Sitzung: 15.12.2015 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 300/102/2015
1. den als
Anlage 1 beigefügten Entwurf einer „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Landau in der Pfalz über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen“
(Sondernutzungssatzung) als Satzung.
2. Der
Stadtrat stimmt der Änderung der Genehmigungspraxis für Sondernutzungen
dahingehend zu, dass
a) ab dem
01.01.2017 die Aufstellung von Werbefahnen im Straßenraum nicht mehr zugelassen
wird.
b) pro Ladengeschäft / Gewerbeeinheit ab dem 01.01.2017 nur noch ein
Werbeklappschild genehmigt wird. Ausnahmen sind bei großen Gewerbeeinheiten mit
mehreren Eingängen möglich.
Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 24. November 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Bürgermeister Hirsch erläuterte die Vorlage. Nach dem letzten Beschluss habe man dem Einzelhandel eine Modifizierung versprochen. Gerade die kleineren Betriebe seien durch die höheren Gebühren stark belastet. Jetzt halbiere man den Preis, dafür limitiere man aber die Anzahl der Schilder auf ein Schild je Geschäft. Ab dem Jahr 2017 wolle man auf Werbeflachs verzichten. Hier werde es eine Übergangsfrist geben. Der AKU sei mit dieser Neuregelung einverstanden.
Ratsmitglied Hartmann sah in der jetzigen Regelung einen vollen Erfolg. Die Maßnahme habe sich insbesondere für Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen deutlich entspannt. Deshalb werde man der Sitzungsvorlage nicht zustimmen.
Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion für die Vorlage sei. Es sei dies das Eingeständnis, dass der Preis zu hoch gewesen sei. Dies sei jetzt eine angemessene Korrektur. Die eingeräumten Übergangsfristen halte sie für sehr sinnvoll. Ausnahmen würde sie eher bei kleineren Betrieben zulassen und nicht bei großen, die ohnehin bessere Möglichkeiten hätten.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 32 Ja,- 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung: