Herr Heid sprach den Betrieb der Laser-Tag-Halle im Gewerbegebiet an. Seine erste Frage sei, wie eine Lärmzonenänderung für dieses Gebiet zu erreichen sei. Offenbar sei hier eine Nutzungsänderung gemacht worden, um eine Gaststätte machen zu können.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass er hierzu nichts sagen könne. Das Thema sei zu kompliziert, zudem hätte es die Möglichkeit ihm zu schreiben. Er nehme es gerne auf und werde es schriftlich beantworten.

 

Herr Messemer erläuterte, dass es in diesem Gewerbegebiet verschiedene Lärmzonen gebe. Für Gewerbenutzungen gelten mit 60 db am Tag und 40 db nachts die geringsten Werte. Die Laser-Tag sei als Sportstätte genehmigt und müsse natürlich Lärmgrenzen einhalten. Mit der Verkleidung und Isolierung der Halle sei man auch noch nicht zufrieden. Dies sei zeitnah zugesagt, er könne nur versichern, dass man hier dran bleiben werde. Eine Änderung der Lärmzonen würde eine Änderung des Bebauungsplans bedingen und das gehe nicht.         


Das Gremium beschloss