Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans D13 "Im Dorf" entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Juli 2015 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans D13 "Im Dorf" entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Juli 2015 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans D13 „Im Dorf“ entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Dezember 2015 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans D13 „Im Dorf“ entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Dezember 2015 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

5.                   Der Bebauungsplan D13 "Im Dorf" (Planzeichnung und Textfestsetzungen) wird in der Fassung vom Dezember 2015 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom

11. Dezember 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Doll unterstrich, dass man mit diesem Satzungsbeschluss dem Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung Rechnung trage. Von diesen 16 Bauplätzen würden 8 von den Eigentümern selbst bebaut. Dies zeige, dass es hier keine Baubevorratung gebe. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage natürlich gerne zu.

 

Ratsmitglied Scheid begrüßte dieses Vorhaben ausdrücklich. Er danke dem Ortsvorsteher für dessen Engagement in diesem Verfahren. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage ebenfalls zu.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler fand es gut, was hier gelungen sei. Angesichts des anstehenden weiteren Baugebietes stelle sich aber das Problem, wie die verkehrliche Seite in Queichheim geregelt werde. Die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion werde der Vorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Freiermuth erklärte, dass der Bedarf unzweifelhaft da sei. Dieses Baugebiet sei begrüßenswert, es könne etwas Druck von der ganzen Situation nehmen. Die FWG-Stadtratsfraktion begrüße diese Sitzungsvorlage und stimme zu.       


Der Stadtrat beschloss einstimmig: