Herr Thiel begrüßt Frau Hatzenbühler und Herrn Moll vom Jugendamt Landau, die mit einer Powerpoint-Präsentation die Jugendhilfe im Strafverfahren vorstellen. Die Mitglieder erhalten eine Ausfertigung der Präsentation mit der Niederschrift.

 

Auf Rückfrage von Frau Vogler erläutert Herr Moll, dass Jugendstrafen unter zwei Jahren nicht im Führungszeugnis eingetragen werden.

 

Zur Betreuungsweisung ergänzt er, dass diese von den meisten Jugendlichen gerne als Unterstützung angenommen werde.

 

Frau Maroc interessiert, nach welchen Vorgaben der Einsatzbereich für abzuleistende Sozialstunden ausgewählt werde. Frau Hatzenbühler erläutert, dass eine Abwägung und Rücksprache mit den Einsatzstellen erfolge. In Kindertagesstätten oder im Altersheim werden die Jugendlichen für hauswirtschaftliche Tätigkeiten oder Arbeiten im Außengelände eingesetzt.