Aktuelles zur Flüchtlingssituation

 

Herr Eisenstein berichtet, dass in Landau zurzeit 14 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) im Alter von 14 bis 18 Jahren leben. Die Jugendlichen (11 männlich, 3 weiblich) kommen aus Syrien, Somalia und Afghanistan und sind stationär, in Gastfamilien oder in betreutem Wohnen untergebracht. 4 befinden sich in Ausbildung, 10 besuchen die Schule. Im Laufe des Dezembers werden voraussichtlich 4 weitere Jugendliche anreisen.

Mit Umsetzung des Königsteiner Schlüssels ist ab  Januar 2016 mit einer steigenden Zahl, mindestens 32, zu rechnen.

 

Dringend werden weitere Gastfamilien gesucht. Der Vorsitzende bittet die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses hierbei um Unterstützung. 

 

Zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben wird das Jugendamt um eine Stelle im sozialpädagogischen Bereich und eine Stelle im Bereich Vormundschaften/Wirtschaftliche Jugendhilfe verstärkt.

 

Insgesamt befinden sich in Landau ca. 500 Flüchtlingsfamilien mit rund 170 Kindern, davon 108 Kinder mit bis zu 14 Jahren. Hiervon sind 57 Kinder zwischen 1 und 6 Jahren alt und kommen u.a. aus Somalia, Albanien, Afghanistan, Syrien und Eritrea.

 

Aufgrund der gestiegenen Zahl an Kindern im Kindergartenalter ist die Einrichtung einer neuen Kindertagesstätte erforderlich, damit alle Kinder mit Rechtsanspruch betreut werden können.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass auch im Schulbereich ggf. bauliche Maßnahmen notwendig werden, über die in den entsprechenden Gremien noch informiert werde.

 

Herr Barlang erkundigt sich, ob Gastfamilien finanzielle Unterstützung erhalten. Herr Eisenstein antwortet, dass Mittel zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes der Jugendlichen, für die Erziehungsleistung sowie ein Anteil zu den Kosten der Unterkunft und ggf. Erstausstattung gewährt werden.

 

Frau Weindel-Jöckle bittet die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses interessierte Familien zu ermutigen, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen, damit  offenstehende Fragen geklärt werden können.

 

Beim Jugendamt ist ein Flyer mit näheren Informationen erhältlich.

 

Frau Burgdörfer interessiert, ob es ein Prüfraster für Gastfamilien gebe. Herr Eisenstein erklärt, dass ähnlich wie bei der Aufnahme eines Pflegekindes, die persönliche Geeignetheit und die Raumsituation überprüft werde..

 

Herr Barlang fragt nach, ob die Kinder dann mit 18 Jahren die Familie verlassen müssen. Herr Eisenstein erläutert, dass die jungen Erwachsenen dies selbst entscheiden können; ein Antrag auf Verlängerung kann gestellt werden.

 

Frau Follenius-Büssow möchte wissen, ob die Gastfamilien aus dem vorhandenen Pool an Pflegefamilien stammen. Herr Eisenstein bejaht dies. Es werde jedoch dringend nach weiteren Familien gesucht.

Weiterhin interessiert sie, ob es sich um eine temporäre oder eine Dauerunterbringung handele. Herr Eisenstein antwortet, dass man eher von einer temporären Unterbringung spreche, da die unbegleiteten Flüchtlinge in der Regel bereits mind. 14 Jahre alt sind.

 

Frau Thomas erkundigt sich, welche Unterstützung es im Bereich der Schulen gebe.

Der Vorsitzende antwortet, dass dies grundsätzlich in der Verantwortung der Schulen liege. Für Sprachförderung gebe es zusätzliche Stundendeputate. Eine Erhöhung der Zahl der Schulsozialarbeiter war im Haushalt 2015 beantragt worden, ist jedoch zurzeit nicht umsetzbar.

 

Herr Braun teilt mit, dass es beim Kinderschutzbund Planungen gebe, eine traumapädagogische Kindergruppe einzurichten.

 

 

 

Haus der Sinne

 

Herr Schönhöfer berichtet über das Haus der Sinne, das wiederum sehr gut angenommen wurde. In 2016 wird das Haus der Sinne  zum 10. Mal  und zwar im Monat November durchgeführt.

 

 

Kinderwunschbaum

 

Der Vorsitzende verweist auf den Kinderwunschbaum, der im Foyer des Rathauses aufgebaut ist.

 

 

 

 

Im Anschluss stellt Herr Barlang die Frage, wie groß die Wahrscheinlichkeit sei, das ein Kind, das bereits 3 Jahre in einer Pflegefamilie lebe, wieder seinen Eltern zugeführt werde.

 

Herr Eisenstein antwortet, dass dies nicht pauschal beantwortet werden könne. Grundsätzlich können die Eltern, basierend auf ihrem Elternrecht, einen Antrag auf Rückführung stellen. Nach einer mehr als dreijährigen Unterbringung in einer Pflegefamilie werde dies vom Jugendamt eher nicht befürwortet; es hänge jedoch vom Einzelfall ab. Die letztendliche Entscheidung treffe das Familiengericht in der Regel  nach Einholung erforderlicher Gutachten.