Sitzung: 26.01.2016 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 240/037/2015
- die nachfolgend aufgeführten und in der Begründung näher
erläuterten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zur Sicherstellung des
Haushaltsausgleichs im Ergebnishaushalt (Auflistung Anlage 1):
1.
Anpassung
des Gewerbesteuerhebesatzes mit Wirkung zum 01.01.2016 von 399 v.H. um 6 v.H.
auf nunmehr 405 v.H.
2.
Anpassung
des Hebesatzes der Grundsteuer A mit Wirkung zum 01.01.2016 von 320 v.H. um 10
v.H. auf nunmehr 330 v.H.
3.
Anpassung
des Hebesatzes der Grundsteuer B mit Wirkung zum 01.01.2016 von 430 v.H. um 10
v.H. auf nunmehr 440 v.H.
4.
Eintrittspreiserhöhungen
des Zoos mit Wirkung zum 01.01.2016 (wurde mit separater SiVo 700/009/2015 am
17.11.2015 im Stadtrat beschlossen).
5.
Bewirtschaftung
des Messegeländes und den damit verbundenen Mehrreinnahmen in Höhe von 40.000
Euro jährlich mit sofortiger Wirkung.
6.
Erhöhung
der Parkgebühren in der Kurzzeitzone von bisher 0,10 Euro (6 Minuten) auf
nunmehr 0,15 Euro (6 Minuten) mit Wirkung ab 01.04.2016.
7.
Anpassung
der Gebühren für das Ausstellen von Anwohnerparkausweisen von bisher 25 Euro
auf 30 Euro pro Jahr mit Wirkung ab 01.04.2016.
8.
Veranschlagung
der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden über Buchwert im
Ergebnishaushalt.
9.
Folgende
Anträge des freiwilligen Leistungsbereiches vorerst nicht umzusetzen:
a)
VRNnextbike
b)
Ehrenamtskarte
c)
Fairtrade-Stadt
d)
Zuschuss
Aradia
- Die Verwaltung wird beauftragt, die maximalen Zuschussbedarfe für
die Einrichtungen des Teilhaushaltes 15 bis zu den Haushaltsberatungen
2017 zu ermitteln. Diese sollen im Rahmen der Verabschiedung des
Haushaltes 2017 festgelegt werden.
- Folgende Reduzierungen des Stellenplanes 2016 zur teilweisen
Kompensation der sich im Stellenplan 2016 ergebenden Mehrbedarfe:
a)
Bürgerbüro,
EG 8 (-0,5)
b)
Bibliothek,
EG 9 (-1,0 Stelle) (ab 01.06.2016)
c)
BfT,
EG 8 (-0,5 Stelle)
- Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die im Rahmen des
Stellenplanes 2016 dem Grunde nach bestehenden zusätzlichen Bedarfe nicht
umgesetzt werden:
a)
DV-Abteilung,
EG 8 (-1,08)
b)
Vollzug
(320), EG 8 (1,0 Stelle)
c)
Artenschutz
(350), A 10/EG 9 (0,5 Stelle)
d)
Mobile
Schulsozialarbeit (510), S 11 (2x0,5 Stellen)
e)
Jugendamt
(Jugendarbeit/Jugendpflege), S 11 (-0,5)
f)
Hausmeister
(820), EG 3 (0,5 Stelle)
- Der Stadtrat beschließt, dass die maximale Obergrenze der
Investitionskredite für die Stadt Landau und das Gebäudemanagement Landau
(exklusive der Sonderfinanzierungen und Restevorträge aus
Kreditaufnahmeermächtigungen) die Höhe von 4 Mio. Euro jährlich nicht
übersteigen soll.
- Der Stadtrat bekräftigt die in der aktuellen Geschäftsordnung des
Stadtrates vom 24.06.2014 3. Abschnitt unter § 15 fixierte Regelung, dass
Anträge, die im Falle ihrer Annahme mit Ausgaben verbunden sind,
gleichzeitig einen rechtlich zulässigen und tatsächlich durchführbaren
Deckungsvorschlag enthalten müssen, wenn die Finanzmittel im Haushaltsplan
nicht eingestellt sind oder eine Erhöhung der Haushaltsansätze zur Folge
haben würden. Dies gilt auch für Anträge, mit denen Einnahmeausfälle
verbunden sind.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom
16. Dezember 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Es wird auf die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 4 verwiesen.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 33 Ja- und 8 Nein-Stimmen: