Der Vorsitzende teilte mit, dass für Herrn Bernhard Löffel, welcher sein Mandat als Ortsbeiratsmitglied niederlegte, Herr Nicolay Pfaffmann nachrückt.

 

Der Vorsitzende wies Herrn Nicolay Pfaffmann auf seine Rechte (§ 30 Abs. 1 GemO) und Pflichten (§§ 20, 21 und 22 GemO) hin und verpflichtete ihn per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (§ 30 Abs. 2 GemO).