Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Für das Gebiet des Bebauungsplans C 35 „Zwischen Am Lohgraben und Godramsteiner Straße" der Stadt Landau in der Pfalz wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (siehe Anlage).

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom

24. September 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: