Der Vorsitzende befragte die anwesenden Mitglieder, ob Ihnen im Zusammenhang der Sitzungseinladung als Anlage ein vollständiger Entwurf zu den Grundsätzen für die Arbeit im Beirat vom 15 Juni 2015 vorliegt.

Jedes der anwesenden Mitglieder bestätigte einen Entwurf vorliegen zu haben.

 

Der Vorsitzende stellte fest und befragt die Mitglieder, ob der Tagesordnungspunkt 7 und 8 (beide öffentlich) zusammengefasst werden können. Die anwesenden Mitglieder stimmten dem Vorschlag einstimmig zu.

 

Der Entwurf zu den Grundsätzen für die Arbeit im Beirat wurde in einfacher Sprache erarbeitet. Der Beiratssatzung entsprechend, lehnt die Entwurfsfassung sich grundsätzlich an die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Stadtrates an. Darüber hinaus beinhaltet er auch weitere wichtige Organisations- und Umgangsregeln der Mitglieder innerhalb des Beirates. 

 

Der Vorsitzende bittet alle Mitglieder den Ihnen vorliegenden Entwurf zu den Grundsätzen für die Arbeit im Beirat zu prüfen und bei der nächsten Sitzung Vorschläge für eventuelle Verbesserungen, Erweiterungen oder Streichungen einzubringen.

 

Nach dem Entwurf soll ein Arbeitskreis für die Vor- und Nachbereitung der Sitzung gegründet werden.

Der Vorsitzende weist insbesondere auf folgende Themen der Entwurfsfassung hin:

 

  • Mitglieder des Arbeitskreises sollen nur die stimmberechtigten Beiratsmitglieder sein
  • Der Arbeitskreis soll insbesondere Themen der Beiratssitzungen vor- und nachbereiten

 

Frau Christine Meier teilte mit, dass Ihrer Ansicht nach die Einrichtung des Arbeitskreises eine wichtige Funktion zur Beiratsarbeit erfüllt.