Sitzung: 15.12.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/388/2015
1.
Die
„Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die förmliche Festsetzung des
Sanierungsgebietes ‚Altstadt Landau Süd-West‘“ vom 15. Juni 1993, geändert
durch die „Satzung der Stadt Landau in der Pfalz zur Änderung der Satzung über
die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes ‘Altstadt Landau Süd-West‘“
vom 22. August 2000, wird aufgehoben.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gutachterausschuss für
Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz mit der Erstellung von
grundstücksbezogenen Einzelgutachten zur Ermittlung des sanierungsbedingten
Ausgleichsbetrages gemäß § 154 Baugesetzbuch (BauGB) für diejenigen
Grundstücke, für die der Ausgleichsbetrag noch nicht abschließend ermittelt und
erhoben wurde, zu beauftragen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit den noch ausstehenden
ausgleichbetragspflichtigen Eigentümern im Sanierungsgebiet „Altstadt Landau Süd-West“,
auf Grundlage der vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte für
den Bereich Rheinpfalz erstellten grundstücksbezogenen Einzelgutachten
Erörterungsgespräche gemäß § 154 Abs. 4 BauGB zu führen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom
10. November 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Ratsmitglied Dr. Migl fragte, ob es durch die Aufhebung der Satzung Nachteile für das Haus Maulbeerbaum gebe.
Herr Kamplade erklärt, dass es keine Nachteile gebe.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: