Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die beabsichtigte Aufnahme des Anwesens Nordring 31, Gemarkung Landau, Flurst.-Nr. 5030/5 in die Denkmalliste als Kulturdenkmal wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 31.08.2015, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Schneider zeigte anhand einer kurzen Präsentation, um welches Gebäude es sich genau handelt und erläuterte kurz, warum das ehemalige Weinhändleranwesen in die Denkmalliste aufgenommen werden soll.

 

Ratsmitglied Herr Lerch fragte, wer der jetzige Eigentümer dieses Anwesens ist, welche Auswirkungen eine Aufnahme in die Denkmalliste hat und ob man damit Präzedenzfälle schafft.

 

Herr Schneider antwortete, dass die Kissel-Stiftung aktuell Eigentümer ist. Präzedenzfälle können hier nicht geschaffen werden, da eine Vergleichbarkeit mit anderen Bauten nicht gegeben ist. Bezüglich der Auswirkungen hat der Eigentümer nach Eintragung in die Denkmalliste die Pflicht seine geplanten Änderungen am Gebäude mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Gleichfalls hat er aber nach Eintragung auch die Möglichkeit die erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten des Denkmalschutzes in Anspruch zu nehmen.

 

 

 

 

  


Der Bauausschuss beschloss einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: