Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans "DH 7 – Erweiterung Gewerbegebiet Im Grein" vom März 2015 gemäß den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom August 2015 (Anlage 3: 1. formelle Beteiligung) abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans "DH 7 – Erweiterung Gewerbegebiet Im Grein" vom August 2015 gemäß den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom November 2015 (Anlage 3: 2. formelle Beteiligung) abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.                   Gemäß § 10 BauGB wird der Bebauungsplan "DH 7 – Erweiterung Gewerbegebiet Im Grein" in der Fassung vom November 2015 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlage 1 und 2)

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom

6. November 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Marquardt hielt dieses Gebiet für zu sensibel für ein solch großes Gebäude. Auch die Verkehrsanbindung sei hier nicht durchdacht. Aus diesen Gründen werde er gegen die Sitzungsvorlage stimmen.      


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 40 Ja- und 1 Nein-Stimme: