er zu seinen Fragen:  Der Plan mit Stellplätze sehe vor, dass zu der Richard-Joseph-Straße hin die Stellplätze mit Überdachung angebracht werden würden. Er fragte Herrn Lampe, ob er dies als Problem empfinde. Der weitere Punkt seien die Einfamilienhäuser. In der Planung sei es aufgrund der Körnigkeit als problematisch angesehen worden, weshalb der Vorschlag der Stadtvillen unterbreitet wurde. Als drittes fragte er nach, ob es im Falle des Erhalts der Panzerhalle eine Option darstellen würde, den Weg mit den Tiefgaragen (vgl. Variante 4) zu gehen.

 

Herr Lampe antwortete, dass in der Vorgartenzone keine Fertiggaragen, sondern maximal Carports mit leichten Dächern errichtet werden würden. Bei der derzeitigen Planung habe er Buchten vorgesehen, die weder Garagen, noch Carports darstellen würden. Als Vergleich würde die Panzerhalle in Trier dienen, dort seien die Vorgartenbereiche ähnlich gestaltet.

 

Der Vorsitzende fragte nach den Abständen in Trier zur nächsten Bebauung, da die Halle in Trier freigestellt sei.

 

Herr Lampe erklärte, dass die Halle in Trier ebenfalls die Wandscheiben vor dem Gebäude habe, dies vergleichbar mit der Planung der Wohnhöfe der Panzerhalle in Landau sei. Die Panzerhalle sei ein Gebäude, die der städtebaulichen Lehre nach eine Besonderheit darstelle. Bezüglich des Abstandes zu den Gebäuden habe Herr Prof. Wachten von einem Grundstücksabstand von ca. 10,5 m gesprochen; er selbst habe von mehr als 14 m Gebäudeabstand geredet, was das Gleiche darstelle. Die Perspektive von den Townhouses zur Panzerhalle sehe sehr schluchtenartig aus.

Wenn die Townhouses mit ihrer maximalen Tiefe entsprechend gebaut werden würden, wäre ein Abstand von 14 m vorhanden. Die Townhouses seien mit der jetzigen städtebaulichen Rahmenplanung mit einer Breite von 6,80 m, einer Tiefe von 14 m sowie dreigeschossig mit Penthouse vorgesehen. Man käme hierbei auf eine Bruttogeschossfläche von ca. 350 m², was einer maximalen Wohnfläche von ca. 270 m² pro Townhouse entspreche. Er könne sich schwer vorstellen, dass sich jemand ein Townhouse mit dieser Fläche leisten könne.

In der jetzigen sich dort darstellenden Variante mit „Kettenhäuser-Einzelgarage-Haus-Einzelgarage“ würde das zweite Auto der Familie in der „Grünen Fuge“ stehen. Die aufgezeigten Varianten mit Stadtvillen sowie die Möglichkeit des Parkplatzdecks empfehle er nicht, da er die 14 Einstellplätze vor der Panzerhalle für möglich halte.

 

Herr Lamott bat um Objektivität und fragte nach, welcher Nettoabstand von den Garagen zur Halle vorhanden sei. In dem Plan sei die Außenanasicht komplett mit den Garagen verbaut. Wenn die Halle und die Charakteristik der zweigeschossigen Öffnungen erhalten bleiben sollen, müsse man sich über die Planungen von Herrn Lampe unterhalten. Die Außenfassade wäre komplett mit den Stellplätzen verbaut, dies nicht sei im Sinne einer denkmalwerten Architektur.

 

Herr Prof. Wachten hakte ein, dass es nicht um die Frage des Konzeptes Lampe ginge, sondern lediglich um den Erhalt oder Abriss der Panzerhalle. Sollte die Halle erhalten bleiben, müsse geklärt werden, unter welchen Bedingungen die Ausschreibung der Panzerhalle vorgenommen werde. Dann müsse man sich entscheiden, ob in der Vorzone Autos untergebracht werden dürfen oder nicht. Die andere Frage werde sein, ob man - wie in Wohngebieten üblich – einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 unterliege oder ob man auf eine Befreiung gehe, denn davon hänge ab, wie groß das Grundstück sei.

 

Der Vorsitzende bestätigte, dass der Rat nicht über das Projekt Lampe entscheide, sondern dies lediglich ein Vorschlag darstelle. Wenn sich der Rat für den Erhalt ausspreche, würden die Kriterien für eine Ausschreibung definiert werden und im Rahmen einer Ausschreibung für jeden die mit Möglichkeit der Bewerbung bestehen.

 

Herr Eisold dankte für die Vorträge und erwähnte, dass es lediglich um die Entscheidung Erhalt oder Abriss der Panzerhalle ginge. Alle anderen Darstellungen seien Gestaltungsfragen. Er fragte Herrn Lampe, ob das Hafermagazin vergleichbar sei, da dort ebenfalls ein äußerlicher Erhalt beibehalten wurde.

 

Herr Lampe bestätigte dies.

 

Ratsmitglied Dr. Bals erkundigte sich nach der Variante 4 und fragte Herrn Prof. Wachten, ob sich dieser Vorschlag mit den Tiefgaragen stadtplanerisch am Besten in das Gesamtensemble einfügen würde und ob Tiefgaragen unter der Panzerhalle sowie unter den Villen von Nöten seien.

 

Herr Prof. Wachten vereinte dies. Er erwiderte, dass sie vorschlugen, die Tiefgarage mit den beiden Baukörpern südlich der Panzerhalle zu kombinieren. Wenn die notwendigen  Stellplätze für die Panzerhalle in Form einer Tiefgarage untergebracht werden sollten, könne dies zur besseren Auslastung in Kombination mit den beiden südlich angrenzenden Gebäuden erfolgen.

 

Ratsmitglied Dr. Bals fragte nach, welche Mehrkosten bei dieser Variante für die Villen bzw. Panzerhalle aufgebracht werden müssten.

 

Herr Prof. Wachten erwiderte, dass er dazu keine Aussagen treffen könne.

Er erklärte, dass mit der Variantenreihe versucht wurde, sich unter Berücksichtigung städtebaulicher Kriterien schrittweise an die Integration der Panzerhalle anzunähern.

Im Kontext der Behandlung der Vorgartenzone im gesamten Wohnpark am Ebenberg sehe er die Panzerhalle als störend an. Deshalb schlage er vor, die Stellplätze nicht in der unmittelbaren Zone zwischen Gebäude und Straßenbegrenzungslinie (Vorgartenzone) anzubringen. 

 

Ratsmitglied Hartmann betonte vorweg, dass es sinnvoller gewesen wäre, im Rahmen einer  contra/pro/contra-Diskussion eine andere Reihenfolge der Berichterstattung zu wählen. Zur inhaltlichen Debatte würde es in diesem Bereich um höherpreisigen Wohnraum gehen, deshalb sei für seine Fraktion entscheidend, dass mehr Wohnraum auf gleichem Flächenverbrauch realisiert werden würde. Er sehe dies sowohl bei der Variante 1, als auch bei der Variante 4, für realisierbar. Um das Gebäude stünden im Umkreis von fünf Kilometern über fünf Einfamilienhäuser zum Verkauf zur Verfügung. Dementsprechend würde er unterstützen, die Panzerhalle unter Berücksichtigung einer Ausschreibung zu erhalten.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass es lediglich um den Erhalt oder Nichterhalt der Panzerhalle ginge. Herr Lampe habe einen möglichen Vorschlag gebracht. Die Herren Prof. Wachten und Lamott hätten lediglich dargestellt, wie die ursprünglich vorgesehene Rahmenplanung und Empfehlung war.

 

Ratsmitglied Lerch fragte zum einen, wie die Proportionen der Panzerhalle seien. Er sei unter Abwägung von objektiven und subjektiven Kriterien auf kein schlüssiges Ergebnis gekommen, ob er sich für oder gegen die Panzerhalle entscheiden solle. Zum anderen fragte er nach dem möglichen Timing und ob eine diesbezügliche Ausschreibung Probleme mit sich bringen würde, falls kein möglicher Käufer gefunden werden würde. Es müssten hohe Kosten aufgewandt werden, da man pro Loft mit rund 600.000 € kalkulieren müsse. Er fragte nach, ob diese Kosten marktkonform und wirtschaftlich machbar seien.

 

Herr Lampe erwiderte, dass es wirtschaftlich zu realisieren sei. Man müsse mit rund 2.600 €/m² rechnen; dies entspreche bei einer Beispielsfläche von 220 m² einer Gesamtsumme von rund 520.000-530.000 Euro zuzüglich Stellplatz und Erwerbsnebenkosten. Die Einfamilienhäuser mit knapp 600 m² lägen bei einem Grundstückspreis von 315 €/m² bei einer Summe von rund 200.000 €. Allein deshalb seien sie wesentlich teurer als die Lofts. Nach Rücksprache mit Immobilienmaklern wurde ihm mit Überzeugung zugesagt, dass man mit den besonderen Einheiten den Preis erzielen könne. Er schlug vor, dass bei einer Entscheidung gegen die Panzerhalle die Möglichkeit bestünde, bis zum Ende der Landesgartenschau verbindliche Angebote  einzuholen.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass bei den bisher zu Grunde gelegten – und im Übrigen von Herrn Lampe zu niedrig wiedergegebenen Quadratmeterpreisen eine bestimmte, im Bebauungsplan festgeschriebene bauliche Dichte angenommen wurde – bei Erhalt der Panzerhalle wäre eine Grundstücksflächenvergrößerung in südlicher Richtung die logische Konsequenz. Dann müsse der Käufer ein größeres Grundstück  mit höheren Kosten erwerben.

 

Herr Lampe betonte, dass er im Falle der Errichtung eines Sammelparkplatzes südlich der Panzerhalle und einem damit verbundenen größeren Grundstückszuschnitt keine Bewerbung abgeben werde. Ein wichtiges Kriterium für die Wirtschaftlichkeit sei der Grundstückspreis. Es sei ein hoher Bodenrichtwert angesetzt sowie die für ihn nicht zu erklärenden Rückzahlungsverpflichtungen an den Bund in Höhe von 150.000 €. Diese Kosten seien in seine Kalkulation mit eingeflossen. Aus seiner Sicht sei die Panzerhalle erhaltenswert. Im Zuge eines Auswahlverfahrens solle man nochmal diskutieren, ob eine Senkung des Grundstückspreises möglich gemacht werden könne.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass der Vertrag mit dem Bund bereits Ende 2008 abgeschlossen wurde und demnach keine Nachverhandlungen bezüglich der Nachzahlungsverpflichtungen möglich seien.

 

Ratsmitglied Freiermuth fragte nach der Größe des Gartenanteils der Lofts im Vergleich zur Wohnungsfläche. In der Variante 1 sei dargestellt worden, dass die Panzerhalle massiv vor den Townhouses stehe.

 

Herr Schneider erwiderte, dass hier ein üppigerer Abstand von 6 m vorhanden sei (1/3 mehr als in der Vogelperspektive dargestellt). Ein zu berücksichtigender Grund sei, dass die Panzerhalle eine enorme Tiefe habe; an zwei Seiten wäre eine größere Fläche mit weniger Verschattung vorhanden.

 

Ratsmitglied Dürphold erklärte, dass die Panzerhalle bei einem Erhalt durch die filigranen Fenster, den Stahl sowie Beton ein Industriedenkmal darstellen würde. Neubauten müssten isoliert werden. Seine Frage sei nun, ob die Halle energetisch sinnvoll zu sanieren sei und sie am Schluss ein äußeres Erscheinungsbild einer Panzerhalle oder eines Neubaus habe.

 

Herr Lampe erwiderte, dass die Panzerhalle tatsächlich von außen gedämmt werden müsse, da es sich um einen Stahl-Beton-Bau handele. Es würde allerdings darauf geachtet werden, dass die Grundproportionen des Gebäudes berücksichtigt werden würden. In seiner Planung habe er Mettallfenster vorgesehen, damit die Halle ihre Charakteristik erhalten würde. Kunststofffenster würden die günstigere und wirtschaftlichere Alternative darstellen, diese allerdings den Charakter der Panzerhalle zerstören.

 

Ratsmitglied Marquardt fragte, ob die Stadt Trier ihre Panzerhalle unter Denkmalschutz gestellt habe und ob es dort vorteilhaft war, Wohnungen zu errichten. Er könne sich dies auch in der Panzerhalle in Landau vorstellen, sofern sie als erhaltenswert anerkannt werde. An dem Konzept von Herrn Lampe haben ihm die Garagen in der Vorgartenzone weniger gefallen, da so die Halle ihren ursprünglichen Charakter verlieren würde. Er könne sich vorstellen, dass man vor dem Gebäude Stellplätze anordnet und diese an der Ostseite des Gebäudes anbringt.

 

Herr Lampe erklärte, dass bei seiner Planung keine Garagen, sondern ca. 1,80 m hohe Mauern vorgesehen seien. Er wisse nicht, ob die Panzerhalle in Trier unter Denkmalschutz stehe. Bei objektiver Betrachtungsweise halte er die Panzerhalle in Landau als denkmalwert.

 

Herr Schneider erwiderte, dass die Panzerhalle in Landau bisher nicht als Denkmal eingestuft sei. Dies sei Aufgabe der Denkmalbehörde. Im Übrigen würde ein Gebäude vor der Halle (auch die 1,80 m hohe Mauern) oder eine Außendämmung einen Eingriff begründen, der bei Denkmälern nicht erlaubt sei.

 

Der Vorsitzende erwähnte, dass die Fraktionen die Möglichkeit hätten, für weitere Fragen sowie der Meinungsbildung mit den Berichterstattern Kontakt aufzunehmen. Er empfehle, sich die Halle in Trier mit ihren Dimensionen und ihrer räumlichen Einbindung anzuschauen. Für ihn stelle diese Halle keinen Vergleich dar. Er bat die Fraktionen, eine Meinungsbildung herbeizuführen, sodass die Verwaltungsvorlage entsprechend abgestimmt und bei der nächsten Stadtratssitzung eine Entscheidung gefunden werden könne. Der Vorsitzende dankte nochmals den Berichterstattern für ihre Ausführungen.

 

 


Der Hauptausschuss nahm die Informationen zur Kenntnis.