1.       die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung einer gemeinnützigen Vermögensmasse ‚Ein- und Aufbauten Grüngürtel Süd‘“.

 

2.        die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung einer gemeinnützigen Vermögensmasse ‚Ein- und Aufbauten Parkanlage Grüne Fuge‘“.

 

3.        die Verwaltung zu beauftragen, die innerorganisatorische Zuständigkeit bzw. Verantwortlichkeit für die Beachtung der Satzungen zu regeln.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung vom 18. November 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Marquardt wollte wissen, ob Kosten entstehen würden.

 

Herr Messemer erklärte, dass keine Kosten entstehen würden.    


Der Stadtrat beschloss einstimmig: