In ihrer Funktion als Beschäftigtenvertreter gemäß § 90 LPersVG verpflichtete der Vorsitzende, Herr Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer, Pascal Baum, Klaus Huber und Fritz Reich durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten nach § 30 II GemO.

 

Der Vorsitzende stellte anschließend fest, dass weitere Verpflichtungen nicht vorgenommen werden mussten.