Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

den Termin für die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Stadtteils Mörzheim gemäß § 60 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. V. m. §§ 76 Abs. 1 und  53 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) auf Sonntag, 10. April 2016 und den Termin für eine eventuelle Stichwahl auf Sonntag, 24. April 2016 festzusetzen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 5. Januar 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: