Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1. den als Anlage 1 beigefügten Entwurf einer „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen“ (Sondernutzungssatzung) als Satzung.

 

2. Der Stadtrat stimmt der Änderung der Genehmigungspraxis für Sondernutzungen dahingehend zu, dass

 

a) ab dem 01.01.2017 die Aufstellung von Werbefahnen im Straßenraum nicht mehr zugelassen wird.

 

b) pro  Ladengeschäft / Gewerbeeinheit  ab dem 01.01.2017 nur noch ein Werbeklappschild genehmigt wird. Ausnahmen sind bei großen Gewerbeeinheiten mit mehreren Eingängen möglich.

 


Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 24. November 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Bürgermeister Hirsch erläuterte die Vorlage. Nach dem letzten Beschluss habe man dem Einzelhandel  eine Modifizierung versprochen. Gerade die kleineren Betriebe seien durch die höheren Gebühren stark belastet. Jetzt halbiere man den Preis, dafür limitiere man aber die Anzahl der Schilder auf ein Schild je Geschäft. Ab dem Jahr 2017 wolle man auf Werbeflachs verzichten. Hier werde es eine Übergangsfrist geben. Der AKU sei mit dieser Neuregelung einverstanden.

 

Ratsmitglied Hartmann sah in der jetzigen Regelung einen vollen Erfolg. Die Maßnahme habe sich insbesondere für Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen deutlich entspannt. Deshalb werde man der Sitzungsvorlage nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion für die Vorlage sei. Es sei dies das Eingeständnis, dass der Preis zu hoch gewesen sei. Dies sei jetzt eine angemessene Korrektur. Die eingeräumten Übergangsfristen halte sie für sehr sinnvoll. Ausnahmen würde sie eher bei kleineren Betrieben zulassen und nicht bei großen, die ohnehin bessere Möglichkeiten hätten.     


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 32 Ja,- 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung: