Mit Schreiben vom 27.07.07.2015 legt Herr Oliver Klar sein Mandat als Ortsbeiratsmitglied nieder.

Nachrückerin ist Frau Gabriele Schilling. Sie hat am 01.08.2015 mitgeteilt, das Amt anzunehmen.

Der Vorsitzende verpflichtet Frau Schilling durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten gemäß § 30 (2) Gemeindeordnung (GemO) und verweist sie auf die Rechte Pflichten der Mitglieder des Ortsbeirates, welche in der GemO unter den §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht), 22 (Ausschließungsgründe) sowie § 30 (Rechte u. Pflichte der Ratsmitglieder) geregelt sind.