Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Frau Müller verlas die Sitzungsvorlage. Ebenso teilte sie mit, dass ein Wahlausschuss gebildet werden muss dessen Aufgabenbereiche in § 8(2) Kommunalwahlgesetzt festgelegt sind. Außerdem müssen noch Wahlhelfer genannt werden.

 

Die Vorsitzende verlas noch die Ausnahmen für die Wahl eines Ortsvorstehers durch den Ortsbeirat. Diese wären:

 

1. wenn niemand bereit ist zu kandidieren, wird eine Person aus dem Ortsbeirat gewählt.

2. wenn ein Bewerber bei zweimaliger Urwahl durchgefallen ist, nicht die erforderliche Stimmenzahl erreicht hat

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat setzt den Termin für die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Stadtteils Mörzheim gemäß § 60 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. V. m. §§ 76 Abs. 1 und  53 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) auf Sonntag, 10. April 2016 und den Termin für eine eventuelle Stichwahl auf Sonntag, 24. April 2016 fest.

 

Der Ortsbeirat war einstimmig für die Sitzungsvorlage.