Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Auf Grundlage des § 46 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung für das Wohnbaugebiet des Bebauungsplan D9 angeordnet.

 

Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung „Südlich Breiter Weg“

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 12. August 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Doll freute sich, dass Queichheim nun zum zweiten Mal mit einem Innenentwicklungspotential zum Zuge komme. Entstehen würden hier durch diese günstigen Umstände 40 Bauplätze. Wichtig sei ihm hier eine Bürgerbeteiligung durch Gespräche mit den Eigentümern.

 

Ratsmitglied Scheid bat darum, die geplante fußläufige Anbindung zwischen Birnbaumstraße und Otto-Hahn-Straße über die L509 zu schaffen. Der Ortsbeirat in Queichheim unterstütze dies ausdrücklich.

 

Der Vorsitzende versicherte, dass die Brücke Teil der Planung bleibe.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: