Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion vom 10. September 2015, die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende zu prüfen, wird in den Hauptausschuss verwiesen. Eine Behandlung im Ausschuss erfolgt erst, wenn die Rahmenvereinbarung des Landes geschlossen wurde.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion vom 10. September 2015, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Follenius-Büssow begründete den Antrag. Im Moment seien sehr viele Menschen auf der Flucht. Man habe das große Glück, dass es in Landau eine große Hilfsbereitschaft gegenüber den Flüchtlingen gebe. Zu einer humanen Versorgung gehöre aber auch eine gute Gesundheitsversorgung. Asylsuchende, die krank seien, müssten bisher beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen. Es drehe sich dabei auch nur um Asylsuchende in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes. Diese elektronische Gesundheitskarte nütze vor allem kranken Asylsuchenden. Es gebe diese Gesundheitskarte bereits in Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Dabei habe sich gezeigt, dass die Kosten der Krankheitsversorgung gegenüber vorher nicht zugenommen hätten. Allerdings gebe es bei den administrativen Kosten Ersparnisse. Der Antrag sei auch ein Appell an das Land, Verhandlungen mit den Krankenkassen aufzunehmen.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass die Verwaltung mit der bisherigen Praxis nicht überfordert sei. Das Land sei bereits in Verhandlungen, die Beteiligten wie der Städtetag seien eher verhalten in dieser Frage. Am Ende würden eher höhere Kosten herauskommen. Erst wenn man alle Fakten kenne, könne entschieden werden ob man einer solchen Vereinbarung dann beitrete.

 

Ratsmitglied Lerch erklärte, dass der Antrag gut gemeint sei. Die bisherige Lösung sei kein großer Verwaltungsaufwand, es sei durchaus überschaubar. Dem Punkt a) des Antrages könne die CDU-Fraktion zustimmen. Der Punkt b) wäre eine Blankovollmacht, dem könne man derzeit nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Schwarzmüller gab zu bedenken, dass es im Moment Spielraum gibt, denn es mit der Rahmenvereinbarung wohl nicht mehr geben werde. Sie fände es sinnvoller eine Gesundheitskarte für ab 15 Monaten Aufenthalt einzuführen. Dies sei auch gesetzliche Grundlage. Sie sehe aber auch, dass die Kapazitäten im Sozialamt dafür nicht vorhanden seien.

 

Ratsmitglied Freiermuth konnte für die FWG-Stadtratsfraktion dem Punkt a) ebenfalls zustimmen. Man habe ein System das läuft. Dies müsse bundesweit geregelt werden.

 

Ratsmitglied Dr. Migl war der Meinung, dass der Antrag in die richtige Richtung gehe. Es gebe ja durchaus Probleme, die man nicht wegdiskutieren könne. Die Fraktion Pfeffer und Salz unterstütze den Antrag.

 

Herr Malo erläuterte die aktuelle Verwaltungspraxis. Die Verwaltung mache keine gesundheitliche Einschätzung, dafür habe man gar keine Ausbildung. In einem vergleichbaren Versicherungsverhältnis seien derzeit 45 Menschen versichert. Von daher wisse man, was auf einem zukomme. Die Krankenkassen würden sich hier den Rücken frei halten und die Kosten 1:1 an die Kommunen weitergeben. Wenn man dies vergleiche, dann seien die Kosten um ein vielfaches höher als derzeit. Der Verwaltungsaufwand würde bei den Kommunen verbleiben.

 

Ratsmitglied Dr. Bals unterstrich, dass in Landau sehr sensibel gearbeitet werde.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron schlug vor, den Antrag zurückzustellen, bis die Rahmenvereinbarung abgeschlossen seien.    

 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: