dem Beschlussvorschlag zu.

 


Um eine schnellere Rechnungsbegleichung herbeiführen zu können, schlug der Vorsitzende vor, ihm, mit Rücksprache seiner Stellvertreter und jeweils eines Vertreters der im Ortsbeirat vertretenen Parteien bis zu einem Betrag von 1000 € brutto (in Anlehnung an die Wertgrenze für die Bilanzierung von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen, welche von 410 € netto auf 1000 € netto erhöht wurde) Beschluss- und Handlungsfreiheit zu geben. In der jeweils darauffolgenden Ortsbeiratssitzung ist dann der Ortsbeirat zu informieren.

 

Es fand eine kurze Beratung statt.

 


Das Gremium stimmte einstimmig