Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Verwaltung ermittelt die Kosten für die Erstellung eines Lärmgutachtens, in dem für alle Hauptverkehrsstraßen und klassifizierten Straßen das exakte Ausmaß an Lärmemissionen bestimmt werden.  Über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Erstellung des Lärmgutachtens soll im Zuge der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 entschieden werden.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13. Mai 2015, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron begründete den Antrag. Das Thema Belastung durch Verkehr spiele eine ganz zentrale Rolle bei den Menschen. Es sei dies eine große Herausforderung, der man sich in Zukunft noch mehr stellen müsse. In vielen Fällen habe man als Stadt bereits gehandelt, in manch anderen Fällen seien der Stadt die Hände gebunden. Nun komme Bewegung in die Sache hinsichtlich Verkehrsberuhigungsmaßnahmen bei klassifizierten Straßen. Von daher sei man als Kommune gut beraten, jetzt erste Weichenstellungen vorzunehmen. Eine Weichenstellung sollte dabei ein Lärmgutachten sein. Hierfür sollte man die Kosten und den Umfang eines solchen Gutachtens ermitteln. 

 

Ratsmitglied Eichhorn hegte Zweifel an der Notwendigkeit eines solchen Gutachtens bzw. am Kosten/Nutzen-Effekt. Es sei sicherlich ein hehres Anliegen, aber aus dem Lärmgutachten müssten dann ja auch wirksame Maßnahmen erfolgen. Das bisherige Konzept für verkehrsberuhigende Maßnahmen sei mittlerweile abgearbeitet. Bei klassifizierten Straßen müssten besondere verkehrliche und bauliche Kriterien vorliegen für die Ausweisung einer Tempo 30-Zone. Die Stadt verliere bei einer Ausweisung einer Tempo 30-Zone jegliche Fördermöglichkeit bei einem evtl. Ausbau einer solchen Straße. Zudem habe ein neueres Urteil vom Dezember 2014 festgestellt, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer klassifizierten Straße rechtswidrig sei. Die CDU-Stadtratsfraktion habe daher erhebliche Zweifel. Einer Kostenermittlung als erstem Schritt werde man jedoch zustimmen.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler war der Meinung, dass es viele gute Gründe für Geschwindigkeitsbegrenzungen gebe. Dies sei nicht nur der Lärmschutz, auch wenn diesem bei den ganzen Diskussionen um Tempo 30 eine erhebliche Bedeutung zukomme. Es sei dies ein klassischer Konflikt in vielen Kommunen, nicht nur in Landau. Das Ministerium habe nun eine Handreichung herausgegeben, die diesen Aspekt aufgreife. Die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion unterstütze den Antrag der SPD.

 

Ratsmitglied Freiermuth erklärte, dass Verkehrsberuhigung auf keine tauben Ohren stoße. Die Frage sei aber, wie aufgebläht ein solches Gutachten sei. Er plädiere dafür, ein solches Gutachten bis nach der Landesgartenschau zurückzustellen. Natürlich begrüße jeder, wenn vor seinem Haus langsam gefahren werde, aber so einfach seien manche Dinge eben nicht. Unter Abwägung der Kosten stimme die FWG-Stadtratsfraktion dem Antrag zu.

 

Ratsmitglied Marquardt unterstützte für die UBFL-Stadtratsfraktion ebenfalls den Antrag. Er habe zwei positive Aspekte. Zum einen verringere eine Geschwindigkeitsreduzierung den Lärm und zum anderen werde dadurch die Sicherheit erhöht. Die Frage sei auch, ob man den Anwohnern an Hauptverkehrsstraßen nicht Zuschüsse für private Lärmschutzmaßnahmen geben müsste.

 

Der Vorsitzende unterstrich, dass ein solches Lärmschutzgutachten nicht zum Nulltarif zu haben sei. Durch das Rundschreiben des Ministeriums habe man nun aber andere Möglichkeiten. Man habe einen doppelten Effekt, nämlich den Lärmschutz und die Geschwindigkeitsreduzierung. Ihm wäre es am liebsten, wenn man im gesamten Stadtgebiet Tempo 30 hätte. Denn auch mit Tempo 30 komme man gut und zügig voran.

 

Ratsmitglied Lerch war der Auffassung, dass dies ein großes und vielschichtiges Thema sei. Man brauche hier ein Gesamtkonzept zu Tempo 30.   


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 42 Ja- und 1 Nein-Stimme: