Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende erläuterte kurz die Informationsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 16.04.2015, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Kieser informierte detailliert anhand einer Präsentation über den 3. Erfahrungs- und Statusbericht zur Baulandstrategie. Speziell zur Entwicklung des Gebietes in Godramstein teilte er mit, dass fünf Eigentümer gegen und zwei Eigentümer für eine Baulandentwicklung stimmten. Dies hat zur Folge, dass auf  Grund der Lage der Grundstücke mit ablehnenden Grundstückseigentümen auch eine teilweise Entwicklung des Gebietes ausgeschlossen ist. Der gefasste Aufstellungsbeschluss müsse demnach wieder aufgehoben werden. Als alternative Fläche wurde der Kapellenweg 14 angesprochen. Hier signalisierte der Eigentümer ein Interesse an einer Entwicklung zur Wohnbebauung. Der Wunsch lag bei einer Realisierung von 12 bis 20 Wohneinheiten. Details kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch keine nennen. Außerdem möchte man mit den Eigentümern südlich der Rieslingstraße und südlich der Frankweilerstraße nochmals Kontakt aufnehmen.

 

Der Grundstückseigentümer des Gebietes „DH6 – Alte Bahnhofstraße“ in Dammheim wurden über die geplante Flächenentwicklung mit Flächenankauf informiert. Im Dezember 2014 fand dazu ein Gespräch zur weiteren Abstimmung der Details statt mit dem Ergebnis, das die Bereitschaft zur Baulandentwicklung zu den genannten Konditionen besteht. Daraufhin wurden die Entwicklungskosten konkretisiert, so dass zeitnah ein Kaufangebot an den Grundstückseigentümer versandt werden kann.

 

Zum Entwicklungsgebiet Queichheim „Im Dorf“ zeigte Herr Kieser einen Konzeptplan wie die dortige Bebauung künftig aussehen könnte. Es fanden im Mai und im November 2014 Informationsveranstaltungen zum geplanten Baugebiet und zum Umlegungsverfahren statt. Erschließungsträger ist die Erschließungsträgergesellschaft Südpfalz-Queichheim bR, bestehend aus der Pfalzwerke Infrastruktur GmbH und der  VR-Baulandentwicklungsgesellschaft Südpfalz GmbH. Die Verwaltung wird in den nächsten Wochen das Bebauungskonzept mit dem Erschließungsträger abstimmen. Die Offenlage ist im Sommer 2015 geplant, so dass der Bebauungsplan im Winter Inkrafttreten kann und die Erschließungsmaßnahmen im Frühjahr 2016 beginnen können.

 

Ratsmitglied Herr Marquardt fragte, ob den Grundstückseigentümer freigestellt wird, welchen Teil des Grundstücks (nördlich oder südlich) sie als erstes bebauen und ob im nördlichen Bereich der Grundstücke die 3 Meter Grenzabstand eingehalten werden.

 

Herr Kieser antwortete, dass zunächst die Gebäude entlang der Ringstraße zu errichten sind. Die hinteren Flächen sind als Option für die Grundstückseigentümer angedacht. Die Grenzabstände im nördlichen Bereich müssen eingehalten werden, da sie gesetzlich vorgegeben sind.

 

Ratsmitglied Herr Heuberger wollte wissen, wie die hinteren Gebäude erschlossen werden.

 

Herr Kieser erklärte, dass die Erschließung über das vordere Grundstück erfolgt. Es handelt sich dabei immer um eine Grundstückseinheit.  Im Anschluss informierte er weiter, dass im geplanten Baugebiet in Arzheim ebenfalls bereits Eigentümergespräche zum Flächenankauf und zur Gesamtentwicklung stattgefunden haben, mit dem Ergebnis, dass die Bereitschaft zur Baulandentwicklung besteht, hier jedoch die Konditionen noch verhandelt werden müssen. Das Kaufangebot wird in den nächsten Wochen an den Grundstückseigentümer versandt.

Für das Gebiet am südlichen Ortsrand in Mörlheim wurden derzeit die Rahmenbedingungen und der Entwicklungskosten ermittelt und man plant im Juni 2015 die ersten Eigentümergespräche zum geplanten Baugebiet, zum Flächenankauf und zur Gesamtentwicklung.

In den letzten Tagen gab es noch einige Anfragen zu der Grünfläche in der Annweilerstraße / Wollmesheimer Straße. Nach Meinung der Bevölkerung bestehe dort bereits Baurecht. In einem Informationsschreiben wurde jedoch klargestellt, dass dort noch kein Baurecht besteht. Dies sind Flächen, die nur nach der Abschluss der Konversion, frühestens ab dem Jahr 2020, entwickelt werden könnten, wenn der Stadtrat einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen würde. 

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn teilte mit, dass in der Fraktionssitzung der CDU eine längere Diskussion zu dieser Informationsvorlage geführt wurde. Zum Beispiel stellt sich in Godramstein die Frage, warum die dortige klassische Innenentwicklung nicht wie in Queichheim über die gesetzliche Baulandumlegung sondern über den Flächenankauf läuft. Spielt ein Grundstückseigentümer mal nicht mit, steht das gesamte Vorhaben in Frage. Es ist nun zu befürchten, dass diese Strategie die nachhaltige Entwicklung in den Stadtdörfern blockiert.

 

Der Vorsitzende merkte an, dass man sicher weitere Überlegungen anstrebt, wenn die Menschen nicht mitspielen. Fachlich ist die Verwaltung auf dem richtigen Weg. Davon ist er überzeugt. Im konkret benannten Fall war nie ein Flächenankauf vorgesehen. Eine Umlegung wäre denkbar gewesen, gegen den Willen der Eigentümer wird man aber faktisch vielleicht Bauplätze auf dem Papier schaffen, bauen könnte aber niemand.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Ingenthron stimmte den Äußerungen des Vorsitzenden zu. Deshalb müsse man auf diesem Weg bleiben. Die Vorgehensweise sei grundsätzlich richtig.

 

Ratsmitglied Frau Braun teilte mit, dass für sie und ihre Fraktionsmitglieder nachhaltige Stadtentwicklung nicht bedeute, ständig neue Flächen zu verbauen. Ziel ist es Ortskerne zu beleben und zu entwickeln.

 

Ratsmitglied Herr Dürphold teilte mit, dass die Baulandstrategie ein wichtiges Instrument ist. Er wies auch darauf hin, dass mit den Grundstückseigentümern in Godramstein bis September 2014 noch nicht gesprochen wurde. Dies wurde Herrn Volkhardt in der Stadtratssitzung damals so mitgeteilt. Er bittet darum, dies bei künftigen Planungen zu berücksichtigen und bereits vor den Planungen mit den entsprechenden Grundstückseigentümern zu sprechen.

 

Herr Kamplade informierte zum Schluss des Tagesordnungspunktes, dass egal wie die Entwicklung weitergeht, man genau diese Schritte, die jetzt getan werden, braucht. Sollte man in einigen Jahren zur Erkenntnis kommen, dass man in den Außenbereich gehen muss, muss im Flächennutzungsplan nachgewiesen werden, dass im Innenbereich nichts mehr geht. Die schreibt das Baugesetzbuch seit einigen Jahren zwingend vor.

 

 

 

Die Mitglieder nahmen diese Informationen zur Kenntnis.

 

 

 


 

 


Die Mitglieder nahmen diese Informationen zur Kenntnis.