Der Vorsitzende begrüßte Herrn Doll, Leiter der Abteilung Ausländerwesen.

 

Herr Doll berichtete, dass die Abteilung Ausländerwesen für die Ausländer im Stadtgebiet zuständig ist.

 

Sie sind u.a. zuständig für

-          Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

-          Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

-          Niederlassungserlaubnis

-          Versagung einer Aufenthaltserlaubnis

-          Ausstellung von Passersatz

-          Visa-Erteilung

-          Ausreise

-          Um-, An- und Abmeldung von Drittstaaten-Bürgern

-          Betreuung von Asylbewerbern in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt

 

Im Aufenthaltsrecht haben die Sachbearbeiter Ermessensspielraum. Dieser werde in Landau eher positiv bewertet. Der Ermessensspielraum sei in den Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz geregelt. Informationen und Musterentscheidungen können im Internet unter www.migrationsnet.de herausgezogen werden.

 

Er wies darauf hin, dass bei freiwilliger Ausreise die Möglichkeit einer finanziellen Förderung im Heimatland zur Gründung einer Existenz besteht.

 

Auch gibt es ein Angebot von Sprachkursen bei Daueraufenthalt. Hierfür erhält man einen Gutschein.

 

Abschließend bot Herr Doll an, dass sich die Mitglieder des Beirates bei Problemen an ihn oder die Kolleginnen der Abteilung wenden können. Bei diesem Gespräch muss jedoch die betroffene Person anwesend sein.

 

Der Vorsitzende bedankte sich für die guten und ausreichenden Informationen.