Der Vorsitzende informierte, dass Herr Steffen Reiser für Frau Christine Kornmann, welche aus Nußdorf weg zog, nachrückt.

 

Der Vorsitzende wies Herrn Steffen Reiser auf seine Rechte (§ 30 Abs. 1 GemO) und Pflichten (§§ 20, 21 und 22 GemO) hin und verpflichtete ihn per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (§ 30 Abs. 2 GemO).