Sitzung: 26.01.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 100/183/2015
den Termin für die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des
Stadtteils Mörzheim gemäß § 60 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. V. m.
§§ 76 Abs. 1 und 53 Abs. 5 der
Gemeindeordnung (GemO) auf Sonntag, 10. April 2016 und den Termin für eine
eventuelle Stichwahl auf Sonntag, 24. April 2016 festzusetzen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 5. Januar 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: