Sitzung: 17.12.2015 Kommunaler Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Die Grundsätze zur Beiratsarbeit regelt
unter Ziffer 10, Absatz 1:
Den Vorsitz im Behinderten-Beirat führt
der zuständige Sozial-Dezernent der Stadt Landau, bei dessen Verhinderung ein
Beirats-Mitglied, das von der Mehrheit der anwesenden stimm-berechtigten
Beirats-Mitgliedern bestimmt wird.
Bisherige Gespräche in den beiden
stattfindenden Arbeitskreisen „abstimmende Mitglieder“ ergaben keine
abschließenden Ergebnisse.
Der Vorsitzende, Herr Thomas Hirsch,
betont nochmals, dass er sich als Vertreter des Vorsitzes gerne ein
Beiratsmitglied wünsche. Dies diene insbesondere dem Ziel der gewünschten
Teilhabe und einer anwachsenden Selbständigkeit des Kommunalen Beirates für die
Belange von Menschen mit Behinderung.
Herr Dieter Steigner, Frau Yvonne
Wenner, Frau Susanne Brunck und Frau Christine Meier bitten darum, diese
Angelegenheit nochmals zurückzustellen bis sich die Mitglieder besser
kennengelernt haben und sicherer im Umgang mit der Beiratsarbeit geworden sind.
Die abstimmenden Mitglieder wollen in den Arbeitskreissitzungen nochmals
intensiv dieses Thema besprechen. Als Arbeitsergebnis sollte sich ein Mitglied
finden, das die Vertretung des Vorsitzes übernehmen wird.
Dieser Vorschlag wird einstimmig von
allen Mitgliedern befürwortet.
Um die Arbeit im Arbeitskreis effizienter aufnehmen zu können bat Frau Susanne Brunck, dass die Arbeitskreissitzungen von Ihrer Anzahl ab 2016 erhöht werden sollten. Dem Begehren stimmt der Vorsitzende zu.