Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. die nachfolgend aufgeführten und in der Begründung näher erläuterten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs im Ergebnishaushalt (Auflistung Anlage 1):

1.       Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes mit Wirkung zum 01.01.2016 von 399 v.H. um 6 v.H. auf nunmehr 405 v.H.

2.       Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer A mit Wirkung zum 01.01.2016 von 320 v.H. um 10 v.H. auf nunmehr 330 v.H.

3.       Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B mit Wirkung zum 01.01.2016 von 430 v.H. um 10 v.H. auf nunmehr 440 v.H.

4.       Eintrittspreiserhöhungen des Zoos mit Wirkung zum 01.01.2016 (wurde mit separater SiVo 700/009/2015 am 17.11.2015 im Stadtrat beschlossen).

5.       Bewirtschaftung des Messegeländes und den damit verbundenen Mehrreinnahmen in Höhe von 40.000 Euro jährlich mit sofortiger Wirkung.

6.       Erhöhung der Parkgebühren in der Kurzzeitzone von bisher 0,10 Euro (6 Minuten) auf nunmehr 0,15 Euro (6 Minuten) mit Wirkung ab 01.04.2016.

7.       Anpassung der Gebühren für das Ausstellen von Anwohnerparkausweisen von bisher 25 Euro auf 30 Euro pro Jahr mit Wirkung ab 01.04.2016.

8.       Veranschlagung der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden über Buchwert im Ergebnishaushalt.

9.       Folgende Anträge des freiwilligen Leistungsbereiches vorerst nicht umzusetzen:

a)      VRNnextbike

b)      Ehrenamtskarte

c)       Fairtrade-Stadt

d)      Zuschuss Aradia

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die maximalen Zuschussbedarfe für die Einrichtungen des Teilhaushaltes 15 bis zu den Haushaltsberatungen 2017 zu ermitteln. Diese sollen im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2017 festgelegt werden.

 

  1. Folgende Reduzierungen des Stellenplanes 2016 zur teilweisen Kompensation der sich im Stellenplan 2016 ergebenden Mehrbedarfe:

a)      Bürgerbüro, EG 8 (-0,5)

b)      Bibliothek, EG 9 (-1,0 Stelle) (ab 01.06.2016)

c)       BfT, EG 8 (-0,5 Stelle)

  1. Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die im Rahmen des Stellenplanes 2016 dem Grunde nach bestehenden zusätzlichen Bedarfe nicht umgesetzt werden:

a)      DV-Abteilung, EG 8 (-1,08)

b)      Vollzug (320), EG 8 (1,0 Stelle)

c)       Artenschutz (350), A 10/EG 9 (0,5 Stelle)

d)      Mobile Schulsozialarbeit (510), S 11 (2x0,5 Stellen)

e)      Jugendamt (Jugendarbeit/Jugendpflege), S 11 (-0,5)

f)       Hausmeister (820), EG 3 (0,5 Stelle)

 

  1. Der Stadtrat beschließt, dass die maximale Obergrenze der Investitionskredite für die Stadt Landau und das Gebäudemanagement Landau (exklusive der Sonderfinanzierungen und Restevorträge aus Kreditaufnahmeermächtigungen) die Höhe von 4 Mio. Euro jährlich nicht übersteigen soll.

 

  1. Der Stadtrat bekräftigt die in der aktuellen Geschäftsordnung des Stadtrates vom 24.06.2014 3. Abschnitt unter § 15 fixierte Regelung, dass Anträge, die im Falle ihrer Annahme mit Ausgaben verbunden sind, gleichzeitig einen rechtlich zulässigen und tatsächlich durchführbaren Deckungsvorschlag enthalten müssen, wenn die Finanzmittel im Haushaltsplan nicht eingestellt sind oder eine Erhöhung der Haushaltsansätze zur Folge haben würden. Dies gilt auch für Anträge, mit denen Einnahmeausfälle verbunden sind.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Kämmereiabteilung vom

16. Dezember 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Es wird auf die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 4 verwiesen. 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 33 Ja- und 8 Nein-Stimmen: