Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der Bebauungsplan „A 13 – Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Markstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" aufgestellt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der in dieser Begründung dargestellten Planungsziele vorzunehmen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 26. Juni 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Eichhorn wollte wissen, ob die Aufhebung des Sanierungsgebietes problemlos sei.

 

Herr Kamplade erwiderte, dass es keine Probleme mit der Aufhebung gebe.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: