Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

1.                  Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entsprechend den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom August 2015 abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.                  Der Bebauungsplan "DH 7 – Erweiterung Gewerbegebiet Im Grein" wird in der Fassung vom August 2015 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

3.                  Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans "DH 7 – Erweiterung Gewerbegebiet Im Grein" in der Fassung vom August 2015 nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 02.09.2015, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Mit dem Bebauungsplan wird der Firma Klein die Möglichkeit zur Betriebserweiterung am bestehenden Firmenstandort gegeben und damit wird ein wichtiger Betrieb in Landau gehalten und sogar erweitert.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Ingenthron teilte mit, dass er und seine Fraktionsmitglieder dieses Vorhaben ausdrücklich begrüßen.

 

Ratsmitglied Frau Braun merkte an, dass eine Fassadenbegrünung nicht nur aus gestalterischen Gründen, sondern auch zur Verbesserung des Stadtklimas wünschenswert gewesen wäre.

 

Herr Kamplade erwiderte, dass Fassadenbegrünungen von den Betrieben meist kritisch gesehen werden, da sie die Bausubstanz angreifen können. Aus gestalterischen und stadtklimatischen Gründen wird das Grundstück aber intensiv eingegrünt.

 

 


Der Bauausschuss beschloss einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: