Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, dem dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH zuzustimmen.

 

2.  Sollten im Rahmen der Anzeige bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Anpassungserfordernisse des Gesellschaftsvertrages auftreten oder das Registergericht vor Eintragung in das Handelsregister Auflagen machen, ermächtigt der Stadtrat die Verwaltung, die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

 

 


Bürgermeister Hirsch war gemäß § 22 GemO befangen und nahm an der Beratung dieses Punktes nicht teil.    

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Stadtholding vom 28. Oktober 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 38 Ja- und 1 Nein-Stimme: