1. den als Anlage beigefügten Entwurf einer „Satzung zur Änderung der

      Friedhofssatzung der Stadt Landau in der Pfalz“ als Satzung.

 

  1. den als Anlage beigefügten Entwurf einer „Satzung zur Änderung der

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Landau in der Pfalz“ als Satzung.

 


Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 16. November 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Bürgermeister Hirsch erläuterte die Vorlage. Auch auf unseren Friedhöfen wolle man alternative Bestattungsformen anbieten. Gute Erfahrungen habe man mit dem Memoriamgarten gemacht, den man als erste Kommune in Rheinland-Pfalz angeboten habe. Künftig wolle man Baumbestattungen auf einem eigens angelegten Grabfeld auf dem Hauptfriedhof ermöglichen. Hierzu benötige man die Satzungsänderung.         


Der Stadtrat beschloss einstimmig: