Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsrat stimmt der beigefügten Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung zu. Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb wird beauftragt die Abholung aller Behälter der öffentlichen Abfallsammlung innerhalb der geschlossenen Ortslage zu organisieren.

 


Herr Dr. Ingenthron leitet das Thema ein und hofft einen klärenden Vortrag.

 

Herr Eck wiederholt noch einmal das nach Vorschriften der DGUV keine geplanten Rückwärtsfahrten der Müllfahrzeuge während der Tour gestattet sind. Er erklärt die Thematik anhand der Beispiele Hintergasse mit unzureichender Fahrbahnbreite und Franz-Schubert-Straße mit fehlender Wendemöglichkeit.

 

Herr Eck erwähnt das zum jetzigen Zeitpunkt, es bereits viel Rechtsprechung zu dieser Thematik vorläge, nach der Wege bis zum Sammelpunkt von 200 m für zumutbar gehalten werden.

 

Herr Eck unterbreitet den Verwaltungsratsmitgliedern den Vorschlag zur Satzungsänderung.

 

Herr Dr. Ingenthron fasst die Thematik noch einmal kurz zusammen. Er stellt fest, dass auf Sammelstellen nicht verzichtet werden kann. Der vorliegende Vorschlag ist relativ einfach zu leisten, zeitnah und praktikabel. Herr Dr. Ingenthron dankt Herrn Eck für die Erläuterungen.

 

Herr Doll stellt fest das Herr Eck sich sehr viel Mühe gegeben hat. Er erklärt, dass die Sammelstellen für viele alte Mitbürger jedoch nicht zumutbar sind. Er fragt wieso die privaten Entsorger weiterhin in diese Straßen einfahren der EWL allerdings nicht; dies führe zu erheblichem Unmut in der Bevölkerung. Problematisch ist auch die Situation was die gelben Säcke beträfe, es sollte deshalb im Sinne der Bürger eine Lösung gefunden werden.

 

Frau Braun fällt auf das den Bürgern oft das Problem des dualen Systems nicht begriffen wird. Sie erklärt sie wolle dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Eck erläutert die durchgeführte Kalkulation des Bring- und Holservices.

Herr Kästel fragt, ob es Unterschiede zwischen dem Kreis SÜW und der Stadt Landau gäbe. Er merkt an, dass er die Berechnung für plausibel und nachvollziehbar hält. Er selbst wohnt an einer Sammelstelle und könne beobachten wie es an den Sammelstellen zu erheblichen Vermüllungen kommt.

Frau Dr. Migl fragt nach der Personal welches für den Bereitstellungsservice benötigt wird. Sie hofft, dass die Bürger was die Sammelstellen und die Vermüllungen betrifft zukünftig dazulernen.

 

Herr Maier freute sich über die schnelle Vorlage einer annehmbaren Lösung. Er teilt die Ansicht, dass die gelben Säcke ein Problem darstellen. Er hofft darauf, dass die privaten Entsorger dazulernen. Ansonsten muss dies mit etwas Druck auf die privaten Entsorger  erreicht werden.

 

Herr Schreiner sieht ein Problem bei dem Thema Verkehrssicherheit. Die Sammelplätze führen seiner Einschätzung nach zu Verkehrsgefährdungen.  Man ist bereits auf dem richtigen Weg zur Lösung ist, es brauche aber noch Verbesserungen zum Optimum.

 

Frau Baum – Bauer sieht in der Lösung einen Kompromiss. Letztlich stellen die Dualen System das Problem dar, was zu den Verschmutzungen durch die Gelben Säcke im öffentlichen Raum führt.

 

Frau Dr. Migl sieht eine Lösung im Hinblick auf die Verschmutzung in einem kompletten Ausstieg aus der Sacksammlung.

 

Herr Eck erläutert, dass bereits das Gesundheitsamt sich an den EWL gewannt hat und die Abschaffung der gelben Säcke verlangt hat. Herr Eck wiederholt die fehlende Zuständigkeit des EWL bezüglich der Leichtverpackungen bzw. Gelben Säcke und bittet die Ratsmitglieder bei zukünftigen Gesetzesänderungen, ob Verpackungsverordnung oder Wertstoffgesetz, in die Parteien hineinzuwirken.

 

Herr Eck erläutert nochmalig, dass auch die Privaten ebenso wie der EWL keine geplanten Rückwärtsfahrten in ihre Touren einbauen dürfen. Auf Herrn Kästels Frage (s.o.) verweist Herr Eck auf die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Der Kreis SÜW hat keine eigene Abfallabfuhr. Hier wird über private Firmen abgefahren. Diese haben eine Gefährdungsanalyse für Ihre Mitarbeiter zu machen haben. Im Kreis Germersheim erfolgt in Teilbereichen die Abfuhr so, wie es vom EWL nun geplant wird. Solange es zu keinem Zwischenfall kommt ist die  ganze Thematik ja auch kein Problem. Es hängt davon wie risikofreudig der jeweilige Geschäftsführer oder Tourendisponent ist. Auf alle Fälle entsprechen geplante Rückwärtsfahrten in der Abfallsammlung nicht den geltenden Vorschriften. Herr Eck erläutert, dass er neben der Verantwortung für die Mitarbeiter der Abfallsammlung nicht bereit sei dieses finanzielle Risiko einzugehen.

Herr Eck sieht keine Notwendigkeit im laufenden Jahr die Gebühren zu erhöhen.

Herr Kästel wirft ein, dass Gebührenerhöhungen noch nie zurückgenommen wurden.

Herr Eck entgegnet, dass bei der Umorganisation der Abfallsammlung 2011 in der Summe 160.000 € weniger Gebühren eingenommen wurden und somit eine Gebührenreduzierung vorlag.

Zu den Sammelstellen antwortet Herr Eck, dass es dem EWL das Problem der Vermüllung bewusst ist. Manch ein Anlieger versucht illegal auf diesem seinen Müll so illegal zu entsorgen. Der EWL kann dies ordnungsrechtlich nicht ahnten, hier wird mit dem Umweltamt zusammengearbeitet.

Zur Verkehrsgefährdung antwortet Herr Eck, dass man für die bestimmte Stelle welche oft als Beispiel angeführt wird, eine Stellungnahme der Polizei eingeholt habe. Die Polizei sieht dort, entgegen der Einschätzung der Anlieger, keine Gefährdung der Verkehrssicherheit. Im Stadtgebiet gibt es deutlich problematischere Stellen ohne Sammelpunkte.

 

Herr Dr. Ingenthron ergänzt, dass in dem Beschlussvorschlag alle Punkte abgearbeitet wurden für welchen der EWL zuständig ist. Er fügt hinzu, dass der Beschlussvorschlag in sich stimmig ist.

 

Herr Lerch stellt fest, dass durch die Sammelstellen das Ortsbild negativ in Mitleidenschaft gezogen wird. Wo es geht solle darauf verzichten werden. Er fragte nach ob die privaten Entsorger auch die Sammelstellen nutzen oder weiter die kritischen Straßen befahren werden.

Herr Eck antwortet hierauf, dass ein geplantes Hineinfahren im Falle eines Zwischenfalles als Vorsatz gewertet werden würde. Unvermeidliche Rückwärtsfahrten seien nicht betroffen.

Herr Dr. Ingenthron sieht die Gefahr der Gefährdung und Vermüllung durch den Service deutlich reduziert. Die Sammelstellen werden erst kurz vor der Abfuhr angefahren. Ein langes stehen der Müllbehälter werde deshalb durch den Service vermieden.

 

Frau Dr. Migl fragt ob auch bei einer Fremdvergabe der PPK – Sammlung noch der EWL zuständig wäre. Herr Eck antwortet, dass dies weiterhin zuträfe.

 

Herr Doll signalisiert seine Zustimmung, eine Lösung mit den gelben Säcken müsse allerdings in Zukunft unbedingt gefunden werden.

Herr Eck: Der EWL befindet sich  in Abstimmung mit den Dualen Systemen. Die Systembeschreibung wurde entsprechend angepasst, die Zustimmung des Verwaltungsrates vorausgesetzt, angepasst. Ob die Dualen Systeme letztlich dies akzeptieren muss abgewartet werden.

Herr Vögeli fragt ob der Service auch in den Außenbereichen greift.

Herr Eck antwortet dies sei nicht der Fall. Bei den Außenbereichsgrundstücken handelt es sich zumeist um privilegierte Bauvorhaben durch Landwirte. Diese verfügen über einen entsprechenden Fuhrpark und können die Abfallgefäße an die Sammelstellen befördern.

Herr Vögeli fragt ob die geplante Satzungsänderung auch rechtssicher ist.

Herr Eck antwortet, die Änderung des § 11 Absatz 5 sei höchst wahrscheinlich rechtssicher.

 

Herr Dr. Ingenthron bringt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Beschlussvorschlag wird mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.