Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Die Verwaltung wird beauftragt einen Antrag auf Förderung einer kommunalen Bildungskoordinatorin bzw. eines Bildungskoordinators nach der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 14. Januar 2016 zu stellen.

 

  1. Für den Fall einer positiven Entscheidung über den Förderantrag stimmt der Stadtrat im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt der Schaffung einer zusätzlichen Stelle beim Sozialamt im Bereich der Integrationsbeauftragten zu. Die Stelle wird auf die Dauer der Förderung (zunächst 2 Jahre) befristet.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Sozialamtes vom 24. Februar 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Man wolle gerne das Angebot des Bundes nutzen, eine für uns kostenlose Bildungskoordinatorin oder einen Bildungskoordinator zu gewinnen.

 

Ratsmitglied Schwarzmüller war der Meinung, dass der Bedarf eigentlich an ganz anderer Stelle nötig wäre. Aber grundsätzlich dagegen sei sie natürlich nicht.

 

Ratsmitglied Freiermuth unterstrich, dass Koordination auf jeden Fall Sinn mache. Insofern mache auch diese Vorlage Sinn.

 

Ratsmitglied Follenius-Büssow war der Auffassung, dass es hier letztlich darauf ankomme, was man daraus mache.      


Der Stadtrat beschloss einstimmig: