Sitzung: 15.12.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 110/446/2015
Es wird zugestimmt,
dass den ausgewählten Bewerbern bzw. Bewerberinnen, für deren Einstellung der
Stadtrat bzw. Hauptausschuss nach § 47 Abs. 2 GemO zustimmen muss, bereits
zeitnah eine Einstellungszusage erteilt werden kann.
Der Hauptausschuss
wird in seiner nächsten Sitzung über die Personalauswahl entsprechend
informiert.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Personal- und Organisationsabteilung vom 8. Dezember 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: