Sitzung: 21.01.2016 Ortsbeirat Mörzheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 100/183/2015
Frau Müller verlas die Sitzungsvorlage. Ebenso teilte sie mit, dass ein Wahlausschuss gebildet werden muss dessen Aufgabenbereiche in § 8(2) Kommunalwahlgesetzt festgelegt sind. Außerdem müssen noch Wahlhelfer genannt werden.
Die Vorsitzende verlas noch die Ausnahmen für die Wahl eines Ortsvorstehers durch den Ortsbeirat. Diese wären:
1. wenn niemand bereit ist zu kandidieren, wird eine Person aus dem Ortsbeirat gewählt.
2. wenn ein Bewerber bei zweimaliger Urwahl durchgefallen ist, nicht die erforderliche Stimmenzahl erreicht hat
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat setzt den Termin für die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Stadtteils Mörzheim gemäß § 60 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. V. m. §§ 76 Abs. 1 und 53 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) auf Sonntag, 10. April 2016 und den Termin für eine eventuelle Stichwahl auf Sonntag, 24. April 2016 fest.
Der Ortsbeirat war einstimmig für die Sitzungsvorlage.