Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt auf Vorschlag des Arbeitskreises Verkehr

 

1.  die Erweiterung der Tempo 30 – Zonen um die in der Begründung aufgeführten und in Anlage 1 dargestellten Bereiche.

 

2.   die Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung in den in der Begründung aufgeführten und in Anlage 2 dargestellten Straßen

 


Ergebnisse des Arbeitskreises Verkehr

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 05.08.2015, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Herr Wagner bat darum, den Beschlussvorschlag getrennt voneinander zu beraten und abzustimmen.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten dem zu.

 

 

Tempo 30 – Zonen:

 

Herr Bernhard zeigte anhand eines Planes in welchen  Bereichen der Stadt Landau bereits Tempo 30 Zonen bestehen und in welchen Bereichen weitere geplant sind. Neu geplant sind die Bereiche Lotsch- und Bornbachstraße, sowie die Horstschanze, Im Justus und der der August-Croissant-Straße östlich der Hainbachstraße. Herr Bernhard erläuterte auch, warum es nicht möglich bzw. notwendig ist, weitere Tempo 30 – Zonen in Landau auszuweisen.

 

Ratsmitglied Herr Lerch signalisierte für sich und die CDU-Stadtratsfraktion Zustimmung.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Ingenthron begrüßte die Erweiterung der Tempo 30 – Zonen in Landau ebenfalls. Er sieht jedoch durchaus noch diskutable Bereiche in der Stadt, wo Tempo 30  umgesetzt werden könnte.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler sah dies wie Herr Dr. Ingenthron.

 

Ratsmitglied Herr Dürphold signalisierte ebenfalls Zustimmung für die FWG-Stadtratsfraktion.

 

Herr Bernhard erläuterte die Besonderheiten für eine Temporeduzierung auf klassifizierten Straßen (Kreis- und Landesstraßen). Hier gelten weiterhin 50 Km/h als Regelgeschwindigkeit. Ausnahmen sind nur punktuell möglich und erfordern eine ausführliche Begründung, warum hier aus Sicherheits- oder aus Lärmschutzgründen eine Reduzierung der Geschwindigkeit notwendig ist.

 

Eine Reduzierung der Geschwindigkeit in ganzen Straßenzügen von klassifizierten Straßen ist derzeit nur aus Lärmschutzgründen möglich. Hier muss gutachterlich nachgewiesen werden, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung zu einem merklichen Lärmrückgang führt.  Die Kosten eines solchen Gutachtens liegen für das gesamte Stadtgebiet bei rd. 100.000 €.

 

Für die Landesstraße in Godramstein liegt ein Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung beim LBM Speyer vor. Die Anträge aus Mörzheim und Wollmesheim sind bis zur Entscheidung über Godramstein zurückgestellt, da die Entscheidung für Godramstein auf die Situationen in Mörzheim und Wollmesheim übertragen werden kann.

 

 

 

 

 

Die Mitglieder des Bauausschusses beschlossen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, nachgenannten Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt auf Vorschlag des Arbeitskreises Verkehr

1.  die Erweiterung der Tempo 30 – Zonen um die in der Begründung aufgeführten und in Anlage 1 dargestellten Bereiche.

 

 

 

Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr:

 

Herr Bernhard zeigte anhand eines Planes welche Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden sollen. Eine Öffnung der wichtigen Verbindungsachsen „Königstraße“ und „Martin-Luther-Straße“ ist ohne umfassenden Umbau der Straßen nicht möglich und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

 

Die Fraktionen signalisierten alle ihre Zustimmung.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses beschlossen einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt auf Vorschlag des Arbeitskreises Verkehr

 

2.   die Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung in den in der Begründung aufgeführten und in Anlage 2 dargestellten Straßen