Beschlussvorschlag:

1.              Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes D13 "Im Dorf" wird gegenüber dem Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses verkleinert.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans D13 "Im Dorf" entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Juli 2015 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans D13 "Im Dorf" entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Juli 2015 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.              Der Bebauungsplan D13 "Im Dorf" (Planzeichnung und Textfestsetzungen) wird in der Fassung vom August 2015 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

5.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans D13 "Im Dorf" sowie seiner Begründung in der Fassung vom August 2015 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 13.08.2015, auf welche verwiesen wird. Er verwies auf die Baulandstrategie und den Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, der mit diesem Bebauungsplan in Queichheim erfolgreich umgesetzt wird. Mitten im Ort werden mit dem Bebauungsplan knapp 20 Eigenheime ermöglicht und aufgrund spezifischer Festsetzungen auch Mehrgenerationenwohnen ermöglicht.

 

Ratsmitglied Herr Scheid machte auf den Mobilfunkmast, welcher direkt an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes angrenzt, aufmerksam. Er befürchte, dass von dort aus Strahlen ausgehen könnten.

 

Herr Kamplade erklärte, dass diese Mobilfunkmäste nicht mehr genehmigungspflichtig sind und allgemein davon ausgegangen wird, dass von diesen Funkmasten keine problematischen Strahlen ausgehen.

 

Der Vorsitzende fügte ergänzend hinzu, dass diese Masten erforderlich sind, wenn wir alle überall mobil kommunizieren möchten.  

 

Ratsmitglied Frau Braun fragte, wie man mit dem anfallenden Niederschlagswasser umgeht.

 

Herr Kamplade erklärte, dass der Erschließungsträger im Erschließungsvertrag verpflichtet wird, ein Entwässerungskonzept zu erarbeiten und mit der SGD Süd als zuständige Fachbehörde abzustimmen. Sicher ist jedoch, dass es kein Trennsystem geben wird, da die umgebende Kanalisation im Mischsystem betrieben wird. Um dieses zu entlasten, sind von den Bauherren Rückhaltemaßnahmen vorzusehen (Zisterne, Versickerung, wenn möglich).

 

Ratsmitglied Frau Braun teilte weiter mit,  dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr Grünflächen in diesem Gebiet gewünscht hätten. Außerdem bemängelte sie den zu eng bemessenen Beurteilungszeitraum zum Thema Artenschutz.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass eine gewisse Dichte erforderlich ist, wenn man mit Flächen sparsam umgehen möchte und der Artenschutz von anerkannten Fachfirmen bearbeitet wurde.

 

 


Der Bauausschuss beschloss einstimmig, nachgenannten Beschlussvorschlag: