Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Es wird zugestimmt, dass den ausgewählten Bewerbern bzw. Bewerberinnen, für deren Einstellung der Stadtrat bzw. Hauptausschuss nach § 47 Abs. 2 GemO zustimmen muss, bereits zeitnah eine Einstellungszusage erteilt werden kann.

 

Der Hauptausschuss wird in seiner nächsten Sitzung über die Personalauswahl entsprechend informiert.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Personal- und Organisationsabteilung vom 8. Dezember 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: