Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Beschluss des Hauptausschusses vom 28.06.2005, Sicherheitsleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 € in jedem Fall zu verlangen, wird aufgehoben.

 

Die in § 9 Absatz 7 VOB/A (VOB – Ausgabe 2009) enthaltene Regelung, die u. a. die Einschränkung der Möglichkeit Sicherheitsleistungen zu verlangen zum Gegenstand hat, ist bei der Vergabe von Bauleistungen unter Beachtung der Bestimmungen des VHB – Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes – anzuwenden.

 


Dem Werksausschuss des Gebäudemanagement Landau lag die Sitzungsvorlage von der Zentralen Vergabestelle vom 1. Februar 2010 vor. Die Sitzungsvorlage ist diesem Teilprotokoll als Anlage beigefügt.

 

Der Werkleiter des GML erläutert kurz, weshalb der Werksausschuss die am 23. Februar 2010 getroffene Entscheidung im Hauptausschuss der Stadt Landau in der Pfalz nun auch für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement Landau beschließen müsse.

 

Herr Marquardt fragte, ob man nicht auf eine Anpassung verzichten könnte, auch wenn der beauftrage Betrag unter 250.00,00 Euro netto läge. Dies sei seiner Meinung mit dem Passus im Gesetztext „... und in der Regel auf Sicherheitsleitungen für Mängelansprüche zu verzichten.“ möglich.

 

Dies wurde verneint.

 

Frau Schröer wollte wissen, wie man überhaupt Mängel bewertet und ob es hierfür festgeschriebene Kriterien gäbe, so dass mängelbehaftete Gewerke definiert werden könnten.

 

Hierauf antwortete Herr Götz, dass es sich bei dieser Bewertung um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit handle. Einen konkreten Bewertungskatalog, bei welchen Gewerken häufig Mängel auftreten, gäbe es nicht.

Man habe aber die Hoffnung, dass die Firmen wie in der Vergangenheit auch die Mängel beseitigen, ohne von den Sicherheitsleistungen Gebrauch machen zu müssen.

Ansonsten stellt diese gesetzliche Veränderung eine Risikoerhöhung für die Kommune dar.

 

Herr Kautzmann stellte fest, dass dann in Zukunft die Bonitätsprüfung der jeweiligen Firmen mehr ins Auge zu fassen sei.

Hierfür sprach sich auch Frau Schröer aus und wollte wissen, welche Sicherheiten man in Zukunft anfordern könne um die Liquidität einer Firma zu erkennen, bevor man sie beauftragt.

 

Hierzu gab Herr Götz als Antwort, dass weiterhin die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes verpflichtend sei und vom GML auch immer in jedem Fall angefordert würde und ständig auf ihre Aktualität überprüft würde.

 

Frau Schörer wollte noch wissen, wie die Stellung der ADD zu dieser Änderung der VOB sei.

 

Die ADD sage ganz klar, dass die VOB in ihrer gültigen Fassung bei Auftragsvergaben und Ausschreibungen einzuhalten sei, so Herr Götz.

 

Nachdem es keine weiteren Fragen gab, lies Oberbürgermeister Schlimmer über die Sitzungsvorlage abstimmen.


Der Werksausschuss beschloss mehrheitlich bei einer Enthaltung die Sitzungsvorlage. Somit gilt die Regelung wie in der Sitzung des Hauptausschusses am 23. Februar 2010 auch für das Gebäudemanagement Landau –Eigenbetrieb.