Die Grundsätze zur Beiratsarbeit regelt unter Ziffer 10, Absatz 1:

Den Vorsitz im Behinderten-Beirat führt der zuständige Sozial-Dezernent der Stadt Landau, bei dessen Verhinderung ein Beirats-Mitglied, das von der Mehrheit der anwesenden stimm-berechtigten Beirats-Mitgliedern bestimmt wird.

 

Bisherige Gespräche in den beiden stattfindenden Arbeitskreisen „abstimmende Mitglieder“ ergaben keine abschließenden Ergebnisse.

 

Der Vorsitzende, Herr Thomas Hirsch, betont nochmals, dass er sich als Vertreter des Vorsitzes gerne ein Beiratsmitglied wünsche. Dies diene insbesondere dem Ziel der gewünschten Teilhabe und einer anwachsenden Selbständigkeit des Kommunalen Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderung.

 

Herr Dieter Steigner, Frau Yvonne Wenner, Frau Susanne Brunck und Frau Christine Meier bitten darum, diese Angelegenheit nochmals zurückzustellen bis sich die Mitglieder besser kennengelernt haben und sicherer im Umgang mit der Beiratsarbeit geworden sind. Die abstimmenden Mitglieder wollen in den Arbeitskreissitzungen nochmals intensiv dieses Thema besprechen. Als Arbeitsergebnis sollte sich ein Mitglied finden, das die Vertretung des Vorsitzes übernehmen wird.

Dieser Vorschlag wird einstimmig von allen Mitgliedern befürwortet.

 

Um die Arbeit im Arbeitskreis effizienter aufnehmen zu können bat Frau Susanne Brunck, dass die Arbeitskreissitzungen von Ihrer Anzahl ab 2016 erhöht werden sollten. Dem Begehren stimmt der Vorsitzende zu.