Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Für die Ersatzbeschaffung eines Dienstfahrzeuges für den kommunalen Vollzugsdienst werden bei 1221.07111 im Vorgriff auf den Haushalt 2016 Mittel in Höhe von 25.000,00 € freigegeben.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Ordnungsabteilung vom 11. Dezember 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Vogler fragte nach, ob es Prüfungen bzgl. der Möglichkeiten von Leasing-, Hybrid- oder E-Fahrzeugen gab.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass Hybridfahrzeuge bereits an anderen Stellen im Einsatz seien. Am Ende sei es die Frage der Wirtschaftlichkeit. Im Rahmen der Mittelfreigabe wird sich klären, ob Leasen oder Kaufen günstiger sei; in der Regel sei Kaufen günstiger.

Die Prüfung eines E-Fahrzeuges könne mit aufgenommen werden, käme aber im Rahmen der Wirtschaftlichkeit eher nicht in Frage.

 

Ratsmitglied Hartmann erkundigte sich, ob die Möglichkeit eines Dienstrades geprüft wurde.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass dies als Alternative zum Fahrzeug für den Vollzugsdienst nicht in Frage käme. Im Vergleich zu anderen Verwaltungen habe die Stadtverwaltung einen spartanischen Fuhrpark. Allerdings seien für Notfälle auch „Stand-By“ Fahrzeuge erforderlich.

 

 

 


Durch die Hauptsatzung ermächtigt stimmt der Hauptausschuss mit 15-Ja-Stimmen einstimmig nachfolgendem Beschlussvorschlag zu: