Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

1.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C17 C - Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“ vom Juli 2015 entsprechend den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom September 2015 niedergelegten Abwägungsvorschläge der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „C17 A - Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“ vom Juli 2015 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom September 2015 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.              Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „C17 C - Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise wird in der Fassung vom September 2015 zur Offenlage beschlossen und die Begründung einschließlich des vom Vorhabenträger, Herrn Horst Ehrmann (Kaufmann), vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplanes gebilligt (Anlage 1).

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 29.09.2015, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Frau Schaperdoth erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation welche Änderungen am Wohn- und Einrichtungshaus Ehrmann vorgenommen werden sollen. Der Bereich nördlich der Lotschstraße dient dem Verwaltungssitz und der Unterbringung der Stellplätze. Westlich der neu geschaffenen Stellplätze soll eine Verbindungsspange (als öffentliche Straße) zwischen der Bornbach- und der Lotschstraße entstehen. Auf dem Parkplatz, östlich der Lagerhalle war ein Durchgang zur Lotschstraße aufgrund des Höhenunterschiedes leider nicht möglich. Die Aufstockung an der südlichen Grenze beträgt 13,5 m inkl. Brüstung. Lediglich die Höhe des Treppenturms nimmt die zulässige Höhe von 15,50 m in Anspruch. Die geplante Dachterrasse wird so organisiert, dass die Mitarbeiter und Kunden nicht bis an die Brüstung gehen können. Es ist ein Abstand von 6,5 m einzuhalten. Somit wird die Einsehbarkeit in die privaten Gärten der Nachbarschaft eingeschränkt. Des Weiteren gibt es einen Baumbestand, der das Gebäude abschirmt und die Südfassade des Gebäudes wird begrünt. Die Überprüfung einer Verschattungssimulation ergab, dass es zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der benachbarten Grundstücke durch zusätzliche Verschattung kommen wird. Lediglich in den Sommermonaten und dort in den frühen Morgen- und Abendstunden ist mit einer geringfügig erhöhten Verschattung zu rechnen, die als zumutbare Beeinträchtigung angesehen wird. Zusätzlich informierte Frau Schaperdoth über Detailabstimmungen wie Werbung, Gastronomie, Solaranlagen etc.

 

Ratsmitglied Herr Lerch bedankte sich für die perspektivische Ausarbeitung. Er fragte, ob die Gefahr einer juristischen Auseinandersetzung zwischen der Firma Ehrmann und der Nachbarschaft besteht.

 

Der Vorsitzende teilte mit, dass man das nur sehr schwer abschätzen kann. Sollten Klagen eingereicht werden, ist die Stadt nach seiner Ansicht rechtlich auf der sicheren Seite, da die Planung sachgerecht abgewogen wurde.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Ingenthron fragte, ob man auch über eine Standortalternative nachgedacht hat. Außerdem wollte er wissen, ob man noch weiter in die Höhe hätte gehen können.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass Herr Ehrmann sorgsam den Standort geprüft hat und es sicher auch andere Standort gibt, die zumindest verkehrstechnisch günstiger liegen. Nach Abwägung aller Belange kam er jedoch zu dem Ergebnis, dass der Standort in der Lotschstraße die wirtschaftlichere Alternative ist. Er wies darauf hin, dass es auch im Interesse der Stadtentwicklung gut ist, da so ein evtl. Leerstand vermieden werden kann und keine Freiflächen am Stadtrand in Anspruch genommen werden müssen.

 

Frau Schaperdoth fügte ergänzend hinzu, dass deutlich mehr Abstand eingehalten wurde, als es das Gesetz vorgibt.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn teilte mit, dass alle Argumente für diese Entwicklung der Firma Ehrmann sprechen. Die CDU-Stadtratsfraktion wird dem zustimmen.   

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler teilte die Meinung von Herr Eichhorn. Allerdings kann er nicht nachvollziehen, warum man für die Mitarbeiter eine solch große Dachterrasse plane. Grundsätzlich wird er diesem Vorhaben jedoch zustimmen.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth signalisierte ebenfalls Zustimmung. Er sieht in dieser Entwicklung einen durchaus sinnvollen Kompromiss.

 

Ratsmitglied Herr Heuberger fragte, ob eine Erweiterung der Gastronomie geplant ist.

 

Frau Schaperdoth bejahte dies. Herr Ehrmann hat dargelegt, dass er die ausnahmsweise zulässigen 200 m² Gastronomiefläche inkl. Nutzfläche im Haupthaus realisieren möchte. Diesem Antrag soll zugestimmt werden.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Ingenthron teilte mit, dass die SPD-Stadtratsfraktion ebenfalls zustimmen wird. Das Ergebnis scheint so absolut vertretbar.

 

Ratsmitglied Herr Wagner kritisierte, dass man wiederholt die Ausnahmeregel bewilligt, was die Erweiterung der Gastronomie angeht und dies sogar direkt zu Beginn der Entwicklung. Er konnte nicht nachvollziehen, warum man überhaupt Regeln aufstellt. 

 

Herr Kamplade erklärte, dass Ausnahmen dafür da sind um besondere Einzelfälle, die vorher nicht abgesehen werden können, gezielt entscheiden zu können. Sonderfälle werden in den Planungen immer vorgesehen und dafür werden auch Lösungen (Ausnahmeregelungen) aufgezeigt. Da dieser Sonderfall bei der Firma Ehrmann bereits bekannt ist, soll er mit diesem Beschluss bereits befürwortet werden.

 


Der Bauausschuss beschloss einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: